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12. Juli 2023 | BDE fordert wirksame Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign

BDE fordert wirksame Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign

Der Referentenentwurf für die geplante Novelle des Verpackungsgesetzes stößt auf Kritik. So zeigte sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft in einer ersten Stellungnahme enttäuscht von der Vorlage. Insbesondere im Hinblick auf die ökologische Ausgestaltung der Verpackungsentgelte spricht sich der Verband für Nachbesserungen aus.

Zunächst einmal sei es gut, dass das Novellierungsverfahren zum Verpackungsgesetz bereits in dieser Legislaturperiode begonnen hat, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth Ende Juni in Berlin. „So bleibt noch Zeit für nötige Nachbesserungen, denn der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen etwas zurück.“ Die weitere Abstimmung solle dringend dazu genutzt werden, die im Verpackungsgesetz verankerte erweiterte Herstellerverantwortung und das derzeitige System der privatwirtschaftlichen Abfallsammlung und -verwertung zu stärken.

Im Fokus: §21 des Verpackungsgesetzes

Im Mittelpunkt sollte dabei nach Ansicht des BDE die Weiterentwicklung des §21 stehen. Dieser Paragraf regelt im Verpackungsgesetz die ökologische Ausgestaltung der Entgelte, die Verpackungshersteller an die Dualen Systeme bezahlen. Der Hinweis, auf die Europäische Verpackungsverordnung zu warten, wäre aus BDE-Sicht nicht erforderlich gewesen, weil der Verband und die Dualen Systeme bereits dezidierte Vorschläge unterbreitet hatten, die gutachterlich im Hinblick auf Konformität mit dem Europarecht und damit auch mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) geprüft wurden.

Die Empfehlung: ein gesetzlich verankertes Fondsmodell

„Finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen und für den Rezyklateinsatz sind unverzichtbar, um die Transformation von Verpackungen in Richtung Kreislaufwirtschaft zu unterstützen“, betont Peter Kurth. „Daher begrüßen wir das im Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben, den Paragrafen 21 des Verpackungsgesetzes zu reformieren und ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell zu belohnen. Trotz der positiven Wirkung des – durch §21 Absatz 3 VerpackG eigeführten – Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit besteht Einigkeit, dass die Regelung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung noch keine hinreichend wirksame finanzielle Anreizsetzung ermöglicht.“ Was die weiteren Verhandlungen bringen, bleibt abzuwarten. Zunächst wurde das Verfahren gestoppt, da die FDP Medienberichten zufolge Einspruch gegen den Referentenentwurf erhoben hat. Die Liberalen kritisieren demnach vor allem die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung zum Mehrwegsystem. Ab 2025 sollen Händler in Supermärkten und Discountern für Wasser, Bier, Saft oder Milch jeweils mindestens ein wiederverwendbares Produkt anbieten müssen. SPD und Grüne hingegen befürworten das Gesetzgebungsprojekt.

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