Ex-Bundesverfassungsrichter Di Fabio sieht dringenden Korrekturbedarf beim Verpackungsrecycling
Berlin. Bei einem Missbrauch des Systems zum Verpackungsrecycling durch einzelne Marktteilnehmer ist der Gesetz- und Verordnungsgeber zum Einschreiten verpflichtet. Das geht aus einem Gutachten des langjährigen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hervor. Im Auftrag der ALBA Group hatte der frühere Verfassungsrichter das duale System des Verpackungsrecyclings in Deutschland unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht. Sein Fazit: „Eine beachtliche und zunehmende Zahl von Vertreibern hat sich gegen eine Lizenzierung bei einem dualen System entschieden, ohne indes die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, die in Verkehr gebrachten Verpackungen in eigener Verantwortung zurückzunehmen und zu verwerten.“ Daher sei es Aufgabe des Staates „über eine gleichheitsgerechte, den Wettbewerb fair ausgestaltete Einhaltung der den Privatrechtssubjekten auferlegten Produktverantwortung zu wachen.“
Der renommierte Hochschulprofessor für öffentliches Recht kommt in dem Gutachten zu der grundsätzlich positiven Einschätzung, dass sich die durch die Verpackungsverordnung getroffene Ausgestaltung der Produktverantwortung als „erfolgreiches ökologisches Steuerungskonzept“ bewährt habe. Dieses Konzept sei mit seinen „erwiesenen erheblichen Vorteilen bei der Verwirklichung umweltpolitischer Ziele“ vor Störungen zu schützen.
Aktuell mangele es jedoch an einer konsequenten Durchsetzung und dem Vollzug der Verordnung. Ausgesprochen kritisch bewertet Di Fabio die Tatsache, dass durch eine vermehrte Ausnutzung diverser Missbrauchskonstellationen eine „Verzerrung“ entstünde, die „die Freiheit und Gleichheit des Wettbewerbs verletzt.“ Diese Missbrauchskonstellationen hätten zum Ziel, „die eigenen Beteiligungskosten am dualen System zu reduzieren und Kosten auf andere zu überwälzen.“ Dadurch würde das gesamte Steuerungssystem der Verpackungsverordnung belastet und „der erfolgreiche ökologische Regelungsansatz der Kreislaufwirtschaft“ stünde im Verpackungsbereich „auf dem Spiel.“
Di Fabio verweist in seinem Gutachten deutlich darauf, dass kein regulatorisches Interesse an einer Schwächung des bewährten haushaltsnahen Systems der Verpackungsentsorgung bestehe. Um die offensichtlichen Fehlentwicklungen im Bereich der Verpackungsentsorgung zu korrigieren, sei es aus verfassungsrechtlicher Sicht erforderlich, so Di Fabio, die Regelungsdefizite der Verpackungsverordnung zu überwinden und die Vollzugsfähigkeit wieder herzustellen. Konkret fordert der frühere Verfassungsrichter, Ausnahmen von der Lizenzierung in Verkehr gebrachter Verpackungen bei dualen Systemen nur noch zuzulassen, wenn „sie einer effektiven Kontrolle zugänglich sind“ oder eine mit Durchgriffsbefugnissen ausgestattete Zentrale Stelle zu schaffen, die von der Wirtschaft selbst verwaltet wird. (SJ)
Das Gutachten im vollständigen Wortlaut finden Sie unter www.alba.info/difabio-rechtsgutachten.
Weiterführende Informationen sowie Daten und Fakten zu den dualen Systemen finden Sie hier: www.alba.info/duales-system.
Verwandte Artikel
1. Verpackungsrecycling: Mengenschwund bei dualen Systemen
2. Versprechen gebrochen: Kommunen wollen Müllgebühren erhöhen