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21. Oktober 2014 |

ElektroG-Novelle: Kleine Änderungen im Referentenentwurf

Der leicht überarbeitete Entwurf der ElektroG-Novelle ist inzwischen in der Ressortabstimmung. Nach wie vor sind einige Punkte umstritten.
Sammlung und Verwertung von E-Schrott

21.10.2014 – Ein kürzerer Optierungszeitraum, eine neue Sammelgruppen-Einteilung und eine gelockerte Meldepraxis für Kommunen: Im neuen Referentenentwurf zur Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes wurden noch kleine Änderungen eingefügt. Vor allem die Regeln zur Optierung sind nach wie vor umstritten. Genauso wie ein paar andere Punkte.

Die Zeit drängt immer mehr, inzwischen hat sich bereits die EU-Kommission eingeschaltet. Eigentlich hätte das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz – kurz ElektroG – schon im Februar dieses Jahres an das EU-Recht angepasst werden sollen. Weil das in Deutschland aber immer noch nicht geschehen ist, hat die Kommission Ende September ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nun muss Deutschland innerhalb von zwei Monaten in einer Stellungnahme den Stand der Dinge mitteilen, sonst drohen in einem zweiten Schritt Strafzahlungen.

Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums (BMUB) hat für die Verzögerung eine Erklärung parat: „Aufgrund der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 und der nachfolgenden Bildung der Bundesregierung konnte die WEEE-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden.“ Inzwischen sei aber die formelle Anhörung der Bundesländer, kommunalen Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände sowie die anschließende Überarbeitung des Entwurfes abgeschlossen. Der Entwurf liege derzeit zur Abstimmung in den entsprechenden Ressorts und soll noch im November der Kommission zur Notifizierung zugeleitet werden. „Nach Ablauf der dreimonatigen Stillhaltefrist soll – voraussichtlich im Februar 2015 – das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden“, so die Sprecherin.

Auch wenn er noch nicht offiziell vorliegt, so kristallisiert sich inzwischen heraus, dass der aktuelle Referentenentwurf überwiegend dem Papier gleicht, welches das BMUB bereits im Februar dieses Jahres vorgelegt hatte. Einige Kleinigkeiten wurden zwar noch einmal überarbeitet, darunter die umstrittene Optierung, sprich die Eigenvermarktung der alten Geräte durch die Kommunen. Viele Punkte sind jedoch nach wie vor umstritten.

Wie geplant wird an der Rücknahmepflicht des Handels festgehalten, um das Sammelnetz deutlich ausweiten zu können. Außerdem sollen unter anderem höhere Verwertungsquoten und verschärfte Bedingungen für Betreiber von Recyclinganlagen gelten. In Branchenkreisen wird dabei jedoch moniert, dass es bislang an konkrete Anforderungen an Qualitätsstandards beim E-Schrott-Recycling fehlt, insbesondere für den Bereich der Erstbehandlungsanlagen. Hier wird verlangt, dass eine bloße Wertstoffentnahme aus den Geräten ohne jegliche Schadstoffentahme nicht ausreichen kann. Auf diese Weise soll schon beim Erstbehandler eine sachgerechte und qualitativ hochwertige Behandlung der Elektrogeräte sichergestellt werden.

Die Neuregelungen zur kommunalen Optierung bleiben auch nach einer leichten Überarbeitung umstritten. Im aktuellen Entwurf ist die Mindestdauer der Optierungen durch die Kommunen von drei auf zwei Jahre reduziert worden. Jedoch wird von vielen privaten Entsorgern gefordert, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Derzeit muss mindestens für ein Jahr optiert werden, eine Verlängerung auf zwei Jahre ist jedoch möglich. Das Argument der Kritiker: Aufgrund der unsicheren Prognosen steige das Kostenrisiko für die Behandler bei einer längeren Optierung deutlich an.

Etwas gelockert wurden die Regelungen zur Meldung der optierten Mengen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Entgegen dem ersten Entwurf müssen Kommunen nicht schon bei der Abgabe der Geräte an die Erstbehandlungsanlagen eine Meldung machen, sondern sollen dies zumindest einmal im Monat tun. Gleich wie im ersten Entwurf bleibt hingegen, dass die Kommunen künftig die Entsorgung in Eigenregie sechs Monate vorher anmelden müssen und in der Optierung jeweils an ein Kalenderjahr gebunden sind. Branchenbeteiligte kritisieren dabei, dass sämtliche Ausschreibungen zu einem Termin stattfinden und damit die Flexibilität der Behandler erheblich einschränken wird.

Eine Änderung der Einteilung in Sammelgruppen sorgt ebenfalls für Widerstand. Künftig sollen Gasentladungslampen gemeinsam mit LED-Lampen in der Sammelgruppe 4 erfasst werden. Mehrere Rücknahmesysteme beklagen jedoch, dass dies vor allem zulasten der Hersteller von LEDs geht. Denn die Entsorgung der Gruppe 4 sei aufwendiger und damit teurer – gerechtfertigt sei dies für die umweltfreundlichen Lampen jedoch nicht.

Höchst umstritten sind schließlich die Gefahrgut-Vorschriften. Offenbar sind im ElektroG nach wie vor keine Anpassungen an die Vorschriften für die Beförderung auf der Straße (ADR) geplant. Die ADR-Vorschrift regelt unter anderem einen sorgsamen Umgang bei Sammlung und Transport von gefährlichen Gütern. Der Entsorgerverband BDE kritisiert dies und verweist in dem Zusammenhang vor allem auf die Sammlung und den Transport von Lithiumbatterien, die immer häufiger in Geräten eingesetzt werden und bei loser Schüttung leicht in Brand geraten können. „Wegen der Gefährlichkeit des Transportes von Lithiumbatterien muss bei der Annahme von Elektroaltgeräten geprüft werden, ob Lithium enthalten ist und eine separate Erfassung dieser Geräte beziehungsweise der separierten Batterien und Akkus in ADR-konformen Behältern erfolgt“, fordert BDE-Präsident Peter Kurth. Der Verband plädiert deshalb für eine klarstellende und praxistaugliche Regelung im Elektroaltgerätegesetz, die den Anforderungen des ADR gerecht wird. Danach würde für Unternehmen und Kommunen, die E-Schrott einsammeln und befördern, eine Regelungslücke geschlossen und eine legale Handlungsgrundlage gegeben.

Ob auf die kritisierten Punkte nochmal eingegangen wird, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Die offizielle Veröffentlichung des aktuellen abgestimmten Entwurfs soll in den kommenden Wochen erfolgen. (EK)

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(Foto: Boris Geilert/ALBA Group)

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