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21. Oktober 2013 |

Stoffstrom Altpapier: Wann findet Abfall sein Ende?

BDE Geschäftsführer Dr. Bruckschen erklärt im Interview, welche Grenzwerte für Altpapier künftig gelten, und wo die größten Bedenken liegen.
BDE-Geschäftsführer Bruckschen im Interview

21.10.2013 – End-of-Waste (EoW) beschreibt einen durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie eingeführten Prozess, in dessen Verlauf Kriterien entwickelt werden sollen, wann bestimmte Stoffe ihre Abfalleigenschaft verlieren und den Produktstatus erlangen. Im September dieses Jahres übergab der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten den Verordnungsvorschlag mit den Kriterien für das Abfallende von Altpapier an das Europäische Parlament. Vor diesem Hintergrund erklärt Dr. Andreas Bruckschen, Geschäftsführer des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., im Interview mit recyclingnews, welche Grenzwerte für Altpapier künftig gelten, was der BDE nun seinen Mitgliedern rät und wo die größten Bedenken liegen.

Herr Dr. Bruckschen: Die Kriterien der EU-Kommission für das Abfall-Ende von Papier liegen vor. Sind mehr als einjährige Beratungen normal?
Dr. Andreas Bruckschen: Abstimmungsprozesse unterliegen einer eigenen Dynamik. Was dabei als normal zu betrachten ist, hängt vom Standpunkt des Betrachters ab. Im konkreten Fall fand sich im Juli vergangenen Jahres im Ausschuss für die Anpassung an den wissenschaftlich technischen Fortschritt (TAC) für den Kommissionsvorschlag keine Mehrheit. Wesentlicher Grund für das Scheitern war die Einbeziehung von Verbundverpackungen, wie z.B. Getränkekartons, in das Abfallendeverfahren. Einige Akteure vertraten die Auffassung, dass das Recycling solcher Materialien im Abfallregime erfolgen sollte. Trotz der Ablehnung im TAC konnte die Kommission das Gesetzgebungsverfahren weiterführen und hat – nach fast einjähriger interner Beratung – das Verfahren an den Rat überwiesen.

Wie verläuft das weitere Verfahren?
Dr. Andreas Bruckschen: Nachdem der Verordnungsvorschlag im TAC abgelehnt wurde, hatte ihn die Kommission an den Rat weitergeleitet. Dieser hätte binnen zwei Monaten mit qualifizierter Mehrheit entscheiden müssen. Zwar hat sich am 11. September der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten mit dem Verordnungsvorschlag befasst und diesen auch angenommen, zu einer Beratung im Rat kam es aber wegen der auslaufenden Frist nicht mehr. Faktisch kommt dies einer Zustimmung des Rates gleich. Somit liegt die Entscheidung beim Europäischen Parlament, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Verordnung verabschieden kann.

Der Anteil von Nicht-Papier-Bestandteilen im Altpapier darf maximal 1,5 Prozent betragen. Wie ist dieser Wert zu beurteilen?
Dr. Andreas Bruckschen: Der Anteil von Nicht-Papier-Bestandteilen im Altpapier hängt von der Sorte und der Art der Erfassung ab. Nach umfangreichen Untersuchungen kann der Wert zwischen 1% und 5% liegen. So sind naturgemäß Sammlungen aus Haushalten und Gewerbe als Post- Consumer-Ware höheren Verunreinigungen ausgesetzt als Altpapiere, die als Produktionsreste entstehen. 1,5% können nur dann sicher eingehalten werden, wenn sie einem Sortier- bzw. zu mindestens einem genaueren Sichtungsprozess unterzogen werden. Der Grenzwert von 1,5% ist dabei sehr knapp bemessen.

Was ist kritisch am jetzigen Vorschlag in Bezug auf mehrlagiges Papier bzw. Verbundmaterialien?
Dr. Andreas Bruckschen: Kritisch bewertet der BDE den Aspekt, dass aus mehreren Materialien zusammengesetztes Papier (Multi-Material Paper) als Ausnahme und als eine eigene spezielle Kategorie in der Verordnung behandelt wird. Diese Ausnahme zeigt sich in zahlreichen Verordnungsabschnitten und konterkariert damit den Grundgedanken zu End of Waste in grundlegender Form. Ein „Clean-Washing“ von minderwertigen Papierverbunden widerspricht der Idee von EoW für Altpapier und wird vom BDE nicht unterstützt.

