Länder wollen Qualitätsklausel kippen
Aktuelle Bundesratsentscheidung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Aktuelle Bundesratsentscheidung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
25.11.2011 – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzt – kurz KrWG – nicht zugestimmt und hinsichtlich des Paragraphen 17 KrWG den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit einem mehrheitlichen Votum sprachen sich die Länder für weitere Änderungen am Gesetz aus.
Danach drängen die Länder darauf, im Paragraphen 17 (gewerbliche Sammlung) die Qualitätskriterien zu streichen. Bisher sieht der Passus vor, dass privaten Firmen der Recyclingwirtschaft eine gewerbliche Sammlung (z.B. für Papier oder Wertstoffe) nur verboten werden kann, wenn das öffentlich-rechtliche System ökologisch und kostenseitig nicht schlechter für den Verbraucher ist.
Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat hatten sich noch mehrere Experten zum neuen Gesetz geäußert. So hatte der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, die Länderkammer zur Zustimmung aufgefordert, da das Gesetz „einen Qualitätswettbewerb“ fördere. Denn der Entwurf der Bundesregierung sah vor, dass Kommunen einen privaten Anbieter nur dann hindern könnten, eine gewerbliche Sammlung durchzuführen, wenn sie ein „gleichwertiges“ Angebot machen könnten. Dem Tagesspiegel gegenüber äußerte Flasbarth Zweifel an der Kompetenz der Kommunen in diesem Bereich: „Wenn die Kommunen das auf mindestens gleichem ökologischen Niveau können, sollen sie es machen. Wenn sie es nicht können, sollen das Private machen. Wir brauchen (…) die Innovationskraft und den unternehmerischen Erfindungsreichtum privater Unternehmen.“
Noch deutlich kritischer äußerte sich diese Woche der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, anlässlich einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz: „Es wimmelt darin geradezu von unbestimmten Rechtsbegriffen. Damit erreichen wir nur eine Verschlechterung der aktuellen Bedingungen. Und das einzig und allein aus Absicherungsgründen, um einseitig ein Monopol zu manifestieren. Es kann nicht sein, dass vorhandene effiziente private Strukturen aus dem Markt gedrängt werden, nur um ineffiziente öffentliche Strukturen bewusst von staatlicher Seite aus festzuschreiben“, so Mundt.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die eher wettbewerbliche Lösung der Bundesregierung oder die kommunalfreundliche Ländermeinung durchsetzen wird.
Foto: Michael Luhrenberg / istockphoto
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