TA Luft auf der Zielgeraden
Von Köhler & Klett Rechtsanwälte
Der sich mittlerweile seit über 3 Jahre hinziehende Prozess der Novellierung der noch aus dem Jahr 2002 stammenden TA Luft nähert sich offenbar seinem Ende. Im Zuge der Novelle sind auch Erkenntnisse aus dem Ausarbeitungsprozess der für die Entsorgungswirtschaft relevanten BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung, die am 17.08.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, in Form von Grenzwerten für Luftschadstoffe, diesbezüglichen Mess- und Prognoseverfahren sowie weiteren betrieblich-technischen Regelungen, die bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen der Entsorgungswirtschaft zu beachten sind, eingeflossen.
Ein Großteil dieser Regelungen wird sowohl für IED- als auch für Nicht-IED-Anlagen der Entsorgungswirtschaft gelten. Insoweit geht der Entwurf der TA Luft maßgeblich über die Vorgaben des entsprechenden BVT-Merkblatts hinaus. Zuletzt gab es noch eine weitere Verschärfung. So sind nach dem jüngsten TA Luft-Entwurf aus Juli 2018 Behandlungsaggregate der in der Entsorgungswirtschaft weit verbreiteten „Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen“ einzuhausen. Es bleibt zu hoffen, dass eine solche für die betroffenen Anlagenbetreiber äußerst kostenträchtige und in ihrer Pauschalität unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten rechtlich bedenkliche Anforderung keinen Eingang in die endgültige Fassung der TA Luft findet.
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