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17. Dezember 2014 | Was ist neu, was ändert sich im kommenden Jahr?

Abfallgesetzgebung 2015: Schub für Kreislaufwirtschaft

Zwei Schritte vor – einer zurück: Während die neue EU-Kommission in Sachen Kreislaufwirtschaft derzeit offenbar zurückrudert, nimmt das Projekt Ressourceneffizienz hierzulande Fahrt auf. 2015 will die Bundesregierung ihrem Ziel, die Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln, einen deutlichen Schritt näherkommen. Ab Januar müssen bundesweit sämtliche Haushaltsabfälle – darunter auch Bioabfall – konsequent getrennt gehalten werden. recyclingnews mit einem Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und einem Ausblick auf anstehende Entscheidungen.

Neue Gesetze in 2015
Bioabfall getrennt erfassen

Für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle ist sie bereits weitgehend umgesetzt; ab Januar 2015 gilt die flächendeckende Getrennthaltungspflicht auch für Bioabfälle. Das sieht § 11 des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vor, das Mitte 2012 in Kraft getreten ist. Die Regelung zielt darauf ab, das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle noch effizienter zu erschließen.

Für das Umweltbundesamt liegen die Vorteile der getrennten Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Küchen- oder Gartenabfällen auf der Hand: So wird die Restabfallmenge um rund ein Drittel reduziert und die Behandlung des Restabfalls vereinfacht. Die Bioabfallverwertung kann auch direkt zum Klimaschutz beitragen, wenn das bei der Vergärung entstehende Methan energetisch genutzt wird.

In Deutschland werden aktuell jährlich rund 9 Millionen Tonnen Bio- und Grünabfälle aus Haushalten getrennt erfasst und einer stofflichen beziehungsweise energetischen Verwertung zugeführt. Dies entspricht etwa 20 Prozent des bundesdeutschen Aufkommens an Haushaltsabfällen (Daten aus 2010). Schätzungen zufolge könnten mit der Getrenntsammelpflicht jährlich weitere 2 bis 5 Millionen Tonnen überlassungspflichtiger Bioabfälle erfasst und recycelt werden. Das Problem: Viele Kommunen starten ins neue Jahr, ohne eine separate Bioabfallsammlung anzubieten. Schützenhilfe könnte hier die private Entsorgungswirtschaft leisten. Nach Angaben des Branchenverbands BDE stehen private Entsorger in den Startlöchern, um mit entsprechenden Investitionen eine Getrenntsammlung und hochwertige Bioabfallverwertung zu realisieren.

VerpackV: Branchenlösung nur noch die Ausnahme

Die längst überfällige 7. Novelle der Verpackungsverordnung tritt am 1. Januar final in Kraft. Mit ihr wurde bereits im Oktober 2014 die Möglichkeit der Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Point of Sale gestrichen, um dem zuletzt deutlich angestiegenen Missbrauch dieser Option entgegenzuwirken. Ab Januar wird nun ein weiteres Schlupfloch in der Lizenzierungspflicht geschlossen: Branchenlösungen sind dann nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Zwar können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei so genannten „vergleichbaren Anfallstellen“ einrichten. Diese Anfallstellen – wie etwa Kantinen oder Krankenhäuser – müssen ihre Teilnahme jedoch vorab schriftlich bestätigen und die gelieferten und zurückgenommenen Verpackungen adressgenau und nach Herstellern aufgegliedert dokumentieren; ein Nachweis über allgemeine Marktgutachten wird nicht mehr möglich sein. Zusätzlich müssen alle Branchenlösungen im neuen Jahr neu angezeigt werden.

Diese grundlegenden Änderungen in der Verpackungsverordnung dienen vor allem dazu, für mehr Rechtssicherheit und gestärkte Produktverantwortung zu sorgen. Branchenkenner fürchten, die Bundesregierung könnte ihre bisherige Unterstützung der dualen Systeme beenden, sollte die 7. Novelle der VerpackV diesen Zweck nicht zeitnah erfüllen.

Eichgesetz: Änderungen bei der Mindestlast

Ab Januar 2015 tritt ebenfalls die novellierte Mess- und Eichverordnung im Rahmen des neuen Eichgesetzes in Kraft. Mit der Neuregelung setzt der Gesetzgeber aktuelle EU-Vorgaben um und schafft einheitliche Regeln für alle Messgeräte auf dem Markt. Das Regelungssystem soll zudem künftigen technologischen Entwicklungen zeitnah und angemessen Rechnung tragen.

Direkte Auswirkungen haben die Neuerungen für die Logistik von Entsorgungsunternehmen. So stellt künftig eine Wägung unterhalb der Mindestlast eine klare Ordnungswidrigkeit dar. Davon sind insbesondere Messungen von leichten Materialien wie Styropor oder Folien betroffen. Experten raten, auf die Abrechnung nach Dichte und Schüttgewicht umzustellen, da dies rechtskonform ist. Hinzu kommt, dass gespeicherte Tara-Gewichte für Sammelfahrzeuge sowie die Verwendung von Tara-Mittelwerten als Fahrzeuggewicht nicht mehr zulässig sind. Zur Ermittlung des Netto-Gewichts ist demnach künftig eine Eingangs- und Rückwägung der Fahrzeuge notwendig.

