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3. Februar 2021 | Gunda Rachut im Interview

Novelle VerpackG stärkt Rolle der ZSVR als Kontrollinstanz

Strengere Vorgaben, ein konsequenter Vollzug und umfassender Support: Mit einem ganzen Maßnahmenbündel will die Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR noch mehr Unternehmen dazu bewegen, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. So nimmt die Ende Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes Betreiber*innen von Online-Marktplätzen in die Pflicht, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen zu kontrollieren. Die Novellierung stärkt die Rolle der ZSVR als zentrale Überwachungs- und Kontrollinstanz im Markt der Verpackungsentsorgung, so Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, im recyclingnews-Interview.

Welche Bilanz ziehen Sie nach zwei Jahren ZSVR mit Ihnen an der Spitze?

Gunda Rachut: Unsere Bilanz fällt in der Summe positiv aus. So konnten wir in den vergangenen zwei Jahren weitere 140.000 Unternehmen dazu bewegen, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Zugleich konnten wir die Systembeteiligungsmengen deutlich steigern. Wir setzen dabei auf zielgerichtete Informationen und einen problemspezifischen Austausch mit Multiplikatoren und Verpflichteten. Über unsere Webseite, über Veranstaltungen – aktuell digital –, über Checklisten und weitere erklärende Materialien und nicht zuletzt über eine aktive Pressearbeit und den Telefon-Support informieren wir seit dem Start der ZSVR zu allen relevanten Themen rund um die Umsetzung des Gesetzes. Im Herbst 2020 haben wir den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in einer konkretisierten Fassung erneut veröffentlicht. Der Katalog ist eine wichtige Hilfe für die Unternehmen, die Systembeteiligungspflicht ihrer Verpackungen selbst festzustellen. Außerdem veröffentlichen wir regelmäßig Einordnungsentscheidungen, mit welchen die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen festgestellt werden, sowie Fallberichte, um Unternehmen konkrete Hilfestellungen zu geben, Verstöße nach dem Verpackungsgesetz zu vermeiden.

Auch der Vollzug hat eine hohe Bedeutung. Seit Arbeitsaufnahme der ZSVR wurden rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten an die Behörden übergeben oder stehen noch zur Abgabe bereit. 2021 setzt die ZSVR eine direkte Anbindung der zuständigen Vollzugsbehörden an das Verpackungsregister LUCID um. Damit werden den zuständigen Behörden Berichte mit konkreten Anhaltspunkten zu Ordnungswidrigkeiten automatisiert bereitgestellt.

Welche Herausforderungen und Aufgaben stehen im neuen Jahr auf der Agenda? Was sind Ihre Hauptziele für 2021?

Gunda Rachut: 2021 hat die ZSVR insbesondere zwei übergeordnete Ziele: Wir arbeiten weiter daran, die Unterbeteiligung gezielt zu reduzieren. Neben unseren immer laufenden Aktivitäten werden wir uns auf besonders auffällige Branchen und Distributionswege fokussieren. Die ZSVR tauscht sich deshalb lösungsorientiert mit Verbänden aus und hat in den Bereichen „Serviceverpackungen“ sowie „Versand- und Onlinehandel“ zwei Expert*innenkreise initiiert. In diesen Gremien werden zunächst die zentralen Stellschrauben der Problemlösung identifiziert. Die relevanten Themen werden intensiv aus allen Perspektiven beleuchtet und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Im Ergebnis werden konkrete Empfehlungen an die ZSVR ausgesprochen.

Mit der aktuell laufenden Novellierung des Verpackungsgesetzes kommen mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle 2021 weitere Herausforderungen auf alle Verpflichteten und die ZSVR zu. Es gibt einige inhaltliche Änderungen für das Verpackungsregister LUCID. Außerdem werden diverse Regelungen inhaltlich geschärft, etwa die Verantwortung von Plattformen und Markplätzen. Diese haben künftig vor Angebot ihrer Waren sicherzustellen, dass sich die Händler*innen, die über ihre Plattform verkaufen, im Verpackungsregister LUCID registriert haben. Damit wird eine zusätzliche Transparenz umgesetzt und bessere Wettbewerbsgleichheit im Handel geschaffen. Die Novellierung stärkt die Rolle der ZSVR als zentrale Überwachungs- und Kontrollinstanz im Markt der Verpackungsentsorgung.

Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht am ehesten geeignet, damit Versand- und Onlinehändler*innen die Verantwortung für die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen tragen?

Gunda Rachut: Der „Expertenkreis Versand- und Onlinehandel“ ist sehr aktiv. Die Expert*innen vertreten Plattformen, Marktplätze, kleine, mittelständische und große Onlinehändler*innen, Importeur*innen genauso wie Verbandsvertreter*innen, die Kurier-Express-Dienste und Systeme. Dies ermöglicht es, offen über Gründe, Herausforderungen und Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu sprechen. Seit Oktober 2020 haben wir in den unterschiedlichsten Konstellationen bereits mehrfach getagt. Schon jetzt haben wir viele neue Erkenntnisse zur Marktstruktur und den üblichen Abläufen im Versand- und Onlinehandel gewonnen. Auf dieser Basis werden geeignete Maßnahmen geprüft und entwickelt. Für uns ist relevant, die Kommunikation in Richtung der Verpflichteten, insbesondere auch im asiatischen Wirtschaftsraum, auszubauen und diese mit den richtigen Botschaften zu erreichen und zu rechtskonformen Verhalten zu führen. Dem Ziel, die Unterbeteiligung im Versand- und Onlinehandel zu reduzieren, werden wir 2021 schon deutlich näherkommen. Die Gesetzesnovellierung verstärkt diese Effekte durch die neuen Regelungen zusätzlich.

In § 21 VerpackG ist die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte vorgesehen. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, Mindestrezyklatanteile für Verpackungen vorzugeben?

Gunda Rachut: Hier ist der Gesetzgeber gefordert, aber sicherlich auch eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Circular Economy endlich im Alltag implementiert wird. Das Umweltbundesamt führt aktuell zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte ein Forschungsvorhaben durch. Hier wird die Umsetzung des Paragraphen 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) evaluiert. Auf Basis der Evaluierung werden Ideen entwickelt, wie die Wirkung noch gesteigert werden kann. Parallel hat die Umweltministerkonferenz im November 2020 die Einsetzung einer Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (RESAG) beschlossen, die sich mit der Förderung des Rezyklateinsatzes befassen und Lösungsvorschläge erarbeiten soll. Wir sind in diese Vorhaben involviert und sind sicher, dass sich über diese Wege gute und praktikable Vorschläge entwickeln werden.

Liebe Frau Rachut, vielen Dank für das Gespräch. (Silvia Brauner)

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(Foto: ZSVR)

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