App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

7. Juli 2015 | Vorlage eines Arbeitsentwurfs rückt näher

Wertstoffgesetz: Zum Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen

CDU/CSU und SPD haben das Eckpunktepapier für ein künftiges Wertstoffgesetz vorgelegt. Die Vorlage eines Arbeitsentwurfs für ein künftiges Wertstoffgesetz rückt näher.
Vorlage eines Arbeitsentwurfs rückt näher

Wertstoffgesetz: Zum Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen

Von Köhler & Klett Rechtsanwälte

07.07.2015 – Mit Datum vom 12.06.2015 haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD das lange erwartete Eckpunktepapier für ein künftiges Wertstoffgesetz vorgelegt. Vor diesem Hintergrund rückt die Vorlage eines Arbeitsentwurfs für ein künftiges Wertstoffgesetz in greifbare Nähe.

Vorrangiges Regelungsziel ist nach dem Eckpunktepapier die Steigerung der Wertstoffausbeute der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Hierdurch und durch Erhöhung der Verwertungsanforderungen soll die ökologische Lenkungswirkung eines künftigen Wertstoffgesetzes als Nachfolgeregelung der Verpackungsverordnung (VerpackV) gesteigert werden.

Die im Rahmen des Vollzugs der geltenden VerpackV durch Marktteilnehmer beklagten Wettbewerbsverzerrungen sollen durch die Einrichtung einer „Zentralen Stelle“ behoben werden. In dem Eckpunktepapier wird davon ausgegangen, dass hierdurch auch die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst gering gehalten werden. Organisatorisch soll die Zentrale Stelle überwiegend von den Produktverantwortlichen aus Industrie und Handel getragen werden, jedoch zugleich die Mitwirkung der Länder und Kommunen gewährleisten. Ausgehend von ihren Aufgaben soll die Zentrale Stelle als Registerbehörde handeln, aber auch Kontrollfunktionen wahrnehmen und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen einzelfallbezogen konkretisieren.

Konzeptionell entscheidend ist, dass in dem Eckpunktepapier an der bereits in der 17. Legislaturperiode favorisierten Umsetzung der erweiterten Wertstofferfassung durch Erstreckung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen festgehalten wird. Hierdurch verbleibt es bei einer einheitlichen rechtlichen Verantwortlichkeit für die Sammlung und die Verwertung. Zugleich entspricht eine solche Ausgestaltung den Vorgaben des Europarechts. Zusätzlich erfasst werden sollen sog. „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Kunststoff, Metall und Verbunden.

Zur Stärkung der Einflussmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf die Wertstoffsammlung enthält das Eckpunktepapier diverse Vorgaben. Diese können sich auf rechtlich geschützte Interessen der produktverantwortlichen Akteure, der Dualen Systeme sowie der gewerblichen Sammler, die bereits heute (und ggf. schon seit Jahrzehnten) sog. stoffgleiche Nichtverpackungen erfassen und verwerten, einschränkend auswirken. Nicht auszuschließen ist, dass es je nach Ausgestaltung der Regelungen im künftigen Wertstoffgesetz zu rechtswidrigen, insbesondere unverhältnismäßigen Eingriffen in deren rechtlich geschützte Interessen kommt.

Dazu im Einzelnen:

  • Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen das Recht erhalten, die konkrete Sammelstruktur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Sammelsysteme als Rahmenvorgabe für die Abstimmung mit den Dualen Systemen festzulegen. Hierzu sollen sie grundsätzlich auch dann berechtigt sein, wenn die Sammlung an den sog. „vergleichbaren Anfallstellen“ i.S.d. § 3 Abs. 11 S. 2 und 3 VerpackV stattfindet.
  • Da den systembeteiligungspflichtigen Herstellern und Vertreibern seit der 7. Novelle der VerpackV die Möglichkeit zur Selbstentsorgung systembeteiligungspflichtiger Verkaufsverpackungen nur noch bezüglich solcher Verkaufsverpackungen offensteht, die sie selbst oder durch zwischengeschaltete Vertreiber in nachprüfbarer Weise an die vergleichbaren Anfallstellen geliefert haben, und die sie im Einklang mit den Vorgaben des § 6 Abs. 2 VerpackV der branchenbezogenen Selbstentsorgung zuführen, ist zu berücksichtigen, dass die im Eckpunktepapier vorgesehene Einflussnahmemöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf die Sammelstruktur nicht zu weiteren Einschränkungen oder faktischen Behinderungen der ohnehin äußerst restriktiv ausgestalteten Option zur branchenbezogenen Selbstentsorgung der Hersteller und Vertreiber führen darf.
  • Die bislang in § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV geregelte Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, gegenüber den Dualen Systemen einen Anspruch auf Mitbenutzung vorhandener Entsorgungseinrichtungen verbunden mit der einseitigen Festlegung des zu entrichtenden Entgelts geltend zu machen, soll aufrechterhalten werden. Zu diesem Zweck soll die durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für nichtig erklärte Vorschrift des § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV verfassungskonform ausgestaltet werden.
  • Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen nicht nur das Recht erhalten, die Benutzung vorhandener kommunaler Sammelbehälter für wertstoffhaltige Abfälle zu verlangen. Das künftige Wertstoffgesetz soll zugleich die Möglichkeit schaffen, einen Anspruch der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf „Behältergestellung“ festzulegen, wodurch diese auch neue Behälter anschaffen und deren Benutzung gegen Entgelt verlangen könnten. Hierbei geht das Eckpunktepapier über die Zielsetzung einer Sicherung bereits getätigter kommunaler Investitionen hinaus.
  • Zudem sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger das Recht erhalten, von den Dualen Systemen im Rahmen der Abstimmung zu verlangen, sich bezüglich bestimmter Leistungspflichten der sofortigen Vollstreckung zu unterwerfen.
  • Vorgesehen ist ferner, dass die Dualen Systeme zur Benennung eines einheitlichen Ansprechpartners verpflichtet werden sollen, der zum Abschluss verbindlicher Vereinbarungen befugt ist.

Wenngleich auf der Grundlage des Eckpunktepapiers mit der zügigen Vorlage eines Arbeitsentwurfs für ein künftiges Wertstoffgesetz gerechnet werden kann, erscheint fraglich, ob dieses durch das Eckpunktepapier bereits substantiell an Kontur gewonnen hat, zumal die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen (verfassungs-)rechtlichen Bedenken begegnen.

Im Rahmen einer abschließenden Bewertung bleibt daher festzuhalten, dass das Eckpunktepapier vom 12.06.2015 allenfalls als Startschuss für die nächste Runde auf dem Weg zu einem Wertstoffgesetz eingeordnet werden kann.

> zum Archiv

Artikel drucken
Passend zum Thema:

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.