Sie sehen erheblichen Diskussionsbedarf bei der Frage, welches einheitliche Messeverfahren anzuwenden ist, um den Feuchtegrad des Altpapiers zu messen. Sehen sie eine praktikable Lösung für die Unternehmen?
Dr. Andreas Bruckschen: Um den Produktstatus zu erlangen, darf das Altpapier nur einen gewissen Feuchtegrad aufweisen. Einheitliche Messverfahren sind relativ zeitaufwändig und passen nicht zum Bedarf der Industrie nach hohen Umschlagsraten für Altpapier. Mit anderen Worten: Dies ist im Alltag des Geschäftes für die Unternehmen häufig nicht durchführbar.

Welche Gefahren sehen sie durch das Abfallende von Altpapier auf die Branche zukommen?
Dr. Andreas Bruckschen: Mit der Einführung von EoW für Altpapier besteht die Gefahr einer Verschiebung innerhalb der Wertschöpfungskette. Daraus können erhebliche Wettbewerbsverzerrungen resultieren.
Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt die Tatsache, dass bereits heute verschiedene Gruppen der Wertschöpfungskette darüber nachdenken, wie auf Basis einer zukünftigen „EoW-Regelung für Altpapier“ der Zugriff auf den Rohstoff Altpapier nachhaltig zur Ressourcennutzung gesichert werden kann. Denkbar ist etwa, dass auf Grundlage von End-of-Waste-Regularien, altpapierverarbeitende Unternehmen einen direkten Zugriff auf Altpapier als Produkt an den Anfallstellen anstreben. Auch das Umgehen der Vergabeverordnung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – indem er in Eigenregie haushaltsnah erfasstes Altpapier in den Produktstatus überführt und ohne Ausschreibung frei vermarktet – wird mit Einführung der neuen Verordnung möglich. Somit besteht die Gefahr, dass beinahe die Hälfte des deutschen Altpapiermarktes dem wettbewerblichen Zugriff der privaten Entsorgungswirtschaft entzogen wird!

Am Tag der Bekanntgabe des Kommissionsvorschlages zum Abfallende für Altpapier protestierte der europäische Verband der Papierhersteller CEPI vor dem Gebäude der Kommission in Brüssel. Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, die Kriterien würden zu mehr Verunreinigungen im Altpapier führen?
Dr. Andreas Bruckschen: Qualitätsvorgaben für Altpapier sind nicht neu. Bereits im Jahr 2008 hat die Umweltschutzbehörde NEPA eine Liste mit Materialien veröffentlicht, die im Altpapier nicht enthalten sein dürfen. Darunter sind selbstklebendes Papier, alte Tapeten sowie Wachs- und Kohlepapier. Und auch das gemeinsame Forschungszentrum der Kommission (JRC) kam zu dem Schluss, Verbundmaterialien nicht in die Abfallende-Verordnung aufzunehmen. Insofern ist der Protest von CEPI nachvollziehbar.

Vom Abfall zum Produkt? Wird es für die Abnehmer recycelter Waren künftig teurer?
Dr. Andreas Bruckschen: Aus dem Bereich Eisen- und Stahlschrott wissen wir, dass etwa 10 bis 20 Prozent der Mengen produktfähig sind. Daraus ergeben sich Mehrkosten von bis zu 100 Euro je Tonne Schrott, um die Abfallendevorgaben, insbesondere in Bezug auf den Fremdstoffanteil von 2 Prozent, einzuhalten. Die Weitergabe dieser Kosten an Abnehmer auf dem Schrottmarkt ist praktisch unmöglich.

Was muss ein Recycler für die Zuerkennung des Produktstatus leisten?
Dr. Andreas Bruckschen: Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Kriterien Feuchtigkeit und Störstoffgehalt ist jeder Ladung ein Formular zur Produktkonformität beizulegen, in dem bestätigt wird, dass das Altpapier allen EU-Kriterien entspricht. Kritisch daran ist jedoch, dass die Kriterien Feuchtigkeit und Störstoffgehalt insbesondere in den Massensorten sehr unterschiedlich ausfallen können und gegebenenfalls über den Grenzwerten liegen.

Wann sollten Unternehmen besser im Abfallregime verbleiben?
Dr. Andreas Bruckschen: Grundsätzlich herrscht Wahlfreiheit. Lieferant und Abnehmer einigen sich darüber, ob die Lieferung im Abfall- oder Produktstatus gewünscht ist. Weiterhin muss jedes Unternehmen die Entscheidung vor dem Hintergrund seines Geschäftsmodells und seiner Kundenbeziehungen treffen. Wir empfehlen jedoch unseren Mitgliedsunternehmen im Abfallregime zu bleiben, wenn nicht durch entsprechende Maßnahmen eine vollständige Einhaltung der Grenzwerte gesichert werden kann. Insbesondere beim Export von Altpapier wird dies für die Massensorten der Standard bleiben.

Herr Dr. Bruckschen, herzlichen Dank für das Gespräch. (SJ)

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(Foto: ALBA Group)

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