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17. Januar 2011 |

Systembetreiber Interseroh reicht Klage gegen Stadt Dortmund ein

17.01.2011 - Köln. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, zweitgrößter bundesweit zugelassener Betreiber eines dualen Systems, hat gegen die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Einführung der kombinierten Wertstofftonne eingereicht. Damit erhofft sich die Tochtergesellschaft des börsennotierten Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers INTERSEROH SE eine juristische Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der zum 1. Januar 2011 in Dortmund eingeführten kombinierten Wertstofftonne.
Klärungsbedarf zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer kombinierten Wertstofftonne

17.01.2011 – Köln. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, zweitgrößter bundesweit zugelassener Betreiber eines dualen Systems, hat gegen die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Einführung der kombinierten Wertstofftonne eingereicht. Damit erhofft sich die Tochtergesellschaft des börsennotierten Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers INTERSEROH SE eine juristische Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der zum 1. Januar 2011 in Dortmund eingeführten kombinierten Wertstofftonne.

Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, um endlich Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit nationalem und europäischen Recht zu erlangen. Nur weil einige andere Systembetreiber das Vorgehen der Stadt Dortmund akzeptiert haben, heißt das nach unserer Auffassung noch lange nicht, dass dieser Schritt auch rechtmäßig war. Daher wollen wir dies jetzt vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen überprüfen lassen. Unser Ziel ist es, dass wir ganz im Sinne der Verpackungsverordnung zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.“

Nach Auffassung von Interseroh hat es die Stadt Dortmund versäumt, vor der Einführung der kombinierten Wertstofftonne die notwendige rechtswirksame Abstimmung mit allen neun bundesweit zugelassenen Betreibern von dualen Systemen herbeizuführen. Dies sieht die Verpackungsverordnung im Falle einer Umstellung der bislang gültigen Regelung jedoch vor. Gemäß Paragraph 6, Absatz 4 der Verpackungsverordnung haben kommunale und private Entsorger die Pflicht, sich bezüglich des genutzten Erfassungssystems zu einigen. In der Stadt Dortmund wurden zum 1. Januar 2011 die bislang genutzten gelben Tonnen zu kombinierten Wertstofftonnen erweitert, obwohl laut der geltenden Verpackungsverordnung alle neun bundesweit zugelassenen Betreiber dualer Systeme diesem Schritt hätten zustimmen müssen.

Markus Müller-Drexel: „Wir befürworten grundsätzlich die Erweiterung der bereits etablierten gelben Säcke und Tonnen zur Sammlung zusätzlicher, wieder verwertbarer Rohstoffe. Dies ist nicht nur für die Bürger ein logischer und nachvollziehbarer Weg, noch mehr Reststoffe wieder recyceln lassen zu können. Gerade in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ist Recycling auch eine wichtige Quelle für die Versorgung der einheimischen Industrie mit Sekundärrohstoffen.“

Allerdings beklagt Interseroh in den bisherigen Gesprächen mit der Stadt Dortmund die mangelnde Angemessenheit der Abstimmungsvereinbarung. So seien wesentliche Fragen, die für einen Systembetreiber wie Interseroh von großer Bedeutung sind, offen gelassen worden. Dazu zählten beispielsweise, wie die in der kombinierten Wertstofftonne erfassten Mengen aufgeteilt werden sollen oder wie das Erfassungsmodell rechtlich ausgestaltet sein soll.

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