Vermittlungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz auf 2012 vertagt
Die Vertreter von Bundestag und Bundesrat konnten sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 14. Dezember nicht auf eine Einigung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verständigen.
Bundestag und Bundesrat kommen zu keiner Einigung
16.12.2011 – Die Vertreter von Bundestag und Bundesrat konnten sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 14. Dezember nicht auf eine Einigung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verständigen. Das Thema wurde auf die nächste Sitzung Ende Januar 2012 vertagt. Damit wird das Gesetz voraussichtlich nicht vor Mitte 2012 in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung Ende November dem vom Bundestag beschlossenen KrWG nicht zugestimmt und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen.
Wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) mitteilte, wollte der Bundesrat insbesondere eine Streichung der so genannten Gleichwertigkeitsklausel erreichen. Diese besagt, dass eine gewerbliche Sammlung nicht untersagt werden kann, wenn die Leistungen der gewerblichen Sammlung besser sind als das Angebot der kommunalen Sammlung und die Kommune solch hochwertige Leistungen auch nicht konkret plant.
Ein im Vermittlungsausschuss vorgelegter neuer Formulierungsvorschlag für den vom Bundesrat kritisierten Gesetzestext hatte in den Verhandlungen keine Mehrheit gefunden. Der Vorschlag sah vor, die Anforderungen an eine gewerbliche Sammlung weiter zu verschärfen. Die gewerbliche Sammlung hätte danach in Bezug auf die konkrete „Sammel- und Verwertungsleistung wesentlich leistungsfähiger“ sein müssen als die kommunale Sammlung. Ein von der FDP eingebrachter weiterer Satz, der die grundsätzliche Möglichkeit einer gewerblichen Sammlung zumindest in den Grundzügen sichern sollte, wurde dagegen von den Ländervertretern von SPD und Grünen abgelehnt.
Nachdem eine Einigung nicht möglich war, wurde das Thema auf die nächste Sitzung Ende Januar 2012 vertagt. Damit verzögert sich entsprechend das Inkrafttreten des Gesetzes bis voraussichtlich Mitte 2012.
Quelle: www.bde-berlin.de
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