Bundesrat beendet HBCD-Entsorgungsnotstand
Was der Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Dezember noch nicht gelungen ist, hat der Bundesrat heute auf Grundlage eines Kompromissvorschlags des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht. Dieser sieht vor, dass HBCD-haltige Abfälle befristet auf ein Jahr nicht als gefährlich eingestuft werden und damit ihre Entsorgung deutlich vereinfacht wird. Nötig wurde der Kompromiss, nachdem ein gemeinsamer Antrag der Länder Sachsen und Saarland, der eine dauerhafte Einstufung als nicht-gefährlicher Abfall vorsah, in Probeastimmungen keine Mehrheit gefunden hatte. Der aktuelle Entsorgungsnotstand bei mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) versetzten Styroporabfällen soll, so die Hoffnung der Länderkammer, damit kurzfristig der Vergangenheit angehören.
Ausnahme für HBCD in der Abfallverzeichnisverordnung
Hintergrund des Entsorgungsnotstands ist ebenfalls eine Entscheidung des Bundesrats aus dem vergangenen Jahr. Diese sah vor, dass HBCD wie andere gesundheitsgefährdende Stoffe auch entsprechend der Einstufungen in der EU-POP-Verordnung (Verordnung über persistente organische Schadstoffe) als gefährlicher Abfall ab dem 1. Oktober in die nationale Abfallverzeichnisverordnung (AVV) aufgenommen wird. Um keinen Präzedenzfall für weitere Schadstoffe zu schaffen, wurde diese Regelung vom Bundesrat nun für HBCD befristet auf ein Jahr ausgesetzt – und nicht zurückgenommen. HBCD-haltiger Styropor, wie beispielsweise Dämmplatten, kann nun wieder auch in Müllverbrennungsanlagen, die bisher keine Lizenz zur Verwertung gefährlicher Abfälle haben, entsorgt werden. Es ist davon auszugehen, dass die zwischenzeitlich von etwa 100 bis 200 Euro je Tonne auf bis zu 6.000 Euro je Tonne explodierten Verbrennungspreise kurzfristig wieder sinken werden.
Bundesregierung signalisiert Zustimmung
Bereits vor der Abstimmung in der Länderkammer gab es Hinweise des Bundesumweltministeriums, dass eine dauerhafte oder zeitlich befristete Neubewertung von der Bundesregierung unterstützt werde. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich das Bundeskabinett bereits in seiner letzten Sitzung dieses Jahres am kommenden Mittwoch, mit dem Thema beschäftigen und die Neuerung schnell – voraussichtlich mit Wirkung bereits zum Januar 2017 – auf den Weg bringen wird. (SR)
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(Foto: peuceta/fotolia.com)
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