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31. August 2018 | Interview mit ZSVR-Vorstand Gunda Rachut

VerpackG: Zentrale Stelle bringt mehr Fairness ins System

Der Countdown läuft. Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Bis dahin haben die Inverkehrbringer von Verpackungen noch einiges zu tun: Sie müssen sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) registrieren, bei einem dualen System anmelden  und an beiden Stellen ihre Verpackungsmengen hinterlegen. Was die betroffenen Unternehmen – darunter vor allem Hersteller, stationäre Händler und Onlinehändler – noch beachten sollten und welche Rolle die ZSVR künftig spielt, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Frau Rachut, welches sind die für Inverkehrbringer von Verpackungen wichtigsten Neuerungen ab 2019?
Gunda Rachut: Das neue Verpackungsgesetz erweitert die Produktverantwortung der Erstinverkehrbringer von Verpackungen, indem es die bisherigen Pflichten klarer definiert. Für die Unternehmen entsteht damit mehr Transparenz und Rechtsklarheit. Neu im VerpackG sind folgende Pflichten:

1. Die Registrierung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister

Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen müssen sich in der neu eingerichteten ZSVR-Datenbank mit ihren Stammdaten registrieren und die einzelnen Markennamen der von ihnen vertriebenen Produkte im Verpackungsregister LUCID schriftlich angeben.

2. Die Abgabe von Datenmeldungen

Bislang mussten die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen ihre Mengenmeldungen nur an die Systembetreiber (dualen Systeme) übermitteln. Künftig müssen sie dies auch ergänzend bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister tun. Sowohl Registrierung als auch Datenmeldung über das Verpackungsregister LUCID müssen höchstpersönlich durchgeführt werden.

3. Recyclinggerechtes Design von Verpackungen, um hohe Quoten zu erreichen

Die dualen Systeme müssen das recyclinggerechte Design von Verpackungen, den Einsatz von Rezyklaten und von nachwachsenden Rohstoffen finanziell besser stellen. Hier müssen sich die Hersteller im Rahmen der Produktverantwortung Gedanken machen, denn nur mit vielen gut recycelbaren Verpackungen sind die geforderten hohen Recyclingquoten zu erreichen.

Die auch schon auf Grundlage der Verpackungsverordnung bestehende Systembeteiligungspflicht an einem dualen System bleibt von den neuen Pflichten unberührt.

Welche Rolle spielt die Zentrale Stelle Verpackungsregister in diesem Zusammenhang – und mit welchen Maßnahmen unterstützt sie die Verpflichteten dabei, sich rechtskonform zu verhalten?
Gunda Rachut: Die drei zentralen Säulen sind Information/Transparenz, Service und Rechtssicherheit. Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die seit Jahren ihrer Verpflichtung zur Produktverantwortung nicht nachgekommen sind. Das ist sowohl für die Umwelt als auch für den Wettbewerb ein unhaltbarer Zustand.

Wir versuchen aufzuklären, dass die Systembeteiligung einen ökologischen Sinn hat, einen unverzichtbaren Beitrag leistet in der heutigen Zeit mit einem sehr hohen Verpackungsverbrauch. Zur Unterstützung der Realisierung aller Pflichten bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister auf ihrer neuen Website zahlreiche Hilfestellungen und Informationen

  • auf den einzelnen Webseitenbereichen selbst,
  • in weiteren Dokumenten zu den einzelnen Themen,
  • mit spezifischen Erklärfilmen und
  • einem mittlerweile deutlich erweiterten FAQ-Bereich an.

Mit Start der Vorregistrierung in dieser Woche, vier Monate vor offiziellem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes, wird auch der telefonische Support der Zentralen Stelle Verpackungsregister operativ in Betrieb genommen. Unternehmen können dort direkt Hilfestellungen zu technischen Fragen der Registrierung bekommen.

Alle Informationen und Medien werden fortlaufend weiterentwickelt und erweitert. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Webseite der Stiftung. Darüber hinaus informiert die Zentrale Stelle Verpackungsregister mit einem regelmäßig erscheinenden Newsletter über die neuesten Entwicklungen und Termine.

Die Abgabe von Datenmeldungen im bereits erwähnten Verpackungsregister LUCID wird dann voraussichtlich ab Oktober 2018 möglich sein. Die Unternehmen, die sich im Verlauf des Jahres 2018 bereits registriert und ergänzend auch im Verpackungsregister LUCID ihre Datenmeldungen abgegeben haben, sind dann zum offiziellen Gesetzesstart bestens aufgestellt. Diese „Vor“-Registrierung wird jedem Unternehmen zu Beginn des Jahres 2019 automatisch nochmal schriftlich bestätigt. Damit haben auch „Neulinge“ ausreichend Zeit, sich gut aufzustellen.

Die dritte Säule, die Rechtssicherheit, stärken wir, indem wir klare Regeln für die Systembeteiligung aufstellen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Katalog zur Einstufung einer systembeteiligungspflichtigen Verpackung am 10. August zur Konsultation freigegeben. Damit ist es für die Unternehmen ganz einfach zu ermitteln, ob ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind. Sie brauchen keine Berater oder Gutachter mehr, sie können auf der Seite der Stiftung nachschlagen. Auch für die Prüfer wird es deutlich einfacher.

Die Arbeit mit der Datenbank LUCID bedeutet für Unternehmen zunächst einen Mehraufwand. Warum sollten sie sich dennoch über diese Neuerung freuen?
Gunda Rachut: Die Erwartungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestehen darin, mehr Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit in das gesamte System zu bringen. Wir müssen wieder mehr Vertrauen in das System zurückholen, sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Systemteilnehmern.

Bislang gab es verschiedene Datenbanken für die Mengen im Markt, die nur teilweise miteinander abgeglichen werden konnten. Mit dem Aufbau und dem Betrieb des Verpackungsregisters LUCID wird erstmalig für alle deutlich und sichtbar, wer überhaupt Träger der Produktverantwortung ist.

Ergänzend übernimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister eine Überwachungsfunktion, die bisher auf Landesbehörden, Industrie- und Handelskammern und die Clearingstelle der dualen Systeme verteilt war. Unregelmäßigkeiten werden künftig sehr schnell sichtbar und können bei Verstößen gegen Meldepflichten zu Vetriebsverboten und Bußgeldern bis zu 200.000 Euro pro Fall führen.

Unternehmen, die sich schon bislang rechtskonform verhalten haben, freuen sich über die Einführung dieser Datenbank. Nichtbeachtung der Pflichten und Trittbrettfahrertum haben im alten System dazu geführt, dass rechtskonform agierende Unternehmen die entstandenen Verluste mittragen mussten. Das gehört nun der Vergangenheit an.

Der vielfach angeführte bürokratische Aufwand für die Registrierung und die Abgabe der Datenmeldungen wird sich in Grenzen halten. Wir haben bei der Konzeption darauf geachtet, dass der Prozess schlank bleibt und nur die gesetzlich vorgegebenen Datenbestandteile abgefragt werden.

Frau Rachut, herzlichen Dank für das Gespräch. (KR)

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(Foto: ZSVR)

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