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15. Oktober 2014 |

Erste Eckpunkte zum Wertstoffgesetz stehen fest

Im Umweltausschuss wurde heute über die Pläne für das Wertstoffgesetz diskutiert. Ein BMUB-Bericht nennt erstmals Details.
Neuordnung der Wertstoffsammlung

15.10.2014 – In den letzten Monaten wurde viel spekuliert und noch mehr diskutiert; nun jedoch gibt es erstmals einige offizielle Details zu dem geplanten Wertstoffgesetz. In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses hat das Bundesumweltministerium (BMUB) einen Bericht vorgelegt, der die geplanten Änderungen aufführt. Danach will sich Bundesumweltministerin Dr. Hendricks an den vorhandenen Praxismodellen orientieren und zudem höhere Recyclingquoten festschreiben.

Die gelbe Tonne wird zur Wertstofftonne: „Das BMUB plant, die „Gelbe Tonne“ zu einer einheitlichen Wertstofftonne weiterzuentwickeln, in der neben den Verkaufsverpackungen auch andere stoffgleiche Nichtverpackungen gesammelt werden können“, heißt es in dem Bericht. Damit erhofft sich das Ministerium, die Sammelmenge um 7 Kilogramm pro Einwohner und Jahr zu erhöhen. Allerdings: Die bisherige Wertstoffsammlung über Wertstoffhöfe in manchen Regionen soll beibehalten werden. Die Tonne wird also keine Pflicht, die Wertstofferfassung über andere Wege muss aber „ebenso effizient“ sein. Als Praxismodell wird hier insbesondere die erfolgreich implementierte Berliner Wertstofftonne genannt.

Die geforderten Recyclingquoten müssen laut Bericht „deutlich angehoben werden“. Als Grundlage zu der Höhe der Quoten solle die Studie des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2012 herangezogen werden.

Zentrale Stelle kommt

Besonders kontrovers wurde in der Vergangenheit die künftige Rolle der dualen Systeme diskutiert. Das Papier sieht vor, dass eine „zentrale Stelle“ eingerichtet wird, die von der Wirtschaft finanziert und betrieben wird. Sie soll „Registerbehörde sein, Kontrollfunktionen wahrnehmen und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen durch geeignete Spielregeln für Hersteller, Vertreiber und Entsorger sowie durch Einzelfallentscheidungen konkretisieren.“ Die Stelle soll hoheitlich beliehen sein; das Ministerium verspricht bei der konkreten Ausgestaltung, auch die Interessen der Länder und Kommunen sowie der Umwelt- und Verbraucherverbände zu berücksichtigen, ohne dies jedoch weiter zu präzisieren.

Was die Finanzierung angeht, arbeitet das Ministerium nach eigenen Angaben nach wie vor an einer „vermittelnden Lösung“. Dabei soll die Produktverantwortung für Verpackungen zwar beibehalten, nicht aber auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgeweitet werden. Die dualen Systeme sollen weiterhin die Verpackungen entsorgen und die Kommunen für die übrigen Wertstoffe zuständig sein. Wie das in der Praxis organisiert und aufgeteilt wird, möchte das BMUB den Verantwortlichen vor Ort überlassen. Als Beispiele wird im Papier unter anderem die schon „erfolgreich praktizierte Gebietsaufteilung“ in Berlin genannt. Möglich wäre danach aber auch, dass die dualen Systeme die stoffgleichen Nichtverpackungen in einem „Kooperationsmodell“ für die Kommunen miterfassen.

Ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen – also Mehrwegflaschen, sowie Getränkekartons und Beutel – sollen laut Entwurf weiter gefördert werden. Das Ministerium stellt dabei klar, dass es keine neue Abgabe oder Steuer plant. Das BMUB verweist vielmehr auf eine „dringend erforderliche Regelung“, um Ein- und Mehrwegverpackungen besser zu kennzeichnen. Bisher hat der Bundesrat diesen Vorschlag noch nicht gebilligt.

Erste Bewertungen

In einer ersten Reaktion auf das Papier bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz), dass die Produktverantwortung nicht auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgeweitet wird. „Eine zukunftsorientierte Ressourcenpolitik braucht stärkere Produktverantwortung“, betont Dr. Hyewon Seo vom vzbz. „Mit dem Verzicht auf die erweiterte Produktverantwortung auf die stoffgleichen Nichtverpackungen wird die große Chance vertan.“ Das Gesetz solle unter anderem darauf abzielen, die Akzeptanz für die Mülltrennung zu erhöhen. Mit der gemeinsamen Sammlung der Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen werde lediglich die bereits gelebte Praxis verankert. „Um Akzeptanz der Verbraucherinnen und Verbraucher für Abfalltrennung zu erhöhen, brauchen wir bei der immer komplexer werdenden Abfallentsorgung vor allem mehr Transparenz bezüglich des Abfallstroms, der Kosten und des Nutzens des Recyclings“, so Seo.

Der Naturschutzbund (NABU) begrüßt zunächst grundsätzlich, dass das Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Allerdings sieht der Umweltverband noch weitere Anforderungen an das Gesetz: „Um insbesondere das Kunststoffrecycling und Ökodesign zu fördern, muss das Umweltministerium beim Gesetzesentwurf wirtschaftliche Anreize zur Verwendung von Sekundärrohstoffen setzen und nicht allein die Erfassungsmengen und Recyclingziele erhöhen“, sagt Dr. Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik im NABU. Die weitere Kritik gilt dem Umgang mit Getränkeverpackungen. „Dass eine Getränkeverpackungssteuer nicht in Aussicht gestellt wird, ist entgegen der Ziele der gültigen Verpackungsverordnung und des Ressourceneffizienzprogramms nicht nachvollziehbar“, so Dr. Bongardt.

Noch viel Diskussionsbedarf

Den Referentenentwurf zum neuen Wertstoffgesetz will das BMUB noch vor Ende dieses Jahres vorstellen. Laut Plan soll dann Anfang des Jahres mit der Anhörung der betroffenen Kreise begonnen werden. Im günstigsten Fall könnte das Kabinett im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2015 den Gesetzesentwurf beschließen und das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Offenbar rechnet aber das BMUB schon jetzt mit erheblichem Diskussionssbedarf. Denn abschließend wird explizit darauf hingewiesen, dass „in dem aktuellen Verfahrensstadium angesichts der vielen Unwägbarkeiten eine genaue Vorhersage und Zeitplanung noch nicht möglich ist.“ (EK/DIS)

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(Foto: virtua73/fotolia.de)

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