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8. Oktober 2012 |

BDE übergibt EU-Kommission Liste mit Fällen von Untersagungen der gewerblichen Sammlung

BDE übergibt EU-Kommission Liste mit Fällen von Untersagungen der gewerblichen Sammlung.
EU-Beschwerdeverfahren gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz

08.10.2012 – Zur weiteren inhaltlichen Unterfütterung der im April 2012 eingereichten Beschwerde gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. der Europäischen Kommission eine Liste mit 114 konkreten Fällen übergeben, bei denen private Unternehmen gewerbliche Sammlungen von getrennt erfassten Abfällen zur Verwertung angemeldet haben und bei denen in naher Zukunft mit einer Entscheidung der Behörden zu rechnen ist. Dabei wurde in einer Vielzahl der Fälle schon auf die Anmeldung hin von der zuständigen Behörde eine Untersagung der gewerblichen Sammlung angekündigt. Der Verband reagierte damit auf eine Bitte der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, erste Marktauswirkungen durch das am 1. Juni in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz zu melden.

Aus der vom BDE vorgelegten Übersicht geht hervor, dass die restriktive Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung derzeit vor allem den Bereich der Altkleider- und Alttextilien sowie die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushaltungen (Containerdienst) betrifft. Im Bereich der Alttextilverwertung droht angesichts stark gestiegener Preise für unsortierte Alttextilien die massive Verdrängung der privaten Unternehmen vom Markt. Daher ist in diesem Bereich mit einer Vielzahl von Untersagungen der angezeigten gewerblichen Sammlungen zu rechnen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern den Zugriff auf die Altkleider zu sichern.

Ähnlich kritisch stellt sich die Situation im Bereich der Sammlung von Bau- und Abbruchabfällen aus privaten Haushalten dar. Hier sind aus Nordrhein-Westfalen (Stadt und Kreis Aachen) und Norddeutschland Fälle bekannt, in denen die Bau- und Abbruchabfälle von den Behörden als gemischte Abfälle angesehen werden, die damit einer gewerblichen Sammlung grundsätzlich nicht zugänglich wären. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, ist damit zu rechnen, dass es auch in diesem Bereich zu massiven Untersagungsverfügungen kommt. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass private Unternehmen in Zukunft auch vom Markt für Containerdienste zur Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen verdrängt werden. Gleiches gilt für die Sperrmüllerfassung und Hausentrümpelungen.

In einer Vielzahl der dem BDE vorliegenden Fälle haben die Behörden bereits eine Untersagungsverfügung angekündigt. Dies ist besonders bemerkenswert und deutet auf eine Personenidentität, zumindest aber auf eine allein von den Interessen des betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers geleitete, nicht unabhängige Behördenentscheidung hin – wenn die Behörde schon allein auf die Anzeige der gewerblichen Sammlung hin eine Untersagung androht, ohne dass überhaupt eine Stellungnahme des betroffenen Entsorgungsträgers zur Gefährdung seiner Funktionsfähigkeit vorliegt. Von einer unabhängigen, objektiven Entscheidung der Behörde ist in diesen Fällen kaum auszugehen. Frühzeitige Androhungen einer Untersagung liefern daher ein starkes Indiz für eine Interessenkollision bzw. eine nicht unabhängige Entscheidung seitens der Behörde.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Unsere Befürchtungen hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die privaten Branchenunternehmen werden leider übertroffen. Die vielen Untersagungsankündigungen, die wenige Wochen nach dem Ende der offiziellen Anzeigepflicht für gewerbliche Sammlungen schon jetzt vorliegen, deuten darauf hin, dass private Unternehmen massenhaft vom Markt gedrängt werden. Das werden wir nicht hinnehmen und hoffen für unsere Aktivitäten auch auf wirksame Unterstützung aus Brüssel.“

Quelle: BDE

(Foto: Hans-Jörg Nitsch/fotolia.com)

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