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20. Januar 2015 | Pläne für ein Wertstoffgesetz

Wertstoffgesetz: BDI legt Industriekonzept vor

Während das Bundesumweltministerium (BMUB) derzeit noch an seinem Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz arbeitet, hat der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) bereits ein eigenes Konzept vorgelegt. Schwerpunkt des Papiers sind eine einheitliche Erfassung, Sortierung und Verwertung von Leichtverpackungen und Waren sowie die Einrichtung einer Zentralen Stelle mit umfangreichen Kontroll-Kompetenzen.

Nach den Vorstellungen der Wirtschaft soll das geplante Wertstoffgesetz durch die verstärkte Nutzung von Wertstoffen aus dem Abfall zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland führen. Der Vorschlag: Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen auch auf alle verkauften Waren, die aus Kunststoff und/oder Metall bestehen. Die gemeinsame Erfassung dieser Materialien in Wertstofftonnen soll dabei in bewährter Weise durch die dualen Systeme im Wettbewerb durchgeführt werden: „Die Finanzierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung wird über Lizenzentgelte analog zu den dual zu lizenzierenden Verkaufsverpackungen […] bei dualen System sichergestellt“, heißt es in dem Papier. Die Lizenzentgelte richten sich nach dem Stückgewicht und der stofflichen Zusammensetzung der jeweiligen Waren, wobei zum Schutz vor übermäßiger Bürokratie eine pauschale Positivliste vorgesehen ist: Dieses „Warengruppenmodell“ benennt die durchschnittlichen Anteile von Kunststoffen und Metallen für alle möglichen Arten von Waren, so dass nicht für jeden Einzelfall nachgerechnet werden muss.

Branchenlösungen weiter möglich

Keine konkrete Aussage macht das Industriekonzept zur Höhe der Recyclingquoten; insbesondere hinsichtlich der Waren müsse hier „zunächst Praxiserfahrung“ gewonnen werden. Ausgangspunkt für die Berechnung soll jedenfalls künftig die gesamte erfasste Menge statt nur die Lizenzmenge sein. Weiter wird festgelegt, dass Branchenlösungen weiter zulässig sein sollen – allerdings nur dann, wenn es sich um funktionierende, herstellergetragene Rücknahmesysteme handelt, wie beispielsweise diejenigen im Bereich der Automobilindustrie oder der Mineralölwirtschaft. Dies soll auch für die inverkehrgebrachten Waren gelten und wird von den Initiatoren des Papiers – unter ihnen auch mehrere Vertreter von Branchenverbänden – als Zeichen der unmittelbar wahrgenommenen Produktverantwortung durch die Hersteller angesehen.

Einrichtung einer starken Zentrale Stelle

Besonderes Augenmerk wird in dem Dossier auf die von der Branche geforderte Zentrale Stelle (ZS) gelegt. Konkret wird eine „vom Bund beliehene, privatwirtschaftliche Stelle“ gefordert, die als rechtsfähige Stiftung ausgestaltet werden soll. Zur Finanzierung werden die dualen Systeme herangezogen; in einem Beirat sollen die Vertreter aller beteiligten Kreise zu Gehör kommen. Als Aufgabe ist für die Zentrale Stelle ist ein ganzes Bündel an Kompetenzen vorgesehen: Sie soll die Registrierung und Kontrolle der Inverkehrbringer von Verpackungen und Waren vornehmen, die dualen Systeme zulassen, Ausschreibungen koordinieren und Branchenlösungen genehmigen. Auch soll sie ausdrücklich selbst Sanktionen verhängen können, um bei Regelverstößen effektiv und zeitnah eingreifen zu können. Im Vergleich zur heutigen Gemeinsamen Stelle dualer Systeme sollen also die Kompetenzen erheblich ausgeweitet werden, was sicherlich in Zusammenhang mit den Unstimmigkeiten über die Mengenmeldungen der dualen Systeme in den vergangenen Monaten zu sehen ist. Auch für dieses konkrete Problem ist in dem Konzept eine Lösung vorgesehen: „Die ZS ermittelt aufgrund der Registrierungen und Meldungen der Erst-Inverkehrbringer durch Benennung der gewählten Dualen Systeme die jeweiligen Marktanteile für die Dualen Systeme quartalsweise und final am Ende eines Wirtschaftsjahres im Folgejahr mit entsprechenden Ausgleichszahlungen.“ Auf diese Weise wären eigene Mengenmeldungen der dualen Systeme künftig nicht mehr nötig; die Zentrale Stelle hätte den kompletten Überblick und könnte die Marktanteile selbst festlegen.

Antwort der Politik steht noch aus

Stellungnahmen aus der Politik zum neuen Wirtschaftskonzept liegen noch nicht vor. Jedoch hat das Konzept guten Chancen, bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs für das Wertstoffgesetz noch berücksichtigt zu werden: Trotz mehrmaliger Ankündigungen liegt noch immer kein Entwurf des BMUB vor. Nach letzten Gerüchten soll ein solcher nun im Februar präsentiert werden; für Mai ist die Kabinettsbefassung geplant.

Das BDI-Wertstoffkonzept ist hier online abrufbar. (DIS)

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(Foto: ALBA Group)

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