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1. Januar 2016 | Zahl des Monats Januar 2016

25 Jahre alt wird die deutsche Verpackungs­verordnung in diesem Jahr


Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 vom damaligen Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) auf den Weg gebracht und hat das Recycling in Deutschland von Grund auf verändert: Erstmals mussten die Hersteller für die getrennte Sammlung ihrer Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen zahlen. Ziel der Verordnung war die Wiederverwertung bzw. die Reduktion von Verpackungsabfällen.

Im Zuge dieser Entwicklung entstanden in Deutschland die so genannten dualen Systeme – dahinter stehen derzeit zehn Unternehmen, die die Rücknahme und das Recycling von Rohstoffen in den Gelben Tonnen/Gelben Säcken organisieren. In den letzten 25 Jahren ist die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen in Deutschland um 370 Prozent gestiegen. Kaum eine andere Umweltschutzmaßnahme ist heute selbstverständlicher als die Mülltrennung. Die Maxime „Abfälle sind Rohstoffe“ hat Deutschland beim Recycling weltweit auf Platz 1 katapultiert.

Insgesamt zeigt die Entwicklung der Recyclingquoten und der Lizenzentgelte seit 1991, dass die VerpackV ein Erfolgsmodell ist. So sind die Kosten für die haushaltsnahe Verpackungserfassung und -verwertung von ursprünglich über vier Milliarden D-Mark (ca. zwei Milliarden Euro) auf unter eine Milliarde Euro gesunken. Gleichzeitig ist die Recyclingquote für Verpackungen in Deutschland mit 73 Prozent auf den weltweit höchsten Wert gestiegen. Auch die Monopolkommission ist der Ansicht, die wettbewerblichen Strukturen der Verpackungsentsorgung haben sich bewährt und sollten zugunsten der Verbraucher bestehen bleiben. Ein „Rückfall in Monopolzeiten“ dürfe nicht stattfinden.

Aktuell steht an, die Erfassung der Wertstoffe um so genannte stoffgleiche Nichtverpackungen zu erweitern und damit die Recyclingmengen weiter zu steigern. In diesem Zusammenhang legte die Bundesregierung jüngst einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vor, der von vielen Seiten Kritik erntete. Die Praxis zeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für eine erweiterte Wertstofferfassung bereits ausreichen – und dass eine Erhöhung der Recyclingmengen innerhalb der bestehenden Verordnung möglich ist. (KR)

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