BDE begrüßt Klarstellung zur „Gelben Tonne Plus“
Die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, den Sofortvollzug der Untersagung des Konzeptes "Gelbe Tonne Plus" abzulehnen, wird vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt. Damit wird jetzt allein im Hauptsacheverfahren über die rechtliche Zulässigkeit des in der Bundeshauptstadt erfolgreich praktizierten Wertstoffsammelmodells entschieden.
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
26.10.2010 – Die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, den Sofortvollzug der Untersagung des Konzeptes „Gelbe Tonne Plus“ abzulehnen, wird vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt. Damit wird jetzt allein im Hauptsacheverfahren über die rechtliche Zulässigkeit des in der Bundeshauptstadt erfolgreich praktizierten Wertstoffsammelmodells entschieden.
An das Projekt „Gelbe Tonne Plus“ waren bislang knapp 400.000 Wohnungen angeschlossen. Im Ergebnis wurden signifikante Senkungen der Nebenkosten und deutliche Steigerungen der Recyclingmengen erreicht.
BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: „Der Versuch des Senats, einseitige Fakten zu schaffen, ist mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gescheitert. Im Interesse einer zukunftsfähigen Recyclingwirtschaft appellieren wir an die Berliner Landesregierung, die einseitige Behinderung privater Unternehmen künftig zu unterlassen.“ Der BDE erwarte, so Dr. Bruckschen, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das derzeit diskutiert wird, Rechtssicherheit und vernünftige Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer – kommunale wie private Unternehmen – schaffe.
Lesen Sie hier zu dem Thema die Pressemitteilung von ALBA.
Artikel drucken