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11. September 2014 |

Gefragt ist die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten

Im Vorfeld des BMUB-Entwurfs: Wirtschaft plädiert beim neuen Wertstoffgesetz für Beibehaltung der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungsentsorgung.
Hohe Erwartungen an neues Wertstoffgesetz

11.09.2014 – Mehr Abfälle recyceln, den Klima- und Ressourcenschutz vorantreiben und nicht zuletzt Defizite der bestehenden Verpackungsverordnung abstellen – die Erwartungen an das künftige Wertstoffgesetz sind hoch. Voraussichtlich Ende 2014 will die Bundesregierung einen ersten Entwurf vorlegen. recyclingnews hat im Vorfeld bei Politikern und Verbänden nachgefragt, wo die größten Fallstricke auf dem Weg zu einem Wertstoffgesetz liegen. Und wie eine Regelung aussehen könnte, die der Kreislaufwirtschaft einen nachhaltigen Schub gibt.

Dr. Thomas Gebhart MdB (CDU)

„Das neue Wertstoffgesetz muss eine verbrauchernahe und kostengünstige Wertstofferfassung sicherstellen. Unser Ziel ist, Abfälle vermehrt als Rohstoffe zu betrachten und die Kreisläufe zu schließen. Das Prinzip der Produktverantwortung muss eher gestärkt werden. Es wäre absurd, wenn wir dieses erfolgreiche und marktwirtschaftliche Prinzip über Bord werfen würden. Nicht nur Verpackungen, sondern auch stoffgleiche Nichtverpackungen sollten einbezogen werden. Und selbstverständlich braucht es ambitionierte Recyclingquoten.

Die größte Herausforderung wird darin bestehen, die Organisationsprobleme zu lösen. Notwendig ist ein gutes Zusammenwirken zwischen Kommunen und privaten Systemen. Dafür braucht es einen vernünftigen Rahmen. Die siebte Novelle der Verpackungsverordnung war ein wichtiger Zwischenschritt.“

Michael Thews, MdB (SPD)

„Die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz ist notwendig. Es muss aber mehr sein, als das gemeinsame Sammeln in einer Tonne. Wichtig ist, dass ein Wertstoffgesetz zu mehr Abfallvermeidung, einem besseren Recycling und so zu einer dringend notwendigen Senkung des Ressourcenverbrauchs führt und nicht nur den Wirtschaftsinteressen der Beteiligten dient. Im Rahmen des Wertstoffgesetzes sollen die Kommunen die Zuständigkeit für die Sammlung der Wertstoffe erhalten, während die privaten Entsorger die Verantwortung für Sortierung und Verwertung übernehmen. Weiterhin müssen auch die Recyclingquoten erhöht und durch eine zentrale Stelle die Organisation und Kontrolle des jetzigen Systems verbessert werden. Die Verständigung über Fragen der Zuständigkeit und über die Zukunft der dualen Systeme stellt die größte Herausforderung dar und verlangt von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft.“

Peter Meiwald, MdB (Bündnis 90 / Die Grünen)

„Wir brauchen eine neue Ressourcenpolitik, die hohe und dynamisch anwachsende Recyclingquoten für die stoffliche Verwertung festlegt. Dieses betrifft nicht nur Plastik und Metalle, sondern auch Elektroschrott, Papier, Glas und Sperrmüll. Diese Anforderungen müssen für Hausmüll und für Gewerbeabfälle gelten.

Die ökologischen Erfolge der Verpackungsverordnung wurden durch die rechtlich festgelegten Verwertungsquoten erreicht. Sie boten in der Vergangenheit einen Anreiz für Innovationen in der Recyclingwirtschaft, bleiben aber seit Jahren deutlich hinter dem technisch Möglichen zurück. Daher setze ich mich für neue ambitionierte Recyclingquoten ein, die eine dynamische Erhöhung enthalten, so dass sie sich selbstständig an den technischen Fortschritt in der Recyclingbranche anpassen und weitere Innovationen im Recycling fördern. Wir wollen hin zu einer Ressourcenabgabe, die wirkliche Anreize für ressourcenschonende Verpackungen und Produkte setzt. Mit der 7. Novelle der Verpackungsverordnung wurden die offensichtlichsten Fehler des Systems behoben. Mit dem Wertstoffgesetz besteht die Chance, einen grundlegenden Systemwechsel einzuleiten, um die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen dauerhaft effizient, verbraucherfreundlich, bürgernah und transparent zu gestalten.

