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26. März 2019 | Auswirkungen des Verpackungsgesetzes auf Produktdesign und Recycling

„Wir müssen den Markt wirken lassen“

Von Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH

Wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes können wir bereits einige Veränderungen im Markt feststellen. Die Recyclingbranche hat sich breit aufgestellt, um die neuen Vorgaben erfüllen zu können – insbesondere mit Investitionen in modernste Sortiertechnik zur Erreichung der höheren Recyclingquoten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister kann eine erhebliche Anzahl an Neuregistrierungen verzeichnen. Nicht abzuschätzen war, wie Handel und Industrie auf die Verpflichtungen aus dem neuen Paragraph 21 reagieren würden, um dem Thema Recyclingfähigkeit von Verpackungen mehr Beachtung zukommen zu lassen.

Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Dieses Datum markiert einen Wendepunkt – nicht nur für die Recyclingbranche, sondern für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Verpackung. Das Gesetz und die Zentrale Stelle bieten zum einen die Chance auf mehr Fairness im Wettbewerb der dualen Systeme und zur Beteiligung aller Verpflichteten im Rahmen der ihnen zukommenden Produktverantwortung. Zum anderen sieht das Gesetz erstmalig Anreize für die recyclingfreundliche Gestaltung des Verpackungsdesigns vor.

Die Gunst der Stunde nutzen

Tatsächlich können wir seit der Einführung des neuen Gesetzes einige spürbare Veränderungen feststellen. Nach Angaben der Zentralen Stelle sind aktuell knapp 150.000 Registrierungen im Verpackungsregister LUCID eingegangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr fast die dreifache Anzahl an Unternehmen, die einen Vertrag mit einem (dualen) System nachweisen können.

Auch beim Dualen System Interseroh konnten wir viele Kunden dazu motivieren, sich erstmalig bei einem dualen System zu registrieren. Grund hierfür ist vor allem die Vereinfachung des Registrierungsprozesses. Die Aufgabe, die uns das neue Gesetz stellt, ist klar und deutlich: Wir müssen es den Kunden – und allen voran den Kleinstkunden – möglichst leicht machen, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Diese Aufgabe konnten wir mit unserem Onlineshop www.lizenzero.de so gut erfüllen, dass wir bis heute den Anteil an Kleinstkunden erheblich gesteigert haben.

Unsere Aufgabe ist es jetzt, gemeinsam mit allen Stakeholdern dafür zu sorgen, dass die Gunst der Stunde weiter genutzt wird. Aus diesem Grunde haben wir Lizenzero so einfach und intuitiv wie möglich gestaltet, so dass jeder Kunde in wenigen Klicks zum ordnungsgemäßen Handeln kommen kann. Bis zum Abschluss dieses Jahres erwarten wir so noch einen weiteren deutlichen Zuwachs an Kleinstkunden.

Finanzieller Anreiz führt zu ökologischem Überdenken

Ob und inwieweit allerdings Handel und Industrie dem Thema Recyclingfreundlichkeit von Verpackungen mehr Beachtung schenken würden, war mit einem großen Fragezeichen versehen. In der Vergangenheit hatten die meisten Marketingexperten und Produktdesigner von Verpackungen das Thema Recycling aus ihrem Portfolio weitgehend ausgeklammert.

Konkret sollen nach Paragraph 21 VerpackG die Lizenzentgelte der dualen Systeme stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften oder Rezyklat-Einsatz gekoppelt werden. Im Klartext heißt das: Hersteller sollen finanzielle Anreize erhalten, damit sie die Verpackungen tatsächlich recyclinggerechter und ressourcenschonender gestalten. Von mehr Ökodesign verspricht sich (nicht nur) die Bundesregierung spürbare Impulse zur Abfallvermeidung.

