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1. Oktober 2014 |

BellandVision unterliegt erneut vor Gericht / Klares Votum für fairen Wettbewerb

Die BellandVision GmbH hat heute im Rechtstreit um die vorzeitige außerordentliche Kündigung des so genannten BDE-Zertifikats erneut eine Niederlage erlitten.
Entscheidung des OLG Düsseldorf liegt vor

01.10.2014 – Köln. Die BellandVision GmbH hat heute im Rechtstreit um die vorzeitige außerordentliche Kündigung des so genannten BDE-Zertifikats erneut eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung von BellandVision gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2013 als unbegründet zurück.

Zum Hintergrund: Mit dem BDE-Zertifikat hatten sich führende duale Systeme bereits Ende 2010 zur Stärkung und nachhaltigen Sicherstellung der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung auf die Prüfung der Systeme durch einen gemeinsamen Wirtschaftsprüfer verständigt. BellandVision hatte die Teilnahme an diesem Zertifikat vor der vertraglich fixierten Frist gekündigt und sich damit der Prüfung durch den gemeinsamen Wirtschaftsprüfer entzogen. Dagegen hatten die Betreiber der dualen Systeme Interseroh, Zentek und Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland vor dem Landgericht Köln geklagt und erstinstanzlich Recht erhalten. BellandVision legte gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung ein, die nun zurückgewiesen wurde.

Nach der jetzigen Entscheidung hat die BellandVision GmbH neben ihren Ist-Mengen für das Kalenderjahr 2011 nun auch die Ist-Mengen für 2012 erneut an die so genannte Clearingstelle der dualen Systeme zu melden. Dabei hat sie die Mengenmeldungen nach den Vorgaben des BDE-Zertifikates zu erstellen und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Köln, bestätigen zu lassen.
Die Begründung zum heutigen Urteil des OLG Düsseldorf steht noch aus. Das Gericht teilte jedoch bereits mit, dass die Revision nicht zugelassen wird.

Mit der zusätzlich heute in Kraft tretenden Abschaffung der Eigenrücknahme im Rahmen der 7. Novelle der Verpackungsverordnung und den anstehenden Beschränkungen der Branchenlösungen ist nun ein eindeutiges Zeichen dafür gegeben, dass die dualen Systeme auf einer soliden Basis für die Zukunft stehen.

„Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist eine eindeutige Entscheidung zugunsten eines fairen Wettbewerbs der dualen Systeme. Das Ziel für die Zukunft lautet jetzt, die Einhaltung der Regeln der Verpackungsverordnung genau zu kontrollieren und die Recyclingquoten in Deutschland weiter zu steigern“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. (SJ)

(Foto: ALBA Group)

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