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1. März 2015 | Zahl des Monats März 2015

59 Prozent der deutschen Haushalte waren schätzungsweise Anfang 2015 an die Biotonne angeschlossen.


Der 1. Januar 2015 war als Meilenstein für die Kreislaufführung von Bioabfällen gedacht: Seither gilt für alle Abfallerzeuger und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Pflicht, überlassungspflichtige Bioabfälle flächendeckend getrennt zu erfassen – auch Nahrungs- und Küchenabfälle aus Privathaushalten. So sieht es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor. Nach Berechnungen der Oetjen-Dehne & Partner Umwelt- und Energie-Consult GmbH (u.e.c.) in Berlin lag der Anschlussgrad der deutschen Haushalte an die Biotonne im Januar 2015 jedoch bei lediglich 57 bis 59 Prozent.

Zudem hatte u.e.c. im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) eine repräsentative Umfrage durchgeführt – und im Rahmen der Studie herausgefunden, dass etwa 57 bis 69 Landkreise derzeit über keine eigene Biotonnensammlung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorger verfügen. Entsprechend groß bleibt der Handlungsbedarf: Für eine erfolgreiche Getrenntsammlung von Biogut, mahnten die Autoren, bedürfe es vor allen Dingen einer optimalen Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Der Entsorgerverband BDE kritisierte jüngst ebenfalls die „Untätigkeit vieler Kommunen und Gebietskörperschaften“ im Zusammenhang mit den Bioabfällen. Seit 2009 liegen die Werte für getrennt erfasste organische Abfälle nahezu konstant bei 9,1 Millionen Tonnen pro Jahr. Daran habe auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts geändert. Dabei ist das Potenzial der getrennten Erfassung von Bioabfällen enorm: Bis zu 5 Millionen Tonnen Bioabfälle pro Jahr könnten mit einer separaten Tonne zusätzlich erfasst und verwertet werden, 1 bis 2 Millionen Tonnen davon allein aus dem Restabfall. Dieses Potenzial so zügig und so effizient wie möglich zu heben, folgert der BDE, sei „zwingend notwendig“ im Sinne einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft. (KR)

Quelle: Umweltbundesamt: „Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen“, http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verpflichtende-umsetzung-der-getrenntsammlung-von, erstellt von Oetjen-Dehne & Partner Umwelt- und Energie-Consult GmbH, GAVIA Gesellschaft für Beratung, Entwicklung und Management mbH & Co. KG

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