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3. Mai 2012 |

Aufruf zur Beteiligung am Deutschen Nachhaltigkeitskodex

Bundesregierung ruft zur Beteiligung am Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf.
Programm des Rates für Nachhaltige Entwicklung findet Unterstützung

03.05.2012 – Ende des letzten Jahres hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex verabschiedet. Dieser macht die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen mit Hilfe standardisierter Informationen mess- und vergleichbar. Er soll zu einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung der Kapitalmärkte beitragen.
Inzwischen haben bereits einige namhafte Unternehmen die Entsprechenserklärung unterzeichnet und wenden den Kodex an. Nun hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie es begrüße, wenn weitere Unternehmen dem Beispiel folgen würden.

Die Bundesregierung unterstützt den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Wie der Rat für Nachhaltige Entwicklung heute mitteilte, hätten dies Vertreter des Bundeskanzleramtes bei einem Gespräch Mitte April bekräftigt, in dem Spitzen deutscher Vorreiterunternehmen gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und dem Unternehmensnetzwerk econsense den Deutschen Nachhaltigkeitskodex im Bundeskanzleramt vorstellten.

Die Bundesregierung begrüße es, wenn weitere Unternehmen dem Beispiel derjenigen Firmen folgen, die den Kodex bereits anwenden. Die Bundesregierung wird Unternehmen mit Bundesbeteiligung nun empfehlen, die Anwendung des Kodexes zu prüfen. Der Einzelhandelskonzern Otto Group und der Outdoor-Ausrüster Vaude hatten kurz zuvor weitere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vorgelegt.

Ökologie, Soziales und Fragen der Unternehmensführung als Kriterien

In Entsprechenserklärungen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sowie Organisationen dokumentieren, wie sie den Anforderungen des Kodex genügen. Insgesamt umfasst der DNK 20 Nachhaltigkeitskriterien mit ausgewählten Leistungsindikatoren, so genannten Schlüsselindikatoren zu Ökologie, sozialen Aspekten und Fragen der Unternehmensführung. Gefordert sind Informationen zu Nachhaltigkeitsstrategien und -zielen des Unternehmens, zu Regeln, Prozessen und Anreizsystemen, die es installiert hat, um das Unternehmen schrittweise nachhaltiger zu machen. Besonders wichtig sind hierzu Informationen zum Ausmaß der beanspruchten natürlichen Ressourcen und die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmer- und Menschenrechte sowie ökologischer Standards entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit den Entsprechenserklärungen legen Unternehmen Übereinstimmungen und Abweichungen von diesen Kriterien nach dem Prinzip „comply or explain“ offen.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Kodex im vergangenen Oktober verabschiedet und ihn zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Damit kann er auch von Unternehmen angewandt und eingefordert werden, die keiner Berichtspflicht unterliegen.

Der Nachhaltigkeitsrat strebt mit seiner Initiative eine grundlegende Neu-Ausrichtung der Wirtschaft auf eine nachhaltige Entwicklung an. Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung: „Wesentlich für die Wirksamkeit des Kodex ist seine Relevanz für Unternehmen und Investoren. Erst wenn unternehmerische und investive Entscheidungen stärker Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren berücksichtigen, kann Kapital in Unternehmungen fließen, die Lösungen für gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen schaffen. Dann honoriert der Markt nachhaltiges Handeln von Unternehmerinnen und Unternehmern.“

Der Rat veröffentlicht die Entsprechenserklärungen auf seiner Webseite www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist auf Deutsch und Englisch hier als Broschüre erhältlich.

Quelle: Rat für Nachhaltige Entwicklung

(Foto: Jürgen Fälchle/fotolia.com)

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