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13. März 2018 | Einstufung als „vermutlich krebserzeugend“ schießt übers Ziel hinaus

Titandioxid im Kreuzfeuer – eine fachliche Einschätzung

Einstufung als „vermutlich krebserzeugend“ schießt übers Ziel hinaus

Titandioxid im Kreuzfeuer – eine fachliche Einschätzung

Ein Gastbeitrag von Dr.-Ing. Annette Ochs, Fachreferentin Biomasse, Arbeitssicherheit & Qualitätsmanagement BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

13.03.2018 • 08:59 Uhr – Wird Titandioxid künftig als „vermutlich krebserzeugend“ eingestuft? Auf europäischer Ebene wird diese Frage derzeit heiß diskutiert. Ein „Ja“ hätte schwerwiegende Folgen, auch für die Recyclingbranche – denn das Farbpigment findet breite Anwendung in der Industrie, unter anderem in Kunststoffen, Textilien oder Baustoffen. Sie alle könnten durch die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich krebserzeugend“ nach ihrer Entsorgung als gefährlicher Abfall gelten. Höchste Zeit für eine differenzierte Betrachtung der Sachlage.

Auslöser für die Titandioxid-Debatte war ein Bericht der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (ANSES) von 2016, der eine „harmonisierte Einstufung“ von Titandioxid vorsieht. Nach einer öffentlichen Konsultation veröffentlichte der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Oktober 2017 den folgenden Einstufungsvorschlag:

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Kategorie 2, bei Einatmen), Kennzeichnung mit Piktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr), dem Signalwort „Achtung“ und dem Gefahrenhinweis H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Die Europäische Kommission wird die finale Entscheidung darüber treffen, ob es zu einer harmonisierten Einstufung kommt. Auf der Sitzung der zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten CARACAL (Competent Authorities for REACH and CLP) Mitte November 2017 hatten mehrere Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen die Einstufung vorgetragen und weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Das nächste Treffen findet in diesen Tagen statt.

Was ist Titandioxid und wo wird es eingesetzt?

Titandioxid findet überwiegend als weißes Pigment oder bei Beschichtungen (UV-Schutz) eine breite Anwendung und versteckt sich hinter den Bezeichnungen TiO2, EC 236-675-5 sowie CAS 13463-67-7. Nahezu jeder Industriebereich setzt Titandioxid ein, es ist beispielsweise enthalten in Lacken, Farben, Kunststoffen, Papier, Baustoffen, Stahl, Glas, Kosmetika, Pharmaprodukten, Textilien, Leder, Klebstoffen oder Importkohle.

Konsequenz aus einer harmonisierten Einstufung gemäß RAC-Empfehlung

Wird der RAC-Empfehlung Folge geleistet, müssten Stoffe und Gemische ab einem Gehalt von 1 Prozent Titandioxid entsprechend der Gefahrstoffsymbole gekennzeichnet werden – und Abfall würde demnach als gefährlich eingestuft. Ausnahmen von der Einstufung als gefährlich sind nur möglich, wenn der Abfall gemäß Europäischem Abfallverzeichnis eindeutig einem Abfallschlüssel ohne Sternchen zugeordnet ist, dem wiederum kein entsprechender „Spiegeleintrag“ eines Abfallschlüssels mit Sternchen zugeordnet werden kann.

Unabhängig davon bleibt es für Abfälle, die weitgehend recycelt werden sollen, aber Titandioxid enthalten, problematisch. Denn: Ein Ziel der Europäischen Kommission ist es, besorgniserregende Stoffe zu ersetzen oder aber, soweit dies nicht möglich ist, ihr Vorkommen zu verringern. Damit werden es zwangsläufig auch Rezyklate schwer haben, sich am Markt zu behaupten. Ob und wie die Recyclingziele, die man sich auf europäischer und auf nationaler Ebene gesetzt hat, erreicht werden können, bleibt damit ebenso fraglich.

In Summe haben die mit einer Einstufung verbundenen Rechtsfolgen erhebliche Auswirkungen auf die herstellende Industrie sowie auf die Abfallentsorgung und das Recycling.

