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15. Mai 2013 |

Gesetz zur Umsetzung der IED verkündet

Die Richtlinie 2010/75/EG über Industrieemissionen (auch IED = Industrial Emissions Directive abgekürzt) war bis zum 07.01.2013 in deutsches Recht umzusetzen. Am 12.04.2013 ist das Gesetz zur Umsetzung der IED nunmehr verkündet worden.
Richtlinie 2010/75/EG über Industrieemissionen

Von Köhler & Klett Rechtsanwälte

15.05.2013 – Die Richtlinie 2010/75/EG über Industrieemissionen (auch IED = Industrial Emissions Directive abgekürzt) war bis zum 07.01.2013 in deutsches Recht umzusetzen. Am 12.04.2013 ist das Gesetz zur Umsetzung der IED nunmehr verkündet worden.

Mit der IED will der europäische Gesetzgeber eine Verbesserung und Vereinheitlichung von Umweltstandards in Europa bei der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen gewährleisten. Vorgesehen sind dafür unter anderem Verschärfungen von Emissionsgrenzwerten für bestimmte Industrieanlagen, eine Steigerung der Verbindlichkeit der „besten verfügbaren Technik“ (BVT) sowie verschärfte Überwachungs-, Berichts- und Sanierungspflichten.

Zur Umsetzung der IED in deutsches Recht mussten diverse umweltrechtliche Fachgesetze geändert werden, namentlich das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie weitere Gesetze. Die Änderungen erfolgen durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen“, das am 12.04.2013 verkündet worden ist (Bundesgesetzblatt 2013 Teil 1 Nr. 17, Seite 734 ff.).

Der überwiegende Teil der Regelungen dieses Gesetzes tritt zum 02.05.2013 in Kraft. Das jeweils geänderte Fachgesetz enthält oftmals eigene, zum Teil komplexe Übergangsvorschriften.

Zur Umsetzung der IED sind ferner Anpassungen des untergesetzlichen Regelwerks zum jeweiligen Fachgesetz erforderlich. Die Anpassungen sollen durch zwei sogenannte Mantelverordnungen erfolgen.

Eine Mantelverordnung (Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftrage und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung) ändert unter anderem diverse immissionsschutzrechtliche Verordnungen (die 4., 5., 9., und 41. BImSchV), Regelungen der Abwasserverordnung und der Deponieverordnung. Zudem wird eine neue Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) eingeführt.

Die zweite Mantelverordnung (Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Autokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) ändert die 2., 13., 17., 20. und 31. BImSchV.

Die vorbezeichneten Mantelverordnungen sollen am 02.05.2013 verkündet werden.

Schon jetzt ist erkennbar, dass einzelne Regelungskomplexe, die durch die Umsetzung der IED veranlasst sind, in der praktischen Umsetzung voraussichtlich in besonderem Maße rechtliche Fragestellungen aufwerfen werden. Dies gilt im Bereich des Immissionsschutzrechts namentlich für den Bodenausgangszustandsbericht, welcher für den neu eingeführten Anlagentypus „Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie“ unter bestimmten Voraussetzungen zu erstellen ist, oder etwa geänderte Grenzwerte in der 17. BImSchV. Zudem wird – auch außerhalb des Immissionsschutzrechts – die gesteigerte Verbindlichkeit von BVT-Merkblättern rechtliche Fragestellungen aufwerfen.

Wir werden über weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit den vorbezeichneten und weiteren Neuregelungen, welche durch die Umsetzung der IED in deutsches Recht veranlasst sind, berichten.

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