App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

10. Oktober 2011 |

Signal für fairen Wettbewerb

Die Ausschreibung kommunaler Entsorgungsaufträge ist laut Vergabekammer Düsseldorf Pflicht.
Vergaberecht aktuell – Ausschreibung ist Pflicht

19.10.2011 – An einer Ausschreibung führt kein Weg vorbei: Die Vergabe kommunaler Entsorgungsaufträge als Dienstleistungskonzession ist laut Vergabekammer Düsseldorf unzulässig.

Von der Abfallentsorgung erwarten die Bürger hochwertige Leistungen und faire Preise. Um das zu erreichen, werden öffentliche Aufträge im Wettbewerb vergeben. Der Marktzutritt „neuer“ Unternehmen bringt vielfach frische Ideen, technologische Innovationen und ökologischen Fortschritt für die betreffende Region. Ein Beispiel ist die ALBA West GmbH, die sich seit 2008 als privater Entsorger in Nordrhein-Westfalen engagiert. In diesem Jahr wollte das Unternehmen auch im niederrheinischen Viersen ein Angebot für Entsorgungsdienstleistungen abgeben – das war jedoch in der Praxis nicht möglich. Nach den Plänen der Stadt sollten die entsprechenden Aufgaben ohne förmliche Ausschreibung als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Ein Verfahren, das den Bieterwettbewerb von vornherein einschränkte – und das von der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf für unzulässig erklärt wurde.

Pläne zur Neuordnung der Entsorgung in Viersen

Bereits im Oktober 2010 hatte die Stadt Viersen die Niederrheinwerke Umwelt GmbH (NWU) gegründet. Per Konzessionsvertrag erhielt das Tochterunternehmen das alleinige Recht, die kommunalen Abfälle in Viersen zu entsorgen und dazu auch Unterkonzessionen an Dritte zu vergeben. Im Frühjahr 2011 sollte es losgehen. In einigen nationalen Tageszeitungen, im niederländischen Blatt „Limburger“ und auf der Internetseite der Stadt Viersen erschien eine Bekanntmachung mit der Aufforderung, sich an dem Verhandlungsverfahren zu beteiligen. „Dabei wurden Mindestanforderungen an den Entsorger gestellt, die die ALBA West gar nicht erfüllen konnte und die bei einer förmlichen Vergabe nicht zulässig gewesen wären, zum Beispiel Tariftreue oder der Ausschluss von Unterauftragnehmern“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück von der Kölner Kanzlei Köhler & Klett. „Angesichts dieser Einschränkungen konnte die ALBA West kein Angebot abgeben und sah sich deshalb veranlasst, das Vorgehen durch die Vergabekammer in Düsseldorf prüfen zu lassen.“

Auftrag oder Konzession – das ist die Frage

Mit Beschluss vom 16. Mai 2011 stellte die Vergabekammer fest, dass es sich de facto nicht um eine Dienstleistungskonzession handelte, sondern um einen ganz normalen öffentlichen Auftrag – und der hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen. Ausschlaggebend für diese Einschätzung war das fehlende unternehmerische Risiko. „Ob Fahrrad-Station oder öffentliche WC-Anlage: Bei einer klassischen Dienstleistungskonzession erhält der Betreiber das Recht zur kommerziellen Nutzung, trägt aber auch das betriebswirtschaftliche Risiko“, so Dr. Dominik Lück. „Im Fall Viersen konnte die Vergabekammer keine wirtschaftliche Freiheit des Konzessionärs erkennen.“ Außerdem machte die Kammer deutlich, dass die Form einer Konzessionsvereinbarung nicht nur deshalb gewählt werden kann, um auf diesem Weg ein stärker reglementiertes Verfahren zu vermeiden. „Letztendlich ist demnach eine Vergabe wie in Viersen nur durch eine förmliche Ausschreibung zulässig“, so der Rechtsexperte.

Partner mit Erfahrung und Know-how

Noch ist das letzte Wort allerdings nicht gesprochen. Die NWU hat gegen den Beschluss der Vergabekammer Rechtsmittel beim OLG Düsseldorf eingelegt, und im nächsten Schritt wird dort am 28. September die mündliche Verhandlung stattfinden. „Eine neue Ausschreibung wäre ein wichtiges Signal für die Branche“, sagt Ines Finger, Mitarbeiterin im kommunalen Vertrieb bei der ALBA West GmbH. „Private Dienstleister und ein verstärkter Wettbewerb haben in den vergangenen 20 Jahren wesentlich zur Entwicklung der deutschen Abfall- und Recyclingwirtschaft beigetragen. Auch wir verstehen uns dort, wo wir tätig sind, als Partner von Kommunen und Gewerbetreibenden. Mit der Erfahrung und dem Recycling-Know-how der ALBA Group im Hintergrund können wir sie dabei unterstützen, eine kosteneffiziente, bürgerfreundliche und ressourcenschonende Entsorgung von Abfällen zu realisieren.“ Mittlerweile nutzen zahlreiche Kommunen in NRW die Services des Unternehmens; in verschiedenen Städten und Landkreisen ist die ALBA West für die Entsorgung von Leichtverpackungen und Glas zuständig. Anfang 2011 hat das Unternehmen zudem die komplette kommunale Entsorgung im Gebiet der Stadt Grevenbroich übernommen.

Lesen Sie dazu auch unter Recht aktuell den Beitrag “ >“Konzessionsvergabe der Abfallentsorgung“ .

(Foto: GaToR-GFX/fotolia.com)

Artikel drucken
Neue Beiträge

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.