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17. Juli 2014 |

„Entsorgungswirtschaft mit hoher Recyclingkompetenz“

Gegen übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit und für die Beibehaltung der dualen Systeme: Monopolkommission legt neues Hauptgutachten vor.
Monopolkommission warnt vor Rekommunalisierung

17.07.2014 – Hüter des Wettbewerbs: Als unabhängige Beratungsstelle der Bundesregierung legt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs in Deutschland vor. Einer der Schwerpunkte des Mitte Juli vorgelegten Berichts ist der aktuell zunehmende Trend zur Rekommunalisierung. Das Expertengremium spricht sich – wie zuvor schon das Deutsche Steuerzahlerinstitut – entschieden gegen eine übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit aus. Gerade in der Entsorgungswirtschaft führe mehr Wettbewerb zugleich zu einer Entlastung der Bürger, zu einer Kompetenzstärkung der Recyclingindustrie und zu erheblichen ökologischen Vorteilen.

In puncto Effizienz bei der Entsorgung sind sich die Experten der Monopolkommission einig: Die private Entsorgungswirtschaft hat „mittlerweile erhebliche Kompetenzen und auch Kapazitäten im Bereich der Verwertung aufgebaut“; diese gelte es zu nutzen und langfristig zu sichern. Das Gremium empfiehlt, ebenso die Produzentenverantwortung bei der „Verpackungsentsorgung als Erfolgsmodell“ wie auch die wettbewerbliche Struktur der dualen Systeme zu erhalten. „Forderungen in Richtung einer Abschaffung des praktizierten wettbewerblichen Modells lehnt die Monopolkommission strikt ab“, so die Autoren; eine Abwendung vom Wettbewerb würde deutliche Mehrkosten mit sich bringen. In aller Deutlichkeit stellt die Kommission fest: „Keinesfalls sollte die Vergabe der Entsorgungsleistungen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführt werden“.

Zudem fordern die Experten zugunsten eines fairen Wettbewerbs, dass

  • Kommunen, die Haushaltsabfälle noch eigenständig entsorgen, den Übergang zu einer Ausschreibung prüfen,
  • das Anzeigeverfahren für gewerbliche Sammlungen bei einer zentralen, unabhängigen Stelle angesiedelt wird,
  • die gewerbliche Sammlung langfristig so umgestaltet wird, dass Kommunen nur noch in klar abgegrenzten Fällen wirtschaftlich tätig werden.

Die Sachverständigen verweisen darauf, dass die Öffnung des Wettbewerbs für Betreiber von dualen Systemen zu einer Halbierung der Entsorgungskosten bei einer deutlichen Steigerung der Qualität geführt hat. Dieser Zustand solle beibehalten werden, denn: „Eine Abkehr von der Öffnung des Systems für den Wettbewerb könnte einen deutlichen Verlust an Innovationen und höhere Entsorgungskosten für die Verbraucher bedeuten.“

Auch in Fragen eines möglichen Wertstoffgesetzes richtet die Monopolkommission klare Worte an die Bundesregierung: „Vor dem Hintergrund der eher geringen zu erwartenden Mengen an stoffgleichen Nichtverpackungen [ist] die Einführung einer Wertstofftonne kein Grund, das etablierte System ohne Not vollständig neu zu gestalten.“ Es bleibt nun abzuwarten, inwieweit die Politik den Empfehlungen ihrer Berater bei der künftigen Rechtssetzung tatsächlich folgt.

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium aus fünf Mitgliedern, das den Gesetzgeber berät. Sie besteht aktuell aus Prof. Dr. Daniel Zimmer (Vorsitz), Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Thomas Nöcker, Dagmar Kollmann und Dr. Angelika Westerwelle. (KR)

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(Foto: chones/fotolia.com)

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