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6. Februar 2018 | Neue Studie zeigt Handlungsbedarf

UBA: Recyclingpotenziale für gefährliche Abfälle heben

Wie werden gefährliche Abfälle verwertet – und mit welchen Mitteln lässt sich ihr Recycling stärken? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Umweltbundesamt in einer aktuellen Studie. Das Kernergebnis: Mit einer Kombination aus rechtlichen, ökonomischen und informatorischen Maßnahmen könnten gefährliche Abfälle umfassender als bisher recycelt werden.

Maschinenöl, Bleibatterien, Lackabfälle oder quecksilberhaltige Abfälle – sie alle gehören zu den aktuell 405 Abfallarten in Deutschland, die gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlich eingestuft werden. Wie die umweltgerechte Verwertung dieser Abfälle gestärkt werden kann, war Untersuchungsgegenstand der Studie „Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle“, die das Öko-Institut, die Prognos AG und die Oetjen-Dehne & Partner Umwelt- und Energie-Consult GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben.

Aufgrund der Vielzahl der gefährlichen Abfälle fokussierten sich die Autoren auf produktionsspezifische gefährliche Abfälle. Sie analysierten Datenbanken, befragten Abfallerzeuger und Betreiber von Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen und legten die Entstehung und die Entsorgungswege der gefährlichen Abfälle offen.

Die Untersuchung zeigt, dass in vielen Fällen bereits technische und ökologisch sinnvolle Möglichkeiten existieren, um das Recycling von gefährlichen Abfällen zu steigern. Gleichzeitig bestehen jedoch verschiedene rechtliche, vollzugstechnische, ökonomische oder auch informatorische Hemmnisse.

Beispiele für Recycling-Hemmnisse gefährlicher Abfälle:

  • Abfallinhaltsstoffe zu vielfältig
  • keine ausreichende Getrennthaltung durch Abfallerzeuger
  • fehlende konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Abfallhierarchie
  • fehlende Investitionsbereitschaft
  • mangelnde Innovation
  • aufwändige Genehmigungsverfahren
  • schwierige Marktsituation
  • mangelnde Information über geeignete Verwertungsbetriebe und -techniken
  • Qualität der Sekundärware
  • Kosten der Marktzulassung nach Stoffrecht

Im nächsten Schritt rücken die Autoren die Verfahren zur Behandlung oder Zerstörung der gefährlichen Stoffe in den Fokus. Aus den Ergebnissen leiten sie Handlungsempfehlungen ab, die dabei helfen sollen, Hürden zu überwinden und Recyclingpotenziale auszuschöpfen. „Erfahrungsgemäß gibt es kein universelles Instrument, mit dem die komplexen und vielfältigen Hemmnisse alleine umfassend gelöst werden können“, heißt es in der Studie. Allerdings könne man Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen kombinieren, die einander sinnvoll ergänzen.

Modellprojekte fördern, Transparenz stärken

Einer der Ansatzpunkte dabei seien rechtliche Instrumente: So müsse bei Gleichrang verschiedener Verwertungsverfahren in puncto Umwelt dem Recycling der Vorrang gegeben werden. Um den Vollzug zu stärken, sollten die Sonderabfallgesellschaften gestärkt werden. Branchenbezogene Analysen könnten ebenso helfen, das Recycling zu stärken.

Auch fiskalische Instrumente betrachten die Autoren als hilfreich. So sei es möglich, den Umsatzsteuersatz für Recyclingprodukte zu verringern und Investitionen zu fördern sowie die Abschreibungsbedingungen für Besitzer/Betreiber von Recyclinganlagen zu verbessern und Modellprojekte zu unterstützen. Außerdem sollten sich freiwillige Umweltallianzen bilden – und nicht zuletzt Informationen etwa über Leuchtturmprojekte länderübergreifende Verbreitung finden. (KR)

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(Foto: ALBA Group/Amin Akhtar)

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