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30. Oktober 2018 | Neue EU-Regel ab 2025

Recyclinganteil in Kunststoff-Flaschen soll Pflicht werden


Kommt bald ein Pflichtanteil von Rezyklaten in bestimmten Neuprodukten, wie es die Recyclingwirtschaft schon länger fodert? Ja, wenn es nach dem Willen des EU-Parlaments geht. Denn das hat nun beschlossen, dass ab 2025 für neue Kunststoff-Getränkeflaschen ein Mindestanteil von recyceltem Material vorgeschrieben wird. Rechtskraft hat der Beschluss allerdings noch nicht.

Getränkeflaschen aus Kunststoff, die in der EU vertrieben werden, müssen ab dem Jahr 2025 zu mindestens 35 Prozent aus recyceltem Kunststoff hergestellt werden. So will es das EU-Parlament, das einem entsprechenden Vorschlag des Umweltausschusses vor wenigen Tagen zugestimmt hat. Mit dieser und weiteren Ergänzungen hat das Parlament den Richtlinienvorschlag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen.

Neben der Eindämmung von Plastikmüll hat die Richtlinie auch die Förderung der Kreislaufwirtschaft zum Ziel. Jährlich fallen in Europa etwa 25,8 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle an, weniger als 30 Prozent davon werden für das Recycling gesammelt und nur sechs Prozent Rezyklate in neuen Produkten verwendet.

Die EU-Kommission, die vor etwa einem halben Jahr den ersten Vorschlag für die neue Richtlinie machte, forderte daher unter anderem für Getränkeflaschen eine EU-weite Sammelquote von 90 Prozent. Deutschland erreicht diese Mindestquote aufgrund der weitgehenden Pfandpflicht bereits heute. Außerdem sollen bestimmte Einwegprodukte verboten werden, für die es umweltfreundlichere Alternativen gibt. Dazu gehören Strohhalme, Einweggeschirr oder Wattestäbchen.

Ein Schlüsselbeitrag für einen stabilen Rezyklatmarkt

Nachdem die Kommission die Richtlinie im Mai verabschiedet hatte, kam das Papier im EU-Parlament auf die Agenda. Nicht alle Änderungsvorschläge des federführenden Umweltausschusses fanden jedoch die Zustimmung des Parlaments. Zur Freude von Recyclingverbänden hat das Parlament jedoch nicht nur den Verboten und der Sammelquote zugestimmt, sondern auch die neue Forderung nach der Mindestvorgabe mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen. „Wir freuen uns über dieses Votum“, sagt etwa Jean-Marc Boursier, Präsident des europäischen Recyclingverbands FEAD. Das Minimalziel sei ein Schlüsselbeitrag, um einen stabilen Markt für Rezyklate zu schaffen und für mehr Kreislauf zu sorgen, heißt es von Seiten des Verbands.

Auch Peter Kurth, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßte das Votum. „Dies ist ein starkes Bekenntnis des Parlaments zu einer Weiterentwicklung der europäischen Kreislaufwirtschaft.“

Im nächsten Schritt wird der Richtlinienentwurf nun dem Ministerrat vorgelegt. Die abschließenden Trilogverhandlungen zwischen Vertretern aus Rat, Parlament und Kommission über die finale Richtlinie sollen noch dieses Jahr starten. Ziel ist, die Richtlinie noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 zu verabschieden, so dass sie bereits 2021 – 24 Monate nach Verabschiedung – in Kraft treten kann. (EK)

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(Foto: Insp.Clousea/fotolia.com)

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