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18. Dezember 2014 |

7. Novelle der Verpackungsverordnung zeigt erste Erfolge / Konsequenter Vollzug gefordert

Köln. Aus Anlass der aktuellen Indikativmeldung der dualen Systeme für das 1. Quartal 2015 am gestrigen Tag fordert die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Betreiber des Dualen Systems Interseroh, einen konsequenten Vollzug der Neuregelungen gemäß der 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV).

„Die jetzt gemeldeten Mengen sind deutlich besser als im vergangenen Jahr. Das zeigt, wie richtig und wichtig die 7. Novelle der VerpackV gewesen ist. Allerdings gibt es noch keinen Grund zur Entwarnung. Eine genauere Aussage über die Wirkungen der Novelle kann erst nächstes Jahr getroffen werden. Wie bei allen Neuregelungen braucht es Zeit, bis die Umsetzung reibungslos funktioniert. Die Richtung stimmt, ein weiterer Anstieg der Mengen ist jedoch noch zwingend erforderlich“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. „Was Industrie, Handel und Politik jetzt benötigen, ist ein konsequenter Vollzug der bestehenden Regeln“, so Müller-Drexel weiter.

Die Berechnungen der Clearingstelle der dualen Systeme zeigen für das 1. Quartal 2015 einen Anstieg der erwarteten Lizenzmengen für Leichtverpackungen (LVP), Glas und Papier. Zusammen haben die zehn dualen Systeme gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahres fast 37 Prozent mehr an Leichtverpackungen gemeldet. Auf das Gesamtjahr gesehen steigt damit die Lizenzmenge an LVP auf circa 1,13 Millionen Tonnen. Dies stellt gegenüber dem Tiefststand des Vorjahres einen Zuwachs von fast 367.000 Tonnen dar, liegt aber immer noch unter dem Niveau der Jahre 2011-2013. Die erwartete Lizenzmenge an Glas stieg im 1. Quartal um rund 6 Prozent, im Bereich Verpackungen aus Pappe, Papier oder Karton um knapp 53 Prozent.

Die Entwicklung der Recyclingquoten und der Lizenzentgelte seit 1991 zeigt, dass die VerpackV ein Erfolgsmodell ist. So sind die Kosten für die haushaltsnahe Verpackungserfassung und -verwertung von ursprünglich über vier Milliarden D-Mark (bzw. ca. zwei Milliarden Euro) auf unter eine Milliarde Euro gesunken. Gleichzeitig ist die Recyclingquote für Verpackungen in Deutschland mit 73 Prozent auf den weltweit höchsten Wert gestiegen. Auf Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung kürzlich, dass mit den dualen Systemen „eine im Wesentlichen gut funktionierende und auch international anerkannte Entsorgungslogistik aufgebaut wurde“. Auch die Monopolkommission schließt sich den Fürsprechern an: Den Wettbewerbshütern zufolge haben sich die wettbewerblichen Strukturen der Verpackungsentsorgung bewährt und sollten zugunsten der Verbraucher bestehen bleiben. Ein „Rückfall in Monopolzeiten“ dürfe nicht stattfinden.

Zum Hintergrund:

Am 1. Januar 2015 tritt die inzwischen 7. Novelle der Verordnung final in Kraft. Sie soll wesentliche Schlupflöcher in der Lizenzierungspflicht schließen und für Rechtssicherheit sorgen. Mit den neuen Regelungen der VerpackV wird die privatwirtschaftlich organisierte Verpackungsentsorgung langfristig stabilisiert. Kern der Novelle ist die ersatzlose Streichung der Option „Eigenrücknahme“. Dabei ging es um Verpackungen, die noch an der Verkaufsstelle wieder zurückgenommen werden. Zu hoch war das Missbrauchspotenzial – in den vergangenen Jahren wurden immer größere Verpackungsmengen über die dualen Systeme entsorgt, die dafür geleisteten Entgelte jedoch als Eigenrücknahme angesetzt. Seit Oktober 2014 gehört diese Option der Vergangenheit an. Der nächste wichtige Schritt der Novellierung folgt am 1. Januar 2015. Ab dann wird auch die so genannte „Branchenlösung“, also die branchenbezogene Erfassung von Verpackungen, stärker reglementiert, um eine unrechtmäßige Befreiung von der Lizenzierungspflicht zu verhindern. Nur noch in genau dokumentierten Fällen, unter Nennung des betroffenen Herstellers und der adressgenauen Kundendokumentation inklusive Nachweis der jeweiligen Mengen, sind diese Ausnahmen möglich. (SJ)

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(Foto: ALBA Group)

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