App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

23. Mai 2017 | BMUB-Kreislaufwirtschaftsexperte Dr. Thomas Rummler im Interview

Wettbewerb der dualen Systeme kann Ökodesign stärken

Dr. Thomas Rummler vom BMUB plädiert dafür, Design und Herstellung von Produkten an Umweltbelangen auszurichten und dafür Mindeststandards einzuführen.
BMUB-Kreislaufwirtschaftsexperte Dr. Thomas Rummler im Interview

Wettbewerb der dualen Systeme kann Ökologie stärken

Das Verpackungsgesetz hat am 12. Mai 2017 die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Im Bundesumweltministerium (BMUB) ist die Erleichterung groß: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen sei dies ein klarer Sieg der Vernunft – und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung. Dr. Thomas Rummler möchte den Wettbewerb zwischen den Systembetreibern nutzen, um rasch eine nachhaltigere Verpackungsgestaltung in Gang zu bringen. Der für Abfallwirtschaft zuständige Ministerialdirigent im BMUB setzt sich vehement dafür ein, dass künftig europäische Vorgaben und nationale Initiativen stärker ineinandergreifen und so die Produktverantwortung für immer mehr Branchen Realität wird.

Herr Dr. Rummler, aus Ihrer Sicht hat die Produktverantwortung die Kreislaufwirtschaft wesentlich vorangetrieben. Welche Aufgaben und Möglichkeiten sehen Sie für die Politik, auch künftig zur weiteren Stärkung der Produktverantwortung beizutragen?
Thomas Rummler: In der Tat ist bei Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien durch die Umsetzung der Produktverantwortung in der Kreislaufwirtschaft viel erreicht worden. Insbesondere konnten die als Abfall getrennt gesammelten und dem Recycling zugeführten Mengen sukzessive gesteigert werden. Allerdings gibt es nach wie vor Bedarf und Potenzial zur Fortentwicklung der umweltpolitischen Ziele und der Instrumente. So gilt es vor allem, sich dafür zu engagieren, dass die Produkte stärker an den Umweltbelangen orientiert entwickelt und hergestellt werden.

Hierzu sind einerseits Rahmenbedingungen zur Verbesserung des Ökodesigns auf europäischer Ebene angesagt, ebenso aber auch nationale Initiativen, um das Interesse der Wirtschaftsbeteiligten zu veränderter Produktgestaltung zu stärken. Schließlich gilt es, sowohl die Qualität der Behandlung und die hochwertige stoffliche Verwertung zu fördern als auch zu prüfen, ob und ggf. wie das Wahrnehmen von Produktverantwortung in anderen Produktbereichen zu stärken ist.

Paragraph 21 des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) sieht erstmals eine Regelung zum Ökodesign von Verpackungen vor. Wie lässt sich daraus ein gesetzlicher Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit entwickeln?
Thomas Rummler: Schon die Verpackungsverordnung hat bewirkt, dass der Verpackungsverbrauch je Produkt und die Wahl des Verpackungsmaterials stärker in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einbezogen wurden. Dies soll nun deutlich ausgebaut werden.

Recyclingfähigkeit und Einsatz von Rezyklaten sowie nachwachsenden Rohstoffen sollen sich in den Beteiligungsentgelten stärker widerspiegeln. Um den dualen Systemen einen einheitlichen Rahmen für das Bemessen der Recyclingfähigkeit vorzugeben, entwickelt die Zentrale Stelle hierfür einen Mindeststandard und veröffentlicht diesen im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt.

Der Fachdialog dazu, wie ein solcher Mindeststandard auszusehen hat, ist auf Basis der Erfahrungen von Experten sowie erster wissenschaftlicher Untersuchungen bereits im Gange. Weitere Erkenntnisse sollen unter anderem durch eine über das Umweltbundesamt beauftragte Studie gewonnen werden. Ich bin zuversichtlich, dass den dualen Systemen zum Inkrafttreten des Gesetzes eine ausreichende Grundlage zur Handhabung der neuen Anforderung zur Verfügung stehen wird.

Wie werden Sie sicherstellen, auf diesem Weg nicht den funktionierenden Wettbewerb zwischen den Systembetreibern zu untergraben?
Thomas Rummler: Die Umsetzung der Anforderungen von Paragraph 21 VerpackG ist ohne Wettbewerbsverzerrung oder kartellrechtswidrige Absprachen zwischen den Systemen möglich. Wettbewerblich relevante Verhaltensweisen der Wirtschaftsbeteiligten obliegen im Übrigen bekanntlich dem Blick der Kartellbehörden, nicht des Bundesumweltministeriums oder der Länderumweltministerien.

Desweiteren ist der Paragraph 21 VerpackG so angelegt, dass der Wettbewerb zwischen den Systemen nicht untergraben, sondern vielmehr genutzt wird, um eine nachhaltigere Verpackungsgestaltung zu erreichen.

Wir sehen nach wie vor, dass Inverkehrbringer häufig trotz verfügbarer hochwertiger Sekundärrohstoffe weiter Primärmaterialien einsetzen. Das wirksamste Instrument wäre sicherlich eine gesetzliche Quote für den Einsatz von Sekundärmaterial. Warum hat das BMUB diese Option im VerpackG-Verfahren nicht umgesetzt?
Thomas Rummler: Die Systeme sind gefordert, durch ihre Beteiligungsentgelte Verpackungen zu fördern, die möglichst umfassend recycelt werden können oder bereits aus Rezyklaten bzw. nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Der Gesetzgeber hat den Systembetreibern dabei zunächst ganz bewusst Raum für gestalterische Lösungen gelassen, um nicht unnötig in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit einzugreifen.

Über den Bedarf weitergehender Vorgaben an die Beteiligungsentgelte der Systeme wird die Bundesregierung erst nach einer Evaluierung der Auswirkungen der neuen Regelung im Jahr 2021 entscheiden. Konkrete gesetzliche Vorgaben für die Produktgestaltung wie etwa konkrete Rezyklateinsatzquoten sind mit Blick auf die Anforderungen des Binnenmarktes eher auf europäischer Ebene anzusiedeln.

Herr Dr. Rummler, herzlichen Dank für das Gespräch. (KR/SJ)

Verwandte Links

1. Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz
2. Mit Ökodesign zur Energiewende – die Zeit drängt
3. Recycling-Label für Produkte – bald Pflicht?

(Foto: BMUB)

Artikel drucken
Passend zum Thema:

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.