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6. August 2012 |

Grund für Unmut

Abfallgebühren in NRW sogen für Unmut.
Abfallgebühren in NRW

06.08.2012 -Kreativ, lebendig, weltoffen: So umschreibt sich Nordrhein-Westfalen (NRW) auf seiner offiziellen Homepage selbst. Zumindest ersterer Punkt wird zumindest in der Festlegung der Abfallgebühren im Land deutlich: Enorme Gebührenunterschiede prägen das einwohnerstärkste Bundesland. Dabei gäbe es aus Sicht des Bundes der Steuerzahler NRW verschiedene Möglichkeiten für Kommunen, die Kosten der Abfallentsorgung zu reduzieren – eine Bestandsaufnahme.

Als Einwohner von NRW muss man beim Blick auf die Abfallrechnung mitunter stark sein – besonders wenn man sich die schwankenden Abfallgebühren im Land anschaut: Während bei einwöchiger Leerung einer 120 Liter-Tonne in Gelsenkirchen rund 158 Euro bezahlt werden müssen, müssen die Landeskinder im Rheinland bis zu 698 Euro, wie in Mönchengladbach, bei gleicher Menge entrichten.

Dieses Missverhältnis hat jetzt der Bund der Steuerzahler in seinem 21. Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren vom 25. Juli 2012 dargelegt, in dem er nach eigenen Angaben 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu ihren Abfall- und Abwassergebühren befragt hat.
Grund für die Kluft sei die Festlegung eines so genannten Mindestrestmüllvolumens, das von Kommune zu Kommune unterschiedlich bestimmt wird. Somit unterstellen die meisten nordrhein-westfälischen Kommunen, dass jede Person im Haushalt pro Woche mindestens eine bestimmte Menge Müll verursacht.

Die angesetzte Spanne variiert dabei beachtlich: Während in Horn Bad-Meinberg bei Detmold von rund vier Liter pro Person ausgegangen wird, planen Kommunen in Mülheim an der Ruhr das bis zu zehnfache an Mindestrestmüll ein. Zwar könnten Bürger bei nachgewiesener Müllvermeidung und -trennung eine Verringerung des Mindestrestmüllvolumens beantragen, im genannten Beispiel von Mülheim aber nur bis maximal zehn Liter. Diese Situation sorgt für Unmut.

Der Vorschlag des Bundes der Steuerzahler könnte nun die Wogen glätten: Als Lösungsansatz für eine nachhaltige Kostensenkung rät dieser zu europaweiten Ausschreibungen. Dies habe beispielweise in Erkelenz, Rösrath und Vettweiß dazu geführt, dass die Kommunen ihre Abfallgebühren für die privaten Haushalte in einzelnen Fällen bis zu einhundert Euro senken konnten. Mit der Berücksichtigung interkommunaler Zusammenarbeit konnten so auch bereits in anderen Landkreisen beachtliche Einsparpotenziale genutzt werden.
Das begrüßt auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE): Der sieht in dem aktuell vorgelegten Vergleich sowohl einen Beitrag zu mehr Gebührentransparenz als auch einen wichtigen Ratgeber für die Städte und Gemeinden, wie die Bürger im Gebührensektor finanziell entlastet werden können. Es bedürfe keinem Restmüllzwang, sondern einer aktive Mitwirkung der Bürger bei der Wertstoffsammlung. Und die sei nur durch konkrete Anreize zu schaffen.

Instrumente stehen zumindest bereit, damit Kommunen ihre Einwohner nachhaltig entlasten könnten und der Blick auf die Abfallrechnung wieder (etwas mehr) Freude bereitet.

Die Pressemeldung des Bundes der Steuerzahler NRW zum Thema finden Sie hier.

Die Pressemeldung des BDE zum Thema finden Sie hier.

(Foto: VRD/fotolia.com)

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