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1. Juli 2015 | Zahl des Monats Juli 2015

8,94 Euro: Dieser Mindestlohn gilt ab sofort in der Abfallwirtschaft.


Der Mindestlohn ist gesichert und steigt sogar: Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf die Verlängerung und Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt. Der zuvor festgesetzte Mindestlohn von 8,86 Euro pro Stunde lief zum 30. Juni 2015 aus. Nun wird er in zwei Stufen angepasst: Zunächst gilt ab 1. Juli 2015 ein neuer Mindestlohn von 8,94 Euro pro Stunde. Ab 1. Januar 2016 wird der Lohn um weitere 16 Cent pro Stunde auf 9,10 Euro erhöht.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns werde umgehend beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, so Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. Der Mindestlohn habe sich in der Abfallwirtschaft fest etabliert und sorge für die Einhaltung von Mindeststandards. Für die Beschäftigten der Abfall- und Entsorgungsbranche gebe es nun wieder die Sicherheit, einen ordentlichen Lohn für ihre körperlich anstrengende Arbeit zu erhalten.

In der deutschen Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft sind rund 5.400 Unternehmen aller Größen aktiv. Insgesamt beschäftigt die Recyclingbranche in Deutschland laut Angaben der Europäischen Kommission rund 250.000 Menschen. (KR)

Quelle:
1. Ver.di
2. Statistisches Bundesamt, Mai 2013; Europäische Kommission: „Industrial innovation – A Lead Market Initiative For Europe“

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