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15. Februar 2012 |

Signalwirkung für steuerliche Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen

BDE begrüßt Urteil des Bundesfinanzhofes zur Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen.
BDE begrüßt Urteil des Bundesfinanzhofes zur Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen

17.02.2012 – Kommunen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern Leistungen erbringen, sollen dafür künftig steuerpflichtig sein. Das teilte der Bundesfinanzhof in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil mit (Az.: 2011 V R 41/10). In einer Presseerklärung begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. dieses Urteil.

Mit dieser Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht soll eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Hand verhindert werden. Der Bundesfinanzhof musste in einem Fall entscheiden, in dem eine Gemeinde den Vorsteuerabzug für den Bau einer Sport- und Freizeithalle gefordert hatte. Die Kommune nutzte die Halle für den Schulsport, überließ die Sportstätte jedoch auch gegen Bezahlung privaten Nutzern sowie einer Nachbargemeinde für deren Schulsport. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Gemeinde Umsatzsteuer für alle Tätigkeiten zahlen müsse, die über den eigenen Schulsport hinausgehen. Die Gemeinde sei daher, so das Urteil, zum anteiligen Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Der BDE begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ausdrücklich. BDE-Präsident Peter Kurth: „Das oberste deutsche Finanzgericht hat ein Urteil gefällt, das sich positiv auf die Schaffung fairer und gleichberechtigter Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer auswirken wird.“ Der BDE gehe davon aus, so Kurth, dass der Richterspruch Signalwirkung hinsichtlich der steuerlichen Gleichstellung kommunaler und privater Unternehmen in diversen Wirtschaftsbereichen haben werde.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

(Foto: arahan/fotolia.com)

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