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21. September 2017 | Faire Regeln zentrale Voraussetzung für mehr Effizienz

BDI: Innovative Kreislaufwirtschaft braucht Wettbewerb

Faire Regeln zentrale Voraussetzung für mehr Effizienz

BDI: Innovative Kreislaufwirtschaft braucht Wettbewerb

Ein Gastbeitrag von Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI)

21.09.2017 • 08:58 Uhr – Die Abfallwirtschaft ist aktuell mit einer Vielzahl von Neuregelungen konfrontiert, die noch kurz vor dem Ende der zurückliegenden Legislaturperiode parlamentarisch beschlossen wurden. Ob die neuen Regeln praxistauglich sind, bleibt indes noch abzuwarten. In den nächsten Jahren kommt es darauf an, die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb in der Abfallbewirtschaftung zu verbessern und einen kohärenten Rechtsrahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Denn nur im Wettbewerb wird die Abfallbewirtschaftung weitere Effizienzsteigerungen erreichen und ihre Rolle als Rohstofflieferant in einer klimaschonenden Kreislaufwirtschaft national, europäisch und international weiter ausfüllen können.

Rückblick: Novellenflut für die Entsorgungsbranche

In den vergangenen vier Jahren hat die Politik in der Abfallwirtschaft so viele spezifische Gesetze und Verordnungen novelliert wie in kaum einem anderen Bereich der Umweltregulierung: etwa die novellierte Gewerbeabfallverordnung, die neue Klärschlammverordnung und die überarbeitete Abfallbeauftragten- und Entsorgungsfachbetriebeverordnung.

Hinzu kam die Streichung der sogenannten Heizwertklausel aus der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wegen einer möglichen Unvereinbarkeit mit europäischem Recht. Auslegungshinweise für bestimmte gefährliche Abfälle, vor allem aus der chemischen Industrie, sollen die Klausel zukünftig ersetzen.

HBCD-Chaos beseitigt, Verpackungsgesetz verabschiedet

Im Fokus standen zudem zu Abfall gewordene Dämm-Materialien aus Polystyrol, in denen das mittlerweile in Deutschland nicht mehr verwendete Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten ist. Aufgrund einer Initiative der Länder galten solche Abfälle im Jahr 2016 per se als gefährlich. Durch die geänderte Abfallverzeichnisverordnung entstanden ein monatelanges Chaos und Verunsicherung auf Baustellen und bei Entsorgern.

Es folgten ein Vertrauensverlust in die Gebäudedämmung im Allgemeinen sowie eine Explosion der Entsorgungs- und Baukosten. Eine akute Gefahr für Handwerker, Bauarbeiter oder die Umwelt bestand allerdings nicht. Mit einer im Eiltempo verabschiedeten neuen Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen nahm der Gesetzgeber die pauschale Gefährlichkeitseinstufung der Abfälle aus Baudämmstoffen im Juli dieses Jahres wieder zurück. Seither scheint sich die Lage am Entsorgungsmarkt zu entspannen.

Außerdem hat die Politik in der vergangenen Legislaturperiode noch ein Verpackungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist ein Minimalkonsens, dessen Verabschiedung aber unverzichtbar war. Ohne diese neue Rechtsgrundlage wäre es noch schwieriger geworden, das privatwirtschaftlich organisierte Entsorgungssystem bei Verpackungen weiterzuentwickeln – wie die aktuellen Probleme im dualen System zeigen.

Ausblick: Fairer Wettbewerb und Innovationsförderung – Rohstoffpotenzial in Abfällen nutzen

Nach dieser Neujustierung zahlreicher Detailregelungen muss die Politik die kommende Legislaturperiode dringend dazu nutzen, die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb im Entsorgungsmarkt zu verbessern sowie drängende Zukunftsfragen der Abfallbewirtschaftung in den Blick zu nehmen.

