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26. Oktober 2010 |

Verbraucher dürfen umweltfreundliche Gelbe Tonne Plus von ALBA weiter nutzen

26.10.2010 - Berlin. Rund 395.000 Haushalte in Berlin können auch künftig ihre recyclingfähigen Abfälle über die Gelbe Tonne Plus entsorgen. Die in Berlin ansässige Recyclinggruppe ALBA muss ihr Wertstoff-Sammelsystem "Gelbe Tonne Plus" in der Hauptstadt nicht einstellen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz für das ALBA-Sammelsystem in einem heute veröffentlichten Beschluss aufgehoben. Das sofort vollziehbare Verbot des Senats hätte das Aus für das gelbe Wertstoff-Sammelsystem bedeutet. Dagegen hatte sich ALBA vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Wehr gesetzt. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist gewährleistet, dass die Verbraucher die Gelbe Tonne Plus weiter nutzen können.
Umweltsenat unterliegt vor Verwaltungsgericht Berlin im Streit um Wertstofftonne

26.10.2010 – Berlin. Rund 395.000 Haushalte in Berlin können auch künftig ihre recyclingfähigen Abfälle über die Gelbe Tonne Plus entsorgen. Die in Berlin ansässige Recyclinggruppe ALBA muss ihr Wertstoff-Sammelsystem „Gelbe Tonne Plus“ in der Hauptstadt nicht einstellen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz für das ALBA-Sammelsystem in einem heute veröffentlichten Beschluss aufgehoben. Das sofort vollziehbare Verbot des Senats hätte das Aus für das gelbe Wertstoff-Sammelsystem bedeutet. Dagegen hatte sich ALBA vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Wehr gesetzt. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist gewährleistet, dass die Verbraucher die Gelbe Tonne Plus weiter nutzen können.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz in ihrer Verfügung keine ausreichenden Gründe für ein sofortiges Verbot der Gelben Tonne Plus vorgelegt habe. Vielmehr werde der öffentliche Entsorger durch das ALBA-Sammelsystem in seinen Planungsgrundlagen nicht gefährdet. Die in der Gelben
Tonne Plus gesammelten Wertstoffe seien in den vergangenen Jahren weder Gegenstand der Planung der BSR noch der Gebührenkalkulation gewesen.

Hintergrund der Untersagung war nach Ansicht des Gerichts „in erster Linie das aktuelle Vorhaben der Beigeladenen, in Berlin flächendeckend die kommunale Wertstofftonne Orange Box einzuführen (…)“, heißt es in dem Beschluss. Es erscheine jedoch nicht gerechtfertigt, dies durch eine Stilllegung des bisherigen Bestandes der Gelben Tonne Plus zu ermöglichen. „Dass man dabei die Aufstellorte der Gelben Tonne Plus wie ein gallisches Dorf umzingeln würde, erzwingt nicht dessen sofortige Beseitigung“, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes wörtlich.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr. Die BSR hat gemeinsam mit der Umweltsenatsverwaltung versucht, ein privates, wettbewerbliches System durch ein kommunales Monopol vom Markt zu verdrängen“, so Eric Schweitzer, Mitglied des Vorstandes der ALBA AG. Dem ist das Gericht erfreulicherweise nicht gefolgt.

Schweitzer betonte, dass die Haushalte mit einer Gelben Tonne Plus „anders als bei der Orange-Box sogar noch Geld sparen“. So sei in allen Verträgen zur Gelben Tonne Plus „eine effektive Einsparung von mindestens fünf Prozent der Müllgebühren garantiert“.

Auch im Hinblick auf die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sei die heutige Entscheidung zu begrüßen. Denn auch der vorliegende Referentenentwurf bestätige die Rechtmäßigkeit gewerblicher Sammlungen wie der Gelben Tonne plus und gewährleiste damit nicht zuletzt auch die Einhaltung geltenden EU-Rechts. Schweitzer verwies auf ein Gutachten der Kanzlei Köhler & Klett im Auftrag der Dualen System Deutschland GmbH, wonach die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne europarechtlich nicht zulässig sei, da hierdurch getrennt gesammelten Materialien dem freien europäischen Warenverkehr entzogen werden.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist sehr vorausschauend. Die ökologisch sinnvollste und kostengünstigste Lösung hat sich hier durchgesetzt. Eine andere Entscheidung hätte ein vom Bundesgesetzgeber ungewolltes kommunales Monopol ermöglicht und damit das von uns erfolgreich eingesetzte System nachhaltig ausgehebelt sowie getätigte Investitionen als auch ökologische Erfolge nachhaltig entwertet“, so Schweitzer weiter.

Zum Hintergrund

Das System der Gelben Tonne Plus wird von ALBA bereits seit 2005 in mehreren hunderttausend Berliner Privathaushalten angeboten.

Durch diese Tonne erhält der Bürger keine zusätzliche Tonne, sondern in die schon bereit stehende „normale“ Gelbe Tonne können neben Verpackungsabfällen auch alle anderen Arten an trockenen Wertstoffen, wie altes Metall, jede Art von Kunststoff und kleinere Elektrogeräte zusätzlich entsorgt werden. Hierdurch wird die Menge an Abfall, die in Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden muss, merklich reduziert, was sich positiv in niedrigeren Restmüllgebühren niederschlägt.

Zudem ist die Klimaentlastung durch die Gelbe Tonne plus um bis zu 30 Prozent höher im Vergleich zur „normalen“ Gelben Tonne und sogar um das etwa Sechsfache höher im Vergleich zur Müllverbrennungsanlage der Berliner Stadtreinigungsbetriebe in Ruhleben.

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz hatte ALBA die Gelbe Tonne plus im Juli 2010 untersagt. Hiergegen hatte ALBA Rechtsmittel eingelegt, über das jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden wurde.

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