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7. September 2012 |

BDE bemängelt Rechtsunsicherheit und fordert klare Signale für bessere stoffliche Verwertung

BDE bemängelt Rechtsunsicherheit und fordert klare Signale für bessere stoffliche Verwertung
100 Tage Kreislaufwirtschaftsgesetz

07.09.2012 – 100 Tage nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dauern nach Einschätzung des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Rechtsunsicherheit und Verunsicherung an. Das teilte der Verband in einer Pressemeldung mit. BDE-Präsident Peter Kurth fordert abschließend die Politik auf, „bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben klare Signale für eine bessere stoffliche Verwertung zu setzen.“

BDE-Präsident Peter Kurth: „Zentrale Punkte wie die konkrete Umsetzung der Abfallhierarchie, aber auch die Zukunft der gewerblichen Sammlung, sind noch nicht hinreichend klar. Die bisherigen Signale, die wir aus der BDE-Mitgliedschaft sowie zuständigen Behörden erhalten haben, stimmen nicht optimistisch.“

So liegen dem Verband Hinweise vor, wonach offenbar kleine und mittelständische private Dienstleister durch besonders kostspielige Genehmigungsbescheide von der gewerblichen Sammlung abgeschreckt werden sollen. BDE-Präsident Kurth: „Nach unseren Informationen weisen einzelne Kommunen darauf hin, dass für die Bearbeitung von Anträgen auf gewerbliche Sammlungen Gebühren von bis zu 3.500 Euro erhoben werden können. Das ist für etliche Marktteilnehmer schlicht nicht leistbar.“

Auffällig ist ferner, dass einige Kommunen die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes betont restriktiv auslegen. So sollen Entsorgungsunternehmen vor Beginn einer gewerblichen Sammlung den vertraglichen Nachweis erbringen, dass für einen Stoffstrom (beispielsweise Altpapier) über den gesamten Zeitraum der gewerblichen Sammlung vertraglich gebundene Verwertungswege und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist jedoch häufig schon deshalb nicht möglich, weil die Vertragspartner der Entsorgungsdienstleister (zum Beispiel Papierfabriken) aufgrund der Volatilität des Marktes nur eng befristete Zusagen über Mengenabnahmen machen. Ohne den Komplettnachweis riskieren die privaten Dienstleister indes die Untersagung der beantragten gewerblichen Sammlung.

Ob Kommunen selbst in größerem Umfang Wertstoffsammlungen durchführen wollen, wie es derzeit besonders im Alttextilbereich zu beobachten ist, steht wenige Tage nach Ablauf der offiziellen Frist zur Anzeigepflicht bestehender gewerblicher Sammlungen noch nicht hinreichend fest.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Recyclingstandort Deutschland nicht entscheidend voranbringen wird, zeichnet sich bereits jetzt ab. Wir appellieren daher an die Politik, bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben klare Signale für eine bessere stoffliche Verwertung zu setzen. Hierzu zählen insbesondere die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräterichtlinie WEEE sowie die Überarbeitung der Gewerbeabfallverordnung. Was die Einführung der Wertstofftonne angeht, haben etliche Städte und Landkreise interessante Projekte gestartet. Diese sollten bei der Erarbeitung eines Gesetzes zur Einführung der Wertstofftonne ebenso berücksichtigt werden wie die Erfahrungen aus der novellierten Verpackungsverordnung. Hier geht eindeutig Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

Quelle: BDE

(Foto: Andy Dean Photography/shutterstock.com)

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