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31. Oktober 2018 | EU-Vizepräsident Jyrki Katainen im Interview

Deutsches Anreizsystem für Verpackungen als Modell für Europa


Das neue EU-Kreislaufwirtschaftspaket schreibt verbindliche Ziele mit konkreten Fristen für Abfallrecycling und Deponierung vor. Um die Vorgaben zu erfüllen, sollten Investitionen danach beurteilt werden, ob sie Abfall konsequent als Ressource nutzen, sagt der Vizepräsident der EU-Kommission Jyrki Katainen. Als vorbildlich bezeichnet er das deutsche Verpackungsgesetz, das wirtschaftliche Anreize für umweltgerechte Verpackungen vorsieht. Der ehemalige finnische Ministerpräsident Jyrki Katainen ist in der EU-Kommission zuständig für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit.

Herr Katainen, das neue EU-Kreislaufwirtschaftspaket ist ein Meilenstein für Europa. Was muss geschehen, damit die ambitionierten Vorgaben auch zu sichtbaren Ergebnisse führen?
Jyrki Katainen: In der Tat: Die in diesem Jahr verabschiedete Abfallgesetzgebung sieht ehrgeizige Recyclingziele für die nächsten zwei Jahrzehnte vor, die zudem auf einer deutlich strengeren Berechnungsgrundlage basieren. So müssen die Mitgliedstaaten ihre Verwertungsquoten bis 2035 schrittweise auf 65 Prozent anheben. Neu ist, dass dabei ausschließlich der Input für das eigentliche Recycling zugrunde gelegt werden darf und nicht wie bisher der Input für den Sortierprozess. Dies ist nur zu schaffen mithilfe funktionierender Systeme für die getrennte Abfallsammlung, einer qualitativ hochwertigen Abfallsortierung und nicht zuletzt einem dynamischen Recyclingsektor. Um mehr Abfallströme ins Recycling zu lenken, sind aus meiner Sicht auch wirtschaftliche Anreize wie zusätzliche Gebühren auf Deponierung und Verbrennung von Abfallstoffen hilfreich.

Eine Kreislaufwirtschaft mit hohen Recyclingquoten zu etablieren, kann nicht allein Aufgabe der Entsorgungswirtschaft sein. Es ist eine gemeinsame Leistung aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Produkte müssen so konzipiert sein, dass sie einfach und kosteneffizient recycelt werden können. Eine erweiterte Produzentenverantwortung sollte sicherstellen, dass Hersteller sich einen Race to the Top, einen Wettbewerb um die besten Kreislaufprodukte liefern. Investitionen, sowohl öffentliche als auch private, sollten sich darauf konzentrieren, Abfall als Ressource zu nutzen und den Wert von Materialien und Produkten so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf zu erhalten.

Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein recyclinggerechtes Produktdesign. Das neue deutsche Verpackungsgesetz beispielsweise sieht Anreizsysteme vor, um Ökodesign zu fördern. Wäre das auch ein Modell für Europa?
Jyrki Katainen: In ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission ganz klar herausgestellt, wie wichtig ein umweltgerechtes Design ist. Denn es trägt dazu bei, dass Produkte langlebiger, leichter zu reparieren, erneut zu nutzen und einfacher zu recyceln sind. Daher hat sich die Kommission auch verpflichtet, bei der Überarbeitung bestehender und der Vorbereitung neuer Durchführungsmaßnahmen Aspekte wie Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit konsequent zu berücksichtigen.

Was Verpackungen betrifft, so hat sich die erweiterte Herstellerverantwortung in der Tat als sehr wirksames Instrument erwiesen, um Umweltkosten zu internalisieren und Anreize für Kreislauflösungen zu schaffen. Die jüngste Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht eine Umweltstaffelung von Gebühren bei der Produzentenverantwortung vor. Das heißt: Je umweltverträglicher, nachhaltiger und recyclingfähiger ein Produkt ist, desto niedriger die Gebühr. Während dies noch nicht EU-weit umgesetzt ist, geht das novellierte deutsche Verpackungsgesetz bereits in diese Richtung. Dies wird sicherlich das Produktdesign in Richtung Kreislaufwirtschaft vorantreiben.

Schließlich wird die Kommission im Rahmen der EU-Verpackungs-Richtlinie und der EU-Kunststoff-Strategie die Anforderungen schärfen, die Verpackungen erfüllen müssen, um auf dem EU-Markt zugelassen zu werden. So sollen bis 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar und recycelbar sein.

Um die getrennte Sammlung der Abfallströme an den Anfallstellen, gerade in den Haushalten zu verbessern, müssen Verbraucher gut informiert sein. Was halten Sie von der Möglichkeit, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu kennzeichnen?
Jyrki Katainen: Zweifellos ist die getrennte Sammlung von Abfällen eine Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Verwertung. Aus diesem Grund verpflichtet die Abfallrahmenrichtlinie die EU-Mitgliedstaaten, die getrennte Sammlung von Metallen, Glas, Kunststoffen sowie von Papier und Pappe zu organisieren. Mit der jüngsten Überarbeitung der Richtlinie wird diese Verpflichtung auch auf biologisch abbaubare Abfälle, Textilien und gefährliche Haushaltsabfälle ausgedehnt.

Die Grundprinzipien werden zwar auf EU-Ebene festgelegt, es liegt jedoch an den Mitgliedstaaten, diese operativ umzusetzen. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist notwendig, um die Beteiligung an der getrennten Sammlung zu erhöhen. Eine Produktkennzeichnung mit Anleitungen zur Abfalltrennung steht in direktem Zusammenhang mit der operativen Abfallsammlung auf nationaler und lokaler Ebene. Die derzeitige Vielfalt der Ansätze in der EU lässt ein harmonisiertes System nicht zu.

Die Kennzeichnung der Recyclingfähigkeit bei Produkten ist bereits gängige Praxis. Es gibt jedoch seit längerem Überlegungen, diese mit messbaren Indizes für die Recyclingfähigkeit zu verknüpfen. 2016 hat die Kommission dazu die europäischen Normungsorganisationen beauftragt, entsprechende Standards zu verabschieden. Ob diese Indizes verbindlich werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Kosten-Nutzen-Abwägungen. Wichtig ist auch, dass die Recyclingfähigkeit nicht zu Lasten der Funktionalität eines Produktes geht. Dies ist eine Diskussion, in der unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen vermittelt werden müssen.

Herr Vizepräsident Katainen, vielen Dank für das Gespräch. (SB)

Verwandte Links

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3. Smarte Technologie beflügelt Kunststoffrecycling

(Foto: Büro Katainen)

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