Interseroh ist der Forderung des Paragraphen 21 mit der Dienstleistung „Made for Recycling“ begegnet. Zur nachhaltigen Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen vereint „Made for Recycling“ Fachwissen aus der Verpackungsentwicklung mit Recycling-Know-how. Mit der vom bifa Umweltinstitut entwickelten und durch das Fraunhofer IVV geprüften Bewertungsmethodik heben wir das Thema Recyclingfähigkeit auf ein wissenschaftliches Niveau und ermöglichen es Inverkehrbringern, ihre Verpackungen zu verbessern und vom Paragraph 21 VerpackG zu profitieren. Durch standardisierte Laborprozesse werden Verpackungen und ihre Recyclingfähigkeit vergleichbar gemacht, Verbesserungspotenziale aufgezeigt und so die Recyclingfähigkeit der Kundenverpackung stetig verbessert.

Mit diesem „Made for Recycling“-Ansatz finden wir aktuell bei Markenherstellern, Handel und Verpackungsindustrie so gut Gehör wie noch nie. Früher zählten allein der Komfort und der Preis, wenn es um die Beurteilung von Verpackungen ging. Heute ist die Recyclingfähigkeit als wichtiges drittes Entscheidungskriterium hinzugekommen. Ein Grund hierfür mag auch der durch das Verpackungsgesetz vermittelte finanzielle Anreiz sein. Doch aus der Erfahrung der letzten Monate stellen wir vor allem fest: Der finanzielle Anreiz ist nur ein Auslöser. Insgesamt tritt ein ökologisches Umdenken ein, Verpackungen insbesondere recyclingfreundlicher zu gestalten und auch den Einsatz von Rezyklat zu steigern. Dieses Umdenken können wir nur begrüßen.

Ein Beispiel für ein umfassendes Umdenken im Bereich der Verpackungsgestaltung ist der Bio-Lebensmittelhersteller Bio-Zentrale. Im Rahmen der diesjährigen BIOFACH im Februar in Nürnberg, konnten wir der Bio-Zentrale für ihre Produktverpackungen als erstem Bio-Lebensmittelhersteller unser neues Siegel „Made for Recycling“ überreichen. Das Siegel zeigt Verbrauchern auf einen Blick, dass eine Verpackung sehr gut recyclingfähig ist – also im Recyclingkreislauf ausgezeichnet vom Verbraucher getrennt, maschinell sortiert und werkstofflich wiederverwertet werden kann. Der Ansatz der Bio-Zentrale ist dabei ganzheitlich. Wir hoffen, dass viele weitere Hersteller dem guten Beispiel folgen und ihre Produktverpackungen auf ihre Recyclingfähigkeit hin überprüfen und optimieren.

BIOFACH 2019: Übergabe des Made for Recycling-Siegels an die Bio-Zentrale
(Bildquelle: Bio-Zentrale)

Den Markt wirken lassen

Wichtig ist nun, dass wir nicht voreilig nach weiteren Definitionen und Regulierungen rufen, wie es bereits vereinzelt geschieht. Wir haben über die Zentrale Stelle eine große Transparenz erreicht, das Thema Recyclingfähigkeit ist erkannt und wird weiter verfolgt. Nun gilt es, Handel und Industrie auch die Gelegenheit zu geben, das Thema recyclingfähigere Verpackungen in den Markt zu bringen. Eine Definition, was die perfekt recycelbare Verpackung sein soll, würde diese Entwicklung hemmen. Eine Regulierung würde die Dynamik, die gerade von Seiten der großen Player am Markt entsteht, im Keime ersticken. Wir müssen jetzt auf die Innovationskraft des Marktes setzen. Wir müssen den Markt wirken lassen. Als Recyclingindustrie stehen wir hier mit unserem Know-how beratend sehr gerne zur Seite. Das Motto muss lauten: Verpackungen sind Rohstoff. Nun geben wir den Akteuren des Marktes auch die Gelegenheit, das entsprechend weiterzudenken.

Dieser Beitrag erschien in gekürzter Fassung in der Lebensmittel Zeitung vom 15. März 2019.

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(Foto: ALBA Group)

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