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20. März 2023 | „Grüne“ Werbeversprechen

Greenwashing, nein danke!

Nachhaltigkeit steht hoch im Kurs – bei Verbraucher*innen genauso wie bei Investor*innen. Doch wie glaubwürdig sind die Aussagen von Unternehmen, etwa zur Klimaneutralität ihrer Angebote? „Grüne“ Werbeversprechen werden immer häufiger zum Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Und auch die Politik geht offensiv gegen das sogenannte Greenwashing vor. Dringend gefordert: mehr Transparenz und strengere Regeln für umweltbezogene Aussagen und Labels.

Ob Markenartikler, Verpackungshersteller oder Händler: Um am Point of Sale zu punkten, müssen Unternehmen zunehmend Rechenschaft über ihren ökologischen Fußabdruck ablegen. Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr „nice to have“, sondern ein knallharter Wettbewerbsfaktor. „Grüne“ Werbeversprechen von Unternehmen werden entsprechend kritisch hinterfragt – und sind immer häufiger auch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Grundlage der Klagen ist dabei regelmäßig das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wie unter anderem der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. jetzt berichtete, steht dabei insbesondere die Frage im Fokus, wann ein Produkt als „klimaneutral“ beworben werden darf. So untersagte kürzlich das Landgericht Stuttgart dem Hersteller eines Essigreinigers, diesen als „klimaneutral“ zu bewerben. Einschränkungslose Werbung mit Klimaneutralität sei demnach unzulässig, wenn die vermeintliche Neutralität ausschließlich durch den Kauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird (Urteil vom 30.12.2022, Az. 53 O 169/22). Bereits Ende 2021 hatte auch die Wettbewerbszentale – eine Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb – deutlich gemacht, dass der Begriff „klimaneutral“ in der Werbung erläutert werden müsse. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich dürften „grüne Angaben“ für Produkte jedoch künftig einer strengeren Prüfung und Kontrolle unterliegen.

Politische Offensive gegen Greenwashing

Auch auf europäischer Ebene macht die Politik zunehmend Front gegen das sogenannte Greenwashing. Schließlich will die EU-Kommission mit ihrem Green Deal und Initiativen wie der Sustainable Products Initiative (SPI) die nachhaltige Entwicklung fördern – und einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Geschäftspraktiken, die das Interesse von Konsument*innen an umweltfreundlichen Produkten missbrauchen, sollen dagegen unterbunden werden. So plant die Kommission im Frühjahr 2023 die Veröffentlichung einer Richtlinie zu umweltbezogenen „Green Claims“. Der Entwurf sieht detaillierte Anforderungen an die Belegbarkeit umweltbezogener Werbeaussagen vor.

Sind die Informationen „wasserdicht“, können Zertifikate durchaus eine wertvolle Orientierung bieten und Verbraucher*innen dabei helfen, sich für umwelt- und klimafreundlichere Produktvarianten zu entscheiden. Dazu möchte auch die Recyclingwirtschaft beitragen. Ein Beispiel ist das Label „Made for Recycling“ des Umweltdienstleisters Interseroh+. Dieses Siegel dürfen ausschließlich Verpackungen tragen, die nach einem wissenschaftlich fundierten Analysestandard bewertet wurden und sich problemlos recyceln lassen. Regelmäßige Studien des Fraunhofer-Instituts UMSICHT belegen, inwieweit die Kreislaufführung der Wertstoffe Treibhausgasemissionen einspart und natürliche Ressourcen schont.

Höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Transparenz ist Pflicht – das gilt auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Bereits Anfang Januar trat eine EU-Richtlinie mit verschärften Anforderungen an das Corporate Sustainability Reporting in Kraft, die nun in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach wird die Berichtspflicht in den kommenden Jahren auch auf mittelständische Unternehmen ausgeweitet. Gründe genug, das Thema im Blick zu behalten und Transparenz auch im eigenen Unternehmen zu fördern und zu fordern.

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(Foto: fotolia)

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