Forschungsergebnisse und ihre Übertragbarkeit

Dem Einstufungsvorschlag liegt im Wesentlichen eine Tierversuchsstudie an Ratten zugrunde, deren Ergebnisse aus Sicht der Deutschen Industrie nicht auf Menschen übertragen werden können. Zum einen ist die Ratte hinsichtlich Inhalationstoxizität durch unlösliche Partikel besonders empfindlich, zum anderen wurden die Tiere deutlich länger als wissenschaftlich empfohlen (bis zu dreifach) und extrem hohen Konzentrationen (Staubkonzentration bis zu 200-fach oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes in Deutschland für A-Staub) ausgesetzt. Ergebnisse aus „lung overload“-Studien an Ratten sind nicht auf den Menschen übertragbar. Die Ergebnisse rechtfertigen damit keine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung als vermutlich krebserzeugend, wie derzeit vorgeschlagen.

Ein möglicher Zusammenhang zwischen Titandioxid-Exposition und Lungenkrebs wurde zudem in epidemiologischen Studien an Beschäftigten der Titandioxid-Produktion untersucht und ein solcher konnte nicht festgestellt werden. Titandioxid wird seit Jahrzehnten sicher verwendet, aus der Praxis sind keine Gesundheitsgefährdungen für den Menschen bekannt (siehe auch „BDI-Position zum Vorschlag einer harmonisierten Einstufung von Titandioxid“ vom 29. Januar 2018).

Schutz vor inhalativer Staubexposition

Die zu betrachtende Wirkung von Titandioxid beruht allein auf partikelbedingten Entzündungsprozessen in der Lunge nach inhalativer Staubexposition. Diese ist nicht stoffspezifisch für Titandioxid, sondern charakteristisch für eine Vielzahl von Stäuben, unabhängig vom zugrundeliegenden Stoff. Eine inhalative Exposition gegenüber Titandioxid-Stäuben ist in erster Linie an Arbeitsplätzen zu erwarten. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es deshalb entsprechende Staubgrenzwerte, in Deutschland einen Arbeitsplatzgrenzwert.

Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft

Eine Einstufung von Titandioxid würde besonders relevant für Kunststoffe, Baumaterialien, Tapeten, Farbreste, hochwertige Papiere, Porzellan oder Möbel. Insbesondere die Kunststoffe haben eine breite Anwendung: Leichtverpackungen aus dem Lebensmittelbereich, Gehäuse von Elektrogeräten, PVC-Fenster etc. Laut RPA-Bericht (Analysis of the socio-economic impacts of a harmonised classification of carcinogen category 2 for titanium dioxide (TiO2), updated final report, 27. November 2017, Seite 26) enthalten Verpackungsfolien und Behälter bis zu 20 Prozent Titandioxid, PVC-Fenster zwischen zwei und vier Prozent. 95 Prozent der Verpackungen wären von einer Einstufung betroffen.

Würden Abfälle durch die Einstufung zum gefährlichen Abfall, bräuchten die Behandlungsanlagen eine entsprechende gefahrstoffrechtliche Genehmigung nach 4. BImSchV. Sie würden neu dem Nachweiswesen unterliegen, ggf. mit spezifischen Andienungspflichten, sie müssten neue Anforderungen an den Transport und die grenzüberschreitende Verbringung ebenso erfüllen wie höhere Anforderungen an die Qualifikation des Personals.

Eine Einstufung von Titandioxid würde in jedem Fall aber einen größeren Aufwand nach sich ziehen, um für die Rezyklate Absatzmärkte zu finden. Ob diese Rezyklate mittel- bis langfristig überhaupt noch im Wertstoffkreislauf gehalten werden können, ist angesichts der bereits erwähnten Mitteilung der Europäischen Kommission kritisch zu hinterfragen.

Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Mitgliedstaaten der EU sowie die Europäische Kommission in den kommenden Wochen zur harmonisierten Einstufung von Titandioxid positionieren.

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(Foto: visivasnc/fotolia.com)

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