Unser Anspruch an ein neues Wertstoffgesetz ist: Abfallvermeidung dort, wo es angemessen ist – Weiternutzung der enthaltenen Rohstoffe dort, wo es geht. Die Verbrennung von werthaltigem Müll muss beendet werden. Wir wollen kein „weiter wie bisher“. Wir brauchen mehr Recycling und weniger Ressourcenverschwendung.“

Dr. Hyewon Seo, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Wir erwarten vor allem zwei Dinge: Erstens eine Stärkung der Produktverantwortung. Hersteller haben den größten Einfluss darauf, ob und inwieweit ihre Produkte leicht wiederverwendbar sowie recycelbar sind und so natürliche Ressourcen schonen. Das Wertstoffgesetz sollte darauf hinwirken, dass Hersteller ausreichend Motivation dazu bekommen.

Zweitens erhoffen wir uns mehr Transparenz. In jüngster Zeit ist viel darüber berichtet worden, dass die Akzeptanz der Verbraucher für die Mülltrennung sinkt. Laut aktueller Umfrage der EU-Kommission würden Zweidrittel der Deutschen mehr Müll trennen, wenn sie die Gewissheit hätten, dass der getrennte Müll auch tatsächlich der Verwertung zugeführt wird. Darüber hinaus muss auch transparent werden, welchen gesellschaftlichen Nutzen wir durch mehr Recycling erzielen, welche Kosten die Abfallentsorgung trotz der steigenden Erlöse für Sekundärrohstoffe mit sich bringt und wie Kosten und Nutzen verteilt werden, um Verbraucher als Akteure der Abfallentsorgung zu mobilisieren.“

Peter Kurth, BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

„Von einem Wertstoffgesetz erwarten wir dreierlei: eine Stärkung der Produktverantwortung, ambitionierte Vorgaben für das Recycling und verbesserte Regeln für den Vollzug. Es sollte bei einer privatwirtschaftlichen Struktur bleiben.

Im Detail: Das Wertstoffgesetz sollte die Verpackungsverordnung weiterentwickeln. Das darin verankerte Prinzip der Produktverantwortung ist beispielhaft dafür, dass wirtschaftliche Anreize zur Vermeidung von Abfällen sowie zu einer recyclinggerechten Gestaltung von Produkten führen können. Diese sollte darüber hinaus auf weitere Abfälle ausgedehnt werden. Der Schwäche des mangelnden Vollzugs der Verpackungsverordnung muss durch eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete „Zentrale Stelle“ begegnet werden.

Ein Fallstrick liegt zunächst in der Frage, ob sich das Wertstoffgesetz nur auf die wenigen stoffgleichen Nichtverpackungen bezieht oder dem Namen wirklich gerecht wird. Die Ausdehnung der Verpackungsentsorgung auf weitere Materialien entzieht der Restmülltonne zusätzliche Mengen und verstärkt damit die Auslastungsproblematik in den größtenteils kommunal betriebenen Müllverbrennungsanlagen.

Eine Kommunalisierung der Wertstofferfassung würde aus Sicht des BDE die Gefahr bergen, dass einige Kommunen zunächst die Auslastungsinteressen ihrer Verbrennungsanlagen bedienen, bevor sie die Materialen einem hochwertigen Recycling in den Sortier- und Aufbereitungsanlagen der privaten Entsorgungswirtschaft unterziehen. In der Konsequenz käme es damit zu einer deutlichen Schwächung des Recyclingstandorts Deutschland.“

Kai Falk, HDE Handelsverband Deutschland

„Entscheidend ist, dass das Wertstoffgesetz eine Lösung für die Probleme bietet, die in der aktuellen Krise des dualen Systems offenbar werden. Folgende Punkte sind aus Handelssicht besonders wichtig:

Es muss Schluss sein mit der dem Verbraucher nicht vermittelbaren Unterscheidung Verpackung / stoffgleiche Nichtverpackung. Es wird Zeit, dass diese Ressourcenverschwendung ein Ende findet und das Mengen- und Recyclingpotenzial voll ausgeschöpft wird.

Der Gesetzgeber muss ambitionierte Sammel- und Recyclingziele definieren und diese regelmäßig dem Stand der Technik anpassen. Deutschland kann mehr Recycling. Zu oft noch werden die Stoffströme rein nach dem Kostenaspekt verwertet. Dies schadet nicht zuletzt der Innovationskraft der deutschen Recyclingindustrie.

Wir brauchen eine „Zentrale Stelle“ mit Sanktionsmöglichkeiten in der Hand der Privatwirtschaft, die unbürokratisch und zugleich effizient den ordnungsgemäßen Vollzug des Gesetzes sicherstellt.

