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17. März 2015 | 4. BImSchV: BDE befürchtet Investitionsrückgänge in der Kreislaufwirtschaft

Neue Genehmigungs­hürden für Abfall­behandlungsanlagen


Von Dipl.-Ing. Sandra Giern, Fachreferentin für Logistik, Abfallbehandlung und Sonderabfallwirtschaft beim BDE

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März den Regierungsentwurf zur Änderung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) gebilligt und damit die Vorschriften für genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen erheblich verschärft. Künftig unterliegen auch sonstige Anlagen zur Behandlung von Abfällen bei entsprechendem Mengendurchsatz einem förmlichen Genehmigungsverfahren unter der Beteiligung der Öffentlichkeit. Solche Verfahren dauern im Idealfall zwei Jahre, in der Regel länger. Für den BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. mehr als nur ein Eingriff in die Genehmigungspraxis der Entsorgungsbranche.

Was unter dem Schlagwort „Eingriff in die Genehmigungspraxis“ so harmlos daherkommt, hat es nämlich in der Umsetzung tatsächlich in sich. Denn künftig unterliegen auch sonstige Abfallbehandlungsanlagen bei entsprechendem Mengendurchsatz einem förmlichen Genehmigungsverfahren. Wesentliches Merkmal dieses Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Solche Verfahren dauern im Idealfall zwei Jahre, in der Regel länger. Der BDE befürchtet vor diesem Hintergrund, dass die in Kürze in Kraft tretende Verordnung erhebliche Auswirkungen auf die Investitionen in der Recyclingindustrie haben wird. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Sanierungsstau insbesondere bei Straßen und Gebäuden weiter anwachsen wird.

Das Genehmigungsverfahren und seine Auswirkungen

Nach der 4. BImSchV müssen künftig sonstige Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche Abfälle ein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dies betrifft Anlagen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr pro Tag sowie Abfallanlagen zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle mit einem Durchsatz von 50 Tonnen oder mehr pro Tag, soweit sie Abfälle für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandeln oder es sich um die Behandlung von Schlacken oder Aschen handelt.

Trotzdem sich der BDE und andere Verbände eindringlich gegen diese neue Genehmigungspraxis gewandt haben, nicht zuletzt weil sich das bisher praktizierte vereinfachte Genehmigungsverfahren vollständig im Einklang mit der europäischen Industrieimmissionsrichtlinie befand, ist der Bundesrat dem Regierungsentwurf gefolgt. Ohne sachlichen Grund sind Länderkammer und Bundestag über die 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgegangen und haben den bisher angewandten Genehmigungsprozess verändert.

Bei entsprechender Durchsatzkapazität unterliegen in der Praxis nun beispielsweise auch mobile oder semimobile Siebanlagen, aber auch Brecheranlagen für Böden und Steine oder zur Bauschuttaufbereitung, wie sie bei der Aufbereitung von Baumineralik bei Sanierungsprojekten zum Einsatz kommen, dem förmlichen Genehmigungsverfahren.

Besitzer solcher und anderer Recyclinganlagen werden es sich demnächst genau überlegen, ob sie in neue Anlagentechnik investieren, wenn zu befürchten steht, dass sich das Genehmigungsverfahren über Jahre hinziehen kann. Ein weiteres Beispiel zeigt, dass die Beschlussfassung notwendige Innovationen verhindert. Im Bereich der Elektronikschrottaufbereitung unterliegen die Anlagen sehr kurzen Innovationszyklen, da der Elektronikschrott sich schnell verändert. Die hier realisierten gezielten Schadstoffentfrachtungen von bestimmten Gerätschaften führen dazu, dass am Ende über 85 Prozent der Gerätebestandteile dem Recycling zugeführt werden können. Das ist bei den verbauten hochwertigen Materialien zudem wirtschaftlich sehr interessant. Die Verschärfungen treffen somit insbesondere diese Anlagen der Elektronikschrottaufbereitung/-schadstoffentfrachtung und setzen die Genehmigungshürde für diese Anlagen sehr hoch.

Wie praxisfern die neuen Regelungen sind, zeigt sich am Beispiel einer auf der A9 eingesetzten mobilen Brecheranlage. Für sie wäre dann jedes Mal, wenn sie die Grenze von der einen zur anderen Kommune überquert, ein neues förmliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Wie viel mehr Vorlauf Infrastruktur- und Sanierungsprojekte in Zukunft benötigen, kann man sich vor diesem Hintergrund jeder leicht ausrechen.

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(Foto: Gina Sanders/fotolia.com)

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