Drei Schwerpunkte sind aus Sicht der Industrie von zentraler Bedeutung:

1. Die Politik muss die Umsatzsteuerungleichbehandlung in der kommenden Legislaturperiode abschaffen.

Die privaten Unternehmen der Entsorgungsbranche werden nach wie vor durch die Begünstigung kommunaler Unternehmen bei der Besteuerung im Wettbewerb benachteiligt. Durch die Befreiung der Kommunalunternehmen von der Umsatzsteuer entsteht den staatlichen Unternehmen ein erheblicher Preisvorteil.

Gleichzeitig müssen Abfälle aber hocheffizient und in bester Qualität aufbereitet und zurück in den Rohstoffkreislauf geführt werden, wo sie zwangsläufig mit Primärrohstoffen konkurrieren und bestehen müssen. Eine solche Aufgabe übersteigt einerseits den kommunalen Auftrag der Daseinsvorsorge und kann andererseits von den Kommunen oftmals auch gar nicht erwartet und geleistet werden.

2. Die neue Bundesregierung muss die bestehenden abfallrechtlichen Vorgaben in einen größeren Zusammenhang stellen und den Blick auf die Schnittstellen zu weiteren relevanten Rechtsbereichen wie dem Produkt-, Stoff-, Chemikalien- oder Hygienerecht richten.

Die Versorgung mit Rohstoffen ist für den Industriestandort Deutschland eine ständige Herausforderung. Umso größer ist für die Industrie die Bedeutung der Rohstoffquelle Abfall, zumal diese in Deutschland und Europa ein enormes Potenzial birgt. Denn soll das Konzept einer Kreislaufwirtschaft weiterverfolgt werden, muss gerade in der deutschen Debatte ein ganzheitliches Verständnis geschaffen werden, das über eine singuläre Betrachtung abfallwirtschaftlicher Regelungen hinausgeht.

Ein entsprechender Prozess wurde mit dem Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene bereits angestoßen.

3. Die Forschung zur Nutzung des Rohstoffs Abfall muss vorangetrieben werden.

Die Nutzung des Rohstoffs Abfall lässt sich etwa durch verbesserte und zeitgenaue Kenntnis darüber, wo Abfälle anfallen und neu im Produktionsprozess eingesetzt werden könnten, weiter optimieren. Die digitale Vernetzung kann dazu einen Beitrag leisten. Dazu sind aber weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich.

Durchblick? Neue europäische Ziele und gemeinsame Terminologie

Ein zentrales Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene steht indes kurz vor dem Abschluss: das sogenannte Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft. Mit einem Abschluss ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

Ob die großen Erwartungen an die neuen europäischen Vorgaben wie etwa die Vereinheitlichung von Definitionen, der Berechnungsmethode für die Recyclingquoten sowie mehr Klarheit an der Schnittstelle von Abfall- und Produktrecht gelingen, ist noch unklar. Fest steht, dass EU-weit noch erhebliche Potenziale zur Lenkung von Abfallströmen aus der Deponierung hin zur Verwertung und dabei vor allem zum Recycling bestehen.

Kreislaufwirtschaft ist mehr als Abfallwirtschaft

Für die Zukunft der Abfallwirtschaft ist es wichtig, an einer Vereinheitlichung der Terminologie zu arbeiten. In Deutschland meint der Begriff Kreislaufwirtschaft immer noch ganz überwiegend Abfallwirtschaft. Das betrifft jedoch nur einen kleinen Ausschnitt des Materialkreislaufs. Die Europäische Kommission versteht Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) hingegen als deutlich weitreichenderes Konzept, das den gesamten Materialkreislauf und damit auch verstärkt die unterschiedlichen Produktlebensphasen, das Produktdesign sowie Beginn und Ende der Abfalleigenschaft in den Blick nimmt.

Dieses europäische Verständnis von Kreislaufwirtschaft ist für eine in die Zukunft gerichtete Debatte zur Kreislaufwirtschaft zielführend. Denn es sind alle Lebenszyklusphasen eines Materials oder Produkts zu betrachten, um Rohstoffe möglichst effizient nutzen und verwerten zu können.

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(Foto: BDI)

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