Abschließend erwarten wir, dass das Wertstoffgesetz strukturell auf den Erfolgen des privatwirtschaftlichen und wettbewerblichen Systems aufbaut und einen fairen Wettbewerb gewährleistet, dem sich kommunale wie private Akteure stellen.“

Dr. Carl Dominik Klepper, Markenverband

„Die Markenindustrie erwartet von der Bundesregierung die Einführung der Wertstofftonne nach privatwirtschaftlichen Prinzipien und eine Absage an etwaige kommunale Lösungen. Dafür bietet sie gemeinsam mit dem Handel den Aufbau einer neuen sog. „Zentralen Stelle“ an, um durch wirksame Selbstregulierung Transparenz im Markt für Wertstoffe zu schaffen und eine ökologisch wie ökonomisch effektive Verwertung zu gewährleisten.

Durch Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung haben Hersteller und Vertreiber von Verpackungen maßgeblich dazu beigetragen, dass sich in den vergangenen 20 Jahren ein ökonomisch hocheffizientes Sammel- und Recyclingsystem mit bedeutenden Effekten für den Ressourcenschutz etabliert hat. Verbunden damit waren die Entwicklung von exportfähigen Recyclingtechnologien und die Schaffung vieler tausend Arbeitsplätze.

Ein Wertstoffgesetz muss an diese Entwicklung anknüpfen, im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung weitere Wertstoffe einbeziehen und gleichzeitig die Fehlerquellen der Verpackungsverordnung ausmerzen. Graubereiche und Intransparenz müssen eliminiert und Lizenzierungslücken geschlossen werden. Die erreichten Leistungen dürfen nicht gefährdet werden, indem durch eine Verlagerung der Verantwortung auf Kommunen der innovationsorientierte Weg im privaten Wettbewerb verlassen wird.“

Dr. Benjamin Bongardt, NABU Naturschutzbund Deutschland

„Mit dem Wertstoffgesetz hat die deutsche Bundesregierung die Möglichkeit, die Weichen für eine zukunftsfähige, weil ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft zu stellen. Seit sechs Jahren ist trotz aller politischen Bekenntnisse kein Fortschritt zu erkennen. Recyclingquoten stagnieren und Recycler können wirtschaftlich nicht mit dem Spotmarkt der Müllverbrenner konkurrieren. Deren Überkapazitäten verhindern nach wie vor eine höhere Kreislaufführung – dennoch bleibt die Landes- und Bundespolitik bislang untätig.

Hohe werkstoffliche und outputorientierte Recyclingquoten von mindestens 60 Prozent bei Kunststoffen und Metallen sowie die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne müssen den Kern des Wertstoffgesetzes bilden. Um die Qualität der recycelten Wertstoffe sicher zu stellen, muss die Herstellerverantwortung für Verpackungen weiter ausdifferenziert und eine Produktverantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen etabliert werden.

In einem Lizenzsystem sollten Verpackungen und Produkte aus Recyclingware grundsätzlich günstiger lizenziert werden als solche aus Primärrohstoffen. Zusätzlich erscheinen besondere, unterschiedlich anspruchsvolle Recyclingquoten für einzelne Sortierfraktionen sinnvoll, um Fortschritte beim Recycling zu gewährleisten. Andernfalls blieben der befürwortete erhöhte Einsatz von Sekundärrohstoffen und damit der Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz weiterhin Lippenbekenntnisse.“

Thomas Fischer, DUH Deutsche Umwelthilfe

„Besonders wichtig ist die Erhöhung der Recyclingquoten. Aufgrund fehlender ambitionierter Vorgaben wird ein Großteil der Kunststoffabfälle noch immer verbrannt. Kunststoffverpackungen müssen derzeit lediglich zu 36 Prozent werkstofflich recycelt werden. Als Sofortmaßnahme sollte diese Quote auf 55 Prozent angehoben werden, um sie dann schrittweise bis 2030 auf 75 Prozent zu erhöhen. Auch die Berechnungsgrundlage muss geändert werden. Statt des Abfalls, der dem Recycling zugeführt wird, sollte nur die tatsächlich zurückgewonnene Wertstoffmenge als recycelt gelten.

Bei den aktuellen Grabenkämpfen um die Kontrolle über die neue Wertstofftonne dürfen die ökologischen Ziele nicht aus den Augen verloren werden. Wesentlicher Baustein einer umweltfreundlichen und recyclinggerechten Produktgestaltung ist die Produzentenverantwortung. Diese sollte gestärkt werden, etwa durch die Erweiterung auf stoffgleiche Nichtverpackungen. Zudem sollte eine mit umfassenden hoheitlichen Aufgaben beliehene zentrale Stelle geschaffen werden, um die bisherigen Lücken in der Gesetzgebung zu schließen und für mehr Transparenz und einen besseren Vollzug zu sorgen.“ (KR)

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