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12. Juli 2016 | Drei Fragen an Manfred Fahrner, ALBA Electronics Recycling

Übergangsfrist für ElektroG endet: Jetzt handeln

Bis zum 24. Juli sind die neuen Regelungen der ElektroG-Novelle umzusetzen. Was Händler beachten sollten, dazu Manfred Fahrner, Recyclingexperte bei ALBA.
Drei Fragen an Manfred Fahrner, ALBA Electronics Recycling

Übergangsfrist für ElektroG endet: Jetzt handeln

Im Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Nun läuft die Frist für die Umsetzung der neuen Regelung aus: So müssen bis zum 24. Juli 2016 unter anderem alle Händler mit einer Laden-, Lager- oder Versandfläche von mehr als 400 Quadratmetern eine kostenlose Rücknahmemöglichkeit für Elektroaltgeräte einrichten. Wo die Stellschrauben für Händler liegen und wie eine optimierte Rücknahme das Recycling verbessern kann, dazu hat recyclingnews Manfred Fahrner befragt, Vertriebsleiter der ALBA Electronics Recycling GmbH, einer Tochter der ALBA Group.

Am 24. Juli endet die Übergangsfrist für die Umsetzung der ElektroG-Novelle. Was sollten Händler jetzt verstärkt beachten?
Manfred Fahrner: Das Gesetz verlangt von Händlern, eine flächendeckende Rücknahmemöglichkeit für Elektroaltgeräte anzubieten. Das ist für viele eine riesige Herausforderung, denn Altgeräte sind ein deutlich größeres Thema als Batterien oder Lampen. Deshalb sollten Händler, die bisher noch keine Lösung etabliert haben, schnell ein Konzept entwickeln, um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Dabei stehen ihnen verschiedene Lösungen zur Rücknahme zur Verfügung, die sie miteinander kombinieren können. Unterstützung gibt es natürlich auch vonseiten der Recyclingbranche.

Eine der Rücknahmelösungen ist beispielsweise ELECTRORETURN als partnerschaftliches Angebot von der Post und der ALBA Group als Verwertungspartner. Was kann dieses Angebot leisten?
Manfred Fahrner: ELECTRORETURN bietet vor allem einen Vorteil für Händler, die im Fernhandel tätig sind. Händler können ihren Kunden anbieten, Elektroaltgeräte auf demselben Weg zu entsorgen, auf dem sie ihr Neugerät bekommen haben, nämlich ganz einfach und kostenlos per Post. Das gilt für kleine Geräte wie Handys, die in einen Briefumschlag passen, aber auch für größere Geräte mit einem Gewicht bis zu 31,5 Kilo, die im Paket entsorgt und an uns zur Verwertung geschickt werden. Wie eine Retoure im Versandhandel. ELECTRORETURN kann auch als Ergänzung für solche Händler dienen, die bereits eine stationäre Rücknahmelösung besitzen.

Worin liegen die größten Potenziale der ElektroG-Novelle für das Recycling?
Manfred Fahrner: Die Novelle kann und soll helfen, die erfasste Menge an Altgeräten zu steigern. Diese großen Sammelmengen wiederum benötigen Recyclingunternehmen, um ein hochwertiges Recycling gewährleisten zu können. Und hier liegt die Stellschraube in den Händen der Händler: Wenn sie es schaffen, die Verbraucher gezielt anzusprechen und etwa Werbung für die Rückgabe von Altgeräten machen, könnte das viel bewirken.

Eine britische Supermarktkette hat beispielsweise im Zuge der WEEE-Direktive eigens so genannte„WEEE Days“ veranstaltet. Wer sein Altgerät mitbrachte und vor Ort abgab, bekam einen Einkaufsgutschein. So etwas würde sicher auch in Deutschland funktionieren und könnte zudem die Kundenbindung stärken.

Nicht zuletzt verschärft das neue Gesetz die Bedingungen für den Export, mit dem Ziel, die illegale Ausführung von Elektroaltgeräten zu reduzieren und die Verwertung im Inland zu stärken. Ob das alles so funktionieren wird wie vorgesehen, werden allerdings erst die nächsten Monate zeigen.

Herr Fahrner, vielen Dank für das Gespräch. (KR)

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(Foto: fineart-collection/fotolia.com)

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