Zahl des Monats August 2014
8,86 Euro beträgt der neue Mindestlohn in der Abfallwirtschaft.
8,86 Euro beträgt der neue Mindestlohn in der Abfallwirtschaft.
Die Abfallwirtschaft hat einen neuen Mindestlohn. Seit Juli gilt der Stundensatz von 8,86 Euro statt der bisherigen 8,68 Euro. Das beschlossen die Tarifparteien von BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.), VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) am 24. Juni 2014. Die Mindestlaufzeit des Tarifs ist bis zum 30. Juni 2015 vereinbart. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss den Mindestlohn noch für allgemeinverbindlich erklären.
Schon seit 2010 gibt es einen Mindestlohn in der Abfallbranche, dessen Einführung die ALBA Group mit unterstützt hat. Durch den Mindestlohn wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten der Branche von ihrem Einkommen leben können. Mit 8,86 Euro liegt der Mindestlohn der Kreislaufwirtschaft schon jetzt über dem beschlossenen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro, der ab Januar 2015 gilt. (JS)
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