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6. Januar 2012 |

BDE begrüßt Kompromiss zur Novelle der europäischen WEEE

Der BDE begrüßt den Kompromiss zur Novelle der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie WEEE
Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie

06.01.2012 – Am 20.12.2011 haben sich die Vertreter aus Kommission, Europäischem Parlament und Ministerrat bei den Dreiparteienverhandlungen (Trilog) auf einen Kompromiss zur Novelle der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie (WEEE) verständigt. Damit ist der Weg für eine Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments am 19.01.2012 frei. Sofern der Umweltministerrat dem Kompromissvorschlag ebenfalls zustimmt, kann die Richtlinie voraussichtlich noch 2012, spätestens jedoch im kommenden Jahr in Kraft treten.

In einem der Hauptstreitpunkte, der Sammlungsquote sowie deren Berechnung, sieht der Kompromissvorschlag die folgende Lösung vor: Zunächst soll das derzeitige Sammlungsziel von 4 kg/Einwohner/Jahr für weitere vier Jahre nach Inkrafttreten der geänderten Richtlinie fortgelten. Danach soll für drei Jahre eine Sammlungsquote von 45 % der im Markt des jeweiligen Mitgliedsstaats eingeführten Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Nach dieser insgesamt sieben Jahre dauernden Periode können die Mitgliedsstaaten zwischen den beiden folgenden Berechnungsverfahren wählen: entweder 65 % der auf den Markt gebrachten Geräte oder 85 % der Masse der anfallenden Altgeräte.

Weiterhin sieht der Vorschlag sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Öffnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie vor. Zukünftig würden demnach nicht wie bisher nur Geräte von den Regelungen der Richtlinie umfasst werden, die abschließend in einem Anhang aufgeführt sind, sondern sämtliche Geräte erfasst werden. Ausgenommen wären dann nur noch einige wenige Geräte, die genau definiert sind. Außerdem sollen bereits mit Inkrafttreten der Richtlinie die bisher zehn Gerätekategorien auf sechs Kategorien verringert werden.

Ferner soll die Definition des Herstellerbegriffs elektrischer und elektronischer Geräte dahingehend geändert werden, dass ein Hersteller, der seinen Hauptsitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat hat, einen autorisierten Vertreter in einem EU-Mitgliedsstaat benennen kann. Darüber hinaus sollen die Register der Hersteller in den einzelnen Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. Dadurch soll ein besserer Informationsaustausch gewährleistet und der Verwaltungsaufwand der Unternehmenverringert werden.

Zudem würden nach dem Vorschlag künftig Ladengeschäfte mit einer großen Verkaufsfläche, die elektrische und elektronische Geräte vertreiben, verpflichtet sein, Sammelpunkte für kleine Altgeräte einzurichten. Dadurch soll die Sammelquote in diesem Gerätesegment erhöht werden.

Positiv ist aus Sicht des BDE, dass der Kompromissvorschlag nunmehr eine ambitioniertere Sammlungsquote für Altgeräte vorsieht. Bedauerlich ist jedoch, dass diese erst vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie stufenweise greifen soll und es bis dahin bei der alten und nicht sehr ambitionierten Regelung bleibt. Auch die Öffnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie wird seitens des BDE begrüßt, da künftig – bis auf wenige konkret benannte Ausnahmen – alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte erfasst werden. Damit fallen auch Altgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie, die nach Verabschiedung der Richtlinie neu entwickelt werden und derzeit unter keine der abschließend im Anhang der Richtlinie aufgeführten Gerätetypen passen. Unverständlich ist aus Sicht des BDE, dass auch diese Regelung erst in sechs Jahren wirksam werden soll.

Insgesamt geht der erzielte Kompromiss nach Einschätzung des Verbandes in die richtige Richtung, auch wenn kürzere Übergangsfristen wünschenswert wären. Der Verband erwartet, dass das Europäische Parlament und der Umweltministerrat diesen nach zähen Verhandlungen errungenen Kompromiss nun auch mittragen werden. Um auch mehr Recycling von elektronischen Altgeräten in Deutschland zu realisieren, bedarf es der Novellierung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes (ElektroG). Ein wichtiges Augenmerk sollte hierbei auf die Weiterentwicklung der Produktverantwortung gelegt werden, die ausschließlich bei der Industrie liegen sollte. Nur auf dieser Grundlage können die mit WEEE-Revision verbundenen Recyclingziele auch in Deutschland erreicht werden.

(Quelle: www.bde-berlin.de)
(Foto: Boris Geilert)

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