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9. November 2022 | Zahl des Monats November 2022

2024 – Startschuss für den CO2-Preis auf Abfallbrennstoffe

Ab 1. Januar 2024 werden auch Abfallbrennstoffe in den nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einbezogen. Dies hat der Bundestag am 20. Oktober 2022 beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wird die CO2-Bepreisung, die zunächst nur für die Sektoren Wärme und Verkehr galt, auf alle fossilen Brennstoffe ausgeweitet. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung soll dabei helfen, Treibhausgase zu minimieren und die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Ursprünglich war diskutiert worden, die Abfallverbrennung bereits 2023 gemäß CO2-Ausstoß zu bepreisen. Aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und einige Entsorgerverbände jedoch für eine Verschiebung um mindestens zwei Jahre ausgesprochen. „Gerade vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise und der rasant steigenden Lebenshaltungskosten sollten Zusatzbelastungen der privaten Haushalte und des Gewerbes unbedingt vermieden werden“, sagte etwa Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Gefordert: ein Level Playing Field für EU-Mitgliedstaaten

Grundsätzlich stehen insbesondere Recyclingunternehmen der Bepreisung von CO2-Emissionen positiv gegenüber. Denn zum einen gilt es, den Kampf gegen den Klimawandel umfassend zu führen; zum anderen wird nur eine konsequente und umfassende Klimapolitik die Akzeptanz der Bevölkerung und der Wirtschaft erhalten. Die Logik des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist einfach und überzeugend: Wer Treibhausgase freisetzt, muss dafür zahlen. Aus klimapolitischer Sicht wäre es sehr fragwürdig, wenn jede Tonne CO2 in der Volkswirtschaft bepreist würde – nur die Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen nicht.

Allerdings birgt die nationale Regelung zur CO2-Bepreisung der energetischen Abfallverwertung die Gefahr von europäischen Ungleichheiten. Unter anderem der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wirbt daher weiterhin für eine EU-weite Regelung: „Ziel muss ein Level Playing Field der EU-Mitgliedstaaten sein“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Gefordert sind gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.

Erwartet: mehr Anreize für das Recycling von Wertstoffen

Die Verhandlungen auf europäischer Ebene gestalten sich allerdings schwierig und könnten noch sehr lange dauern. Der EU-Ministerrat hat einen Startpunkt im Jahr 2031 im Visier. „Daher wird das BEHG jetzt gebraucht und muss – sobald es eine europäische Lösung gibt – mit dem EU ETS vereint werden,“. sagt Martin Schröder, Leiter Public Affairs beim europaweit führenden Kreislaufdienstleister Interzero. „Ein verbindlicher CO2-Preis für die Abfallverbrennung setzt wirtschaftliche Anreize, um die getrennte Erfassung von Wertstoffen zu verbessern oder gar erst einzuführen und die Recyclingmengen insgesamt zu erhöhen“, Darüber hinaus würde eine bessere technische Vorsortierung gemischter Abfälle gefördert.“ Fakt ist: Noch immer landen viel zu viele Wertstoffe im Restmüll und gehen dem Recycling durch die Verbrennung verloren. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) liegt der Anteil an Wertstoffen (Kunststoffe und Bioabfälle) in der Restmülltonne bei über 60 Prozent. Ziel sollte die Schaffung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sein, in der kaum noch Restmüll anfällt und Rohstoffe möglichst oft wiederverwendet werden. (Karin Thissen)

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