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18. Oktober 2013 |

Kreislaufwirtschaftsgesetz: Länder streben Korrektur an

Die KrWG-Novelle hat für gewerbliche Schrotthändler erhebliche Nachteile gebracht. Der baden-württembergische Umweltminister Untersteller macht sich nun für Verbesserungen stark.
Antwort auf Kleine Anfrage zum KrWG

18.10.2013 – Über ein Jahr ist vergangen seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Nach zähem Ringen zwischen Regierung und Opposition sowie Bundestag und Bundesrat trat Mitte 2012 ein Kompromiss inkraft, der von den widerstreitenden Interessen zwischern privaten Unternehmen und Kommunen gekennzeichnet war. Mittlerweile zeigen sich deutlich die Auswikungen: Gewerbliche Sammler leiden unter kommunalen Untersagungen ihrer Sammlungen, der Recyclingstandort Deutschland wird geschwächt. Nun wurden diese Negativfolgen Thema eine Kleinen Anfrage in Baden-Württemberg.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage des FDP/DVP-Abgeordneten Andreas Glück im Landtag von Baden-Württemberg weist Umweltminister Franz Untersteller zunächst darauf hin, dass sich die Regelungen zur Überlassungspflicht und zum Verfahren bei Sammlungen nur auf Abfälle aus Privathaushalten beziehen, somit also keine Geltung für gewerbliche und industrielle Altmetallabfälle haben: „Die kontinuierlich aus Produktionsprozessen und in der Bauwirtschaft anfallenden großen Abfallströme stehen den Schrotthändlern und Schrottplatzbetreibern nach wie vor ungeschmälert zur Verfügung“, so der Minister. Für den Bereich der Sammlungen von Privaten bezieht Untersteller anschließend deutlich Position: Es „wurde inzwischen erkannt, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung gewerblicher Sammlungen von Klein- und Kleinstgewerbetreibenden kaum oder nur mit großer Mühe erfüllt und nachgewiesen werden können“. Vor diesem Hintergrund habe sich das Land Baden-Württemberg bereits zusammen mit weiteren Ländern an das Bundesumweltministerium gewandt. Aus Sicht von Untersteller „erscheint es sinnvoll, Überlegungen für eine punktuelle Korrektur der Rechtslage anzustellen.“ Dabei kommen für den Minister insbesondere gesetzliche Ausnahme- und Irrelevanzregelungen für gelegentliche Sammlungen kleiner Schrotthändler in Betracht. Darüber hinaus seien Ausnahme- und Erleicherungstatbestände, ein Abbau bürokratischer Angabepflichten sowie auch Gebührenermäßigungen denkbar.

Diese Ausführungen zeigen, dass bei den Ländern ein allmähliches Umdenken beginnt. Auch aus dem Umweltministerium von Sachsen-Anhalt waren auf einem Fachkongress des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) jüngst kritische Anmerkungen zu den Schwierigkeiten im Bereich der gewerblichen Sammlungen sowie der Wille zu gesetzgeberischen Korrekturen zu vernehmen. So bleibt aus Sicht der Branche zu hoffen, dass die Länder über den Bundesrat bald Verbesserungen in diesem Bereich anstoßen. Möglichweise könnte eine große Koalition in Berlin eine Chance sein, um bei den maßgeblichen politischen Akteuren ein Einvernehmen hin zu besseren Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu erreichen. (DIS)

Die Antwort auf die Kleine Anfrage (LT-Drucksache 15/4005) ist hier abrufbar.

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