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10. Juli 2017 | Entsorgung von Wärmedämmplatten gesichert

Bundesrat: HBCD künftig nicht gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Abfälle werden nach der Entscheidung des Bundesrates vom 7. Juli 2017 künftig als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Dadurch ist die Entsorgung von HBCD-haltigen Wärmedämmplatten aus Styropor langfristig gesichert. Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kabinettsbeschluss entsprochen, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.

Die neue so genannte POP-Verordnung weist bestimmte POP-Abfälle, darunter Hexabromcyclododecan (HBCD), künftig als nicht gefährliche Abfälle aus. Das bisherige Moratorium sah diese Einstufung ebenfalls vor, wäre aber zum Jahresende ausgelaufen. Durch die Entscheidung des Bundesrates kehrt die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen langfristig in geordnete Bahnen zurück. Der Beschluss sieht außerdem vor, dass besagte Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen.

Die Entsorgung POP-haltiger Abfälle wird in Zukunft über Sammelnachweise ohne eine zunächst noch im Verordnungsentwurf enthaltene 20-Tonnen-Grenze möglich sein. Dementsprechend muss der Abfallerzeuger lediglich den Übernahmeschein in Papierform unterschreiben, das elektronische Verfahren ist erst ab dem Transporteur anzuwenden. Dieser ausgehandelte Kompromiss ist für die Branche ein gangbarer Weg, es muss jedoch darauf geachtet werden, dass hiermit kein neues Einfallstor zur Nachweisführung nicht gefährlicher Abfälle aufgestoßen wurde, das demnächst auch für weitere Stoffströme Gültigkeit erlangen könnte. Schließlich wurde in 2010 mit der Vereinfachung des Nachweisrechtes der Entsorgungsnachweis für nicht gefährliche Abfälle abgeschafft.

Dem Vernehmen nach wird die Verordnung nun mit sehr kurzer Frist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (noch im Juli). Das Inkrafttreten soll zum 1. August 2017 erfolgen, das Moratorium aus Dezember 2016 wird mit Inkrafttreten der Verordnung zurückgenommen. Zu den Neuerungen der Verordnung führt der BDE im September eine Informationsveranstaltung in Köln durch.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V

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(Foto: pitb_1/fotolia.com)

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