Verband reagiert auf DIHK-Veröffentlichung
BDE-Zertifikat stabilisiert haushaltsnahe Verpackungsentsorgung.
BDE rügt Missstände bei Branchenlösungen
12.10.2012 – Der Bundesberband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) hat auf Missstände beim Vollzug der Branchenlösungen hingewiesen. Auslöser hierfür war die jüngst vorgenommene Veröffentlichung der Mengenangaben für das zurückliegende Jahr 2011 durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Der DIHK kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die privatwirtschaftliche Entsorgung von Verkaufsverpackungen weiter stabilisiert habe.
Aus Sicht des BDE konnte der DIHK nur deshalb zu dieser positiven Schlussfolgerung kommen, weil das vom Verband initiierte „Zertifikat zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme“ einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung der gemeldeten Mengen geleistet habe. Jedoch könne sich der BDE nicht uneingeschränkt dem positiven Fazit des DIHK anschließen.
So sei insbesondere die Zunahme des Anteils der so genannten Branchenlösungen nicht nachvollziehbar. Das treffe speziell auf die Bereiche Glas und PPK (Papier/Pappe/Karton) zu. Neben der seit langem eingeführten Altglaserfassung in unmittelbarer Nähe des privaten Endverbrauchers (Glascontainer) gebe es so gut wie keine alternativen Erfassungssysteme. Dazu komme, dass Branchenlösungen im Bereich der Getränkeverpackungen von den Bundesländern nicht zugelassen seien. Darüber hinaus bezeichnet es der BDE als unrealistisch, dass nahezu jede vierte Verpackung aus dem PPK-Bereich angeblich nicht beim privaten Endverbraucher angefallen sein soll.
Eigentlich käme dem Vollzug der Länder die Aufgabe zu, diese Missstände aufzudecken und zu unterbinden. Bedauerlicherweise sei der Vollzug aber ganz offensichtlich nicht in der Lage, diese problematischen Punkte ausreichend zu prüfen und zu unterbinden. Deshalb könne nur bei Unternehmen mit dem BDE-Zertifikat davon ausgegangen werden, dass neben der stringenten Überwachung der Eigenrücknahme auch im Bereich der Branchenlösungen ein einheitlicher und im Sinne des Gesetzes ausgestalteter Standard im Rahmen der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers angewendet werde.
BDE-Sprecher Karsten Hintzmann: „Die DIHK-Zahlen sind ein klares Indiz für die zentrale Bedeutung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers und der damit verbundenen Prüfungsgegenstände. Nur durch einen einheitlichen Wirtschaftsprüfer für alle dualen Systeme wird eine nachhaltige Absicherung der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung möglich.“
Hintergrund zur Mengenmeldung des DIHK
Entsprechend der Regelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind die Inverkehrbringer von Verpackungen dazu verpflichtet, beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine so genannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Der DIHK hat sodann die Aufgabe, diese Mengenmeldungen mit den Mengenangaben der dualen Systembetreiber zu vergleichen und auf mögliche Missstände hinzuweisen.
Nach der neuesten Mengenmeldung des DIHK für 2011 haben rund 3.580 Unternehmen in ihrer Vollständigkeitserklärung (VE) nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr bringen. Zusätzlich haben sich rund 53.000 Betriebe an den dualen Systemen beteiligt. Insgesamt bringen die rund 3.580 VE-pflichtigen Unternehmen nach Angaben des DIHK über 90 Prozent der Tonnage aller heute bereits an den dualen System beteiligen Unternehmen in Verkehr.
Quelle: BDE / DIHK
(Foto: ALBA Group)
Artikel drucken