Ausblick: Aktuelle Gesetzesvorhaben
ElektroG – Novelle endlich in Sicht

Von Rechts wegen hätte das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz – kurz ElektroG – schon bis Ende Februar 2014 an das EU-Recht angepasst werden müssen. Nachdem die EU-Kommission Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, übermittelte das Bundesumweltministerium der Kommission schließlich im November den Referentenentwurf zur Notifizierung. Nach Ablauf der Stillhaltefrist wird voraussichtlich Ende Februar 2015 das parlamentarische Verfahren eingeleitet.

Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem eine Rücknahmepflicht für Kleingeräte im Handel vor – die Zahl der Rückgabestellen könnte dadurch auf 80.000 steigen. Zudem sollen Optierungen für einzelne Sammelgruppen von Altgeräten, also die Eigenvermarktung durch die Kommunen, auch künftig nicht an Kalenderjahre gebunden werden. Die Bindung an Kalenderjahre hätte zur Folge gehabt, dass die Auftragsvergaben künftig bundesweit an einem Stichtag erfolgen, was vor allem mit Nachteilen für regional aufgestellte Unternehmen verbunden wäre. Allerdings sieht der Gesetzestext nun eine Mindestdauer der Optierungen von zwei Jahren vor.

Der zur Notifizierung eingereichte Entwurf verlangt zudem, dass optierende Kommunen künftig jegliche Lieferung von Altgeräten an Erstbehandlungsanlagen „unverzüglich“ an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) melden müssen. Mit ihrer Forderung nach einer Beteiligung der Kommunen an den Kosten der EAR konnten sich die Hersteller jedoch bisher nicht durchsetzen.

Neue Gewerbeabfallverordnung: Zuwachs beim Recycling

Die Zahlen sprechen für sich: 2010 gingen von den rund 6,2 Millionen Tonnen gewerblicher Siedlungsabfälle – die Hälfte davon Kunststoff und PPK – gerade einmal 400.000 Tonnen ins Recycling. Mit der geplanten Novelle der Gewerbeabfallverordnung will das BMU hier zügig gegensteuern. Kernelemente sind vor allem die Getrennthaltungspflicht beim Abfallerzeuger und der Vorrang des Recyclings.

Für gemischte Gewerbeabfälle sind unter anderem eine Vorbehandlungspflicht, Quoten für Sortierung und Recycling sowie technische Mindeststandards für Aufbereitungsanlagen im Gespräch. Ein erster Referentenentwurf soll im April 2015 vorliegen, die Verbändeanhörung ist für Mai geplant.

AwSV – Abstimmungsprozess dauert an

Das Ziel steht fest, an der Umsetzung hakt es noch: Künftig soll eine bundesweit gültige Verordnung den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen (AwSV) einheitlich regeln. Erst im Sommer 2014 war nach vielen Debatten ein Passus aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden, der Abfallgemische unter „Generalverdacht“ der Wassergefährdung gestellt hätte. Nun liegt der fertige Entwurf erneut auf Eis: Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatte gefordert, die zukünftigen Anforderungen zur Lagerung von Jauche und Gülle zu lockern. Sonst würden Anlagenbetreibern massive zusätzliche Kosten drohen, so das BMEL. Sollte kein Kompromiss gefunden werden, muss die AwSV möglicherweise erneut auf den Weg gebracht werden.

Mantelverordnung Baustoffe: Planspiel soll Klarheit bringen

Auch eine bundesweit einheitliche Vorschrift für den Umgang mit mineralischen Abfällen und dem Einbau von Ersatzbaustoffen lässt weiter auf sich warten. In der ersten Jahreshälfte 2015 soll nun ein Planspiel gestartet werden, um Kompromisse zwischen den Ländern und der Wirtschaft zu erarbeiten. Derzeit liegen die Positionen allerdings noch weit auseinander: In der Kritik steht vor allem die angedachte Anzeigepflicht für Bauherren und Verwender von Ersatzbaustoffen. Zudem gilt es ein einheitliches Analyseverfahren für Materialien zu entwickeln. Ziel der Verordnung soll es sein, die Nutzung von Recyclingbaustoffen zu fördern und die Deponierung zu reduzieren.

BImSchV: Referentenentwurf geht über EU-Richtlinie hinaus

Der Gesetzgeber beabsichtigt zudem, die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zu novellieren. Damit verbunden wäre dem BDE zufolge ein massiver Eingriff in die Genehmigungspraxis von Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Konkret sieht der aktuelle Referentenentwurf vor, die in der aktuell geltenden 4. BImSchV unter Punkt 8.11 zusammengefassten sonstigen Abfallbehandlungsanlagen zu differenzieren und neu einzustufen. Die Folge wäre eine deutliche materielle Änderung bei der Zulassung von Abfallbehandlungsanlagen.

WertstoffG – Warten auf den ersten Entwurf

Werden die dualen Systeme in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben? Wie soll die „Zentrale Stelle“ ausgestaltet sein? Und wie kann verstärktes Wertstoffrecycling zu niedrigen Kosten für die Verbraucher gesichert werden? Antworten soll das vieldiskutierte Wertstoffgesetz liefern. Erste Eckpunkte für dieses Vorhaben liegen nun vor; demnach soll ein gesetzlicher Rahmen zur besseren Kooperation von Kommunen und Privaten vorgegeben werden. Den ersten Referentenentwurf will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Frühjahr 2015 vorlegen. (KR)

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3. ElektroG-Novelle: Vorschläge an die Politik

(Foto: Creativa/fotolia.com)

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