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15. Februar 2011 |

Duales System Interseroh hält Vorgehen der Stadt Bochum bei Wertstofftonne für rechtswidrig

15.02.2011 - Köln. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, zweitgrößter bundesweit zugelassener Betreiber eines dualen Systems, hat gegen die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Einführung einer kombinierten Wertstofftonne eingereicht. Zur Begründung sagte der Geschäftsführer, Markus Müller-Drexel: "Laut der Verpackungsverordnung (Paragraph 6, Absatz 4) muss vor Einführung der Wertstofftonne eine rechtswirksame Abstimmung mit allen neun bundesweit zugelassenen Betreibern von dualen Systemen erfolgen. Dies hat die Stadt Bochum versäumt." Die Stadt Bochum hatte beschlossen, ab dem 1. Januar 2011 eine kombinierte Wertstofftonne anstatt der bekannten Gelben Tonne einzuführen. Damit folgt die Tochtergesellschaft des börsennotierten Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers INTERSEROH SE weiterhin ihrer Linie, eine juristische Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen von kommunal eingeführten, kombinierten Wertstofftonnen zu erlangen.
Interseroh reicht Klage gegen die Stadt Bochum ein

15.02.2011 – Köln. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, zweitgrößter bundesweit zugelassener Betreiber eines dualen Systems, hat gegen die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Einführung einer kombinierten Wertstofftonne eingereicht. Zur Begründung sagte der Geschäftsführer, Markus Müller-Drexel: „Laut der Verpackungsverordnung (Paragraph 6, Absatz 4) muss vor Einführung der Wertstofftonne eine rechtswirksame Abstimmung mit allen neun bundesweit zugelassenen Betreibern von dualen Systemen erfolgen. Dies hat die Stadt Bochum versäumt.“ Die Stadt Bochum hatte beschlossen, ab dem 1. Januar 2011 eine kombinierte Wertstofftonne anstatt der bekannten Gelben Tonne einzuführen. Damit folgt die Tochtergesellschaft des börsennotierten Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers INTERSEROH SE weiterhin ihrer Linie, eine juristische Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen von kommunal eingeführten, kombinierten Wertstofftonnen zu erlangen.

Markus Müller-Drexel: „Wir möchten juristisch klären lassen, ob das Vorgehen der Stadt Bochum in Einklang mit nationalem und europäischen Recht steht.“ Laut Interseroh sei man nicht gegen die Sammlung zusätzlicher Wertstoffe – vielmehr wolle Interseroh die Interessen aller Beteiligten gewahrt sehen und wehre sich gegen das eigenmächtige Vorgehen der Stadt Bochum. Gegen Stimmen von kommunalen Betreibern, Interseroh fahre eine Blockadestrategie, wehrt sich der Geschäftsführer: „Die kombinierte Wertstofftonne ist im Grundsatz der richtige Schritt, um die Rohstoffversorgung in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland zu sichern. Nur sollten alle Teilnehmer sich vorher auf die ‚Spielregeln’ einigen und nicht einige Wenige ihre Auslegung den anderen aufzwingen.“

Grundsätzlich sei es den dualen Systemen vor allem wichtig, dass durch kostenintensive, kommunale Systeme nicht mittelfristig die Ausschreibungspflicht für die Sammlung von Wertstoffen umgangen werde. Markus Müller-Drexel: „Bereits im Oktober 2009 hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Studie erhebliche Zweifel an der Effizienz einer kommunalen Sammlung angemeldet, zudem seien erhebliche Anpassungskosten zu erwarten. Dass diese unnötigen Investitionen irgendwie querfinanziert werden müssen, dürfte jedem klar sein.“

Wörtlich steht in der Studie, die unter dem Titel „Ökonomische und ökologische Bewertung der getrennten Sammlung von verwertbaren Abfällen […]“ unter www.bmwi.de zu finden ist: „Die Anpassungen im Kommunalisierungsmodell sind vergleichsweise hoch.“ Und weiter: „Bei kommunaler Eigenorganisation der Sammlung müssen personelle Kapazitäten zur Durchführung von Ausschreibungen oder zur Organisation der Eigendurchführung aufgebaut werden.“

Die Stadt Bochum hatte zum 1. Januar 2011 die bislang genutzten gelben Tonnen zu kombinierten Wertstofftonnen erweitert.

Foto: L-GaToR GFX/fotolia.de

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