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28. Februar 2023 | European Green Deal

Europäische Kommission präsentiert Green-Deal-Industrieplan

Plan enthält zahlreiche neue Maßnahmen für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Anfang Februar in Brüssel den Green-Deal-Industrieplan vorgestellt, der die Antwort der EU auf den amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) sein soll. Mit diesem Programm will die US-Regierung in den nächsten zehn Jahren 369 Milliarden Dollar in Vorhaben zur Senkung der Energiekosten, zur Steigerung der sauberen Produktion und zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen investieren. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 40 Prozent abgesenkt werden.

Vor diesem Hintergrund sieht die Kommission im Green-Deal-Industrieplan ein geeignetes Instrument, um die Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Europa zu schützen. Dieser Plan stützt sich auf vier Säulen, zu denen zahlreiche neue Maßnahmen angekündigt wurden:

  1. Ein vorhersehbares, schlüssiges und vereinfachtes rechtliches Umfeld.
  2. Die Beschleunigung des Zugangs zu Finanzmitteln durch Ankurbelung der Investitionen.
  3. Einen offenen Handel basierend auf verschiedenartigen und widerstandsfähigen Lieferketten.
  4. Die Förderung der Qualifizierung von Arbeitskräften.

Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen soll ein Netto-Null-Industrie-Gesetz (Net-Zero Industry Act) vereinfachte Regelungen für die Herstellung von Produkten schaffen, die für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele entscheidend sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Batterien, Windkraftanlagen oder Solaranlagen. Ein weiteres Hauptziel ist insbesondere die Verkürzung der Dauer nationaler Genehmigungsverfahren. Hier soll die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die während des gesamten
Verwaltungsverfahrens alleiniger Ansprechpartner („one-stop-shop“) ist, helfen. Zentrale Bedeutung soll zudem das angekündigte europäische Gesetz über kritische Rohstoffe haben, das in Form einer Verordnung die Unabhängigkeit der EU von Importen kritischer Rohstoffe aus Drittstaaten langfristig gewährleisten soll. Dabei betont die Kommission die überragende Rolle der Kreislaufwirtschaft und sieht auch in der Batterie- und in der Ökodesignverordnung die Kernelemente des Übergangs der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

Zur Finanzierung nachhaltiger Technologien will die Kommission entsprechende Vorschriften lockern, um Mitgliedstaaten mehr
Flexibilität bei der Gewährung von Beihilfen einzuräumen. Alle Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien sollen gefördert werden. Darüber hinaus soll im Rahmen einer Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der
Schwellenwert, ab dem Beihilfen bei der Kommission vorab zur Prüfunganzumelden sind (sogen. Notifizierungspflicht), in Bezug auf die Förderung nachhaltiger Technologien angehoben werden. Zudem will die Kommission das öffentliche Beschaffungswesen stärker auf Nachhaltigkeit und auf die Förderung einer Kreislaufwirtschaft ausrichten. Dazu plant sie, Nachhaltigkeitsmerkmale und mögliche Anforderungen für „Netto-Null-Produkte“ in die öffentliche Beschaffung einzuführen, sowie nationale Behörden zu motivieren, bei Beschaffungen ehrgeizige Nachhaltigkeitsanforderungen festzulegen. Schließlich sieht die Kommission die Gründung eines „Clubs“ für kritische Rohstoffe mit gleichgesinnten Partnern vor, um eine langfristige sichere Versorgung mit diesen Materialien zu gewährleisten. Der „Club“ soll Rohstoff-„Konsumenten“ und rohstoffreiche Länder zusammenzubringen, um die Zusammenarbeit zu fördern und um rohstoffreichen Entwicklungsländern einen Aufstieg in der Wertschöpfungskette zu ermöglichen.

Einordnung und Ausblick

Die Idee der Kommission, mit einem Green-Deal-Industrieplan diejenigen Industrien zu stärken, die für den Übergang zu
einer klimaneutralen Wirtschaft entscheidend sind, und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa zu sichern, ist ein richtiges und wichtiges Vorhaben. Aus Sicht des BDE sehr erfreulich ist, dass die Kommission die herausragende Rolle der Kreislaufwirtschaft in ihrem Maßnahmenpaket besonders würdigt. Hervorzuheben ist hierbei auch das Thema des öffentlichen Beschaffungswesens: nicht zuletzt vor dem Hintergrund der notwendigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen müssen zwingend Anreize für eine verstärkte Verwendung von Recyclingrohstoffen geschaffen werden, wofür sich das öffentliche Beschaffungswesen besonders gut eignet. Entscheidend ist nun, wie die Idee in die Praxis umgesetzt wird und die einzelnen Vorschläge im Detail aussehen werden. Die Veröffentlichung des Vorschlages für ein europäisches Gesetz über kritische Rohstoffe etwa ist aller Voraussicht nach für den 8. März 2023 vorgesehen.

Hier auch die Originalveröffentlichung des EU-Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20230210IPR74806/green-deal-industrial-plan-securing-the-eu-s-clean-tech-leadership

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(Foto: freepik.com)

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