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21. Dezember 2016 | Verhandlungsmarathon beendet

Bundeskabinett verabschiedet Verpackungsgesetz


Dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für ein Verpackungsgesetz (VerpackG), mit dem die Verpackungsverordnung (aktuelle Rechtslage für die Sammlung von Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten) auf neue Beine gestellt werden soll, ging eine intensive Auseinandersetzung voraus.

Nachdem bereits vor der Anhörung der beteiligten Kreise im September deutlich geworden war, dass eine gemeinsame Wertstofferfassung, also die Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Waren in einer Tonne oder einem Sack, aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und privater Wirtschaft nicht konsensfähig ist, brachte die Ressortabstimmung weiteren Änderungsbedarf zutage. Angesichts zweistelliger jährlicher Wachstumsraten des Onlinehandels und des damit verbundenen Mehraufkommens von Verpackungsabfall, stellt der Gesetzentwurf nun klar, dass Versandverpackungen ebenfalls als Verkaufsverpackungen gelten. Damit müssen für sie Lizenzentgelte bezahlt werden. Ein Graubereich der Verpackungsverordnung, der in der Vergangenheit zur Unterfinanzierung des Gesamtsystems beigetragen hatte, scheint damit geschlossen.

Duale Systeme erhalten mehr Zeit für Quotenerreichung

Zur Erreichung der deutlich höheren Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffarten erhalten die Systembetreiber nunmehr ein Jahr mehr Zeit. Bereits in der Verbändeanhörung hatte sich gezeigt, dass die ursprünglich vorgesehene Quotenhöhe, die bereits in einem früheren Entwurf um einige Prozentpunkte je so genannter „Fraktion“ verringert wurde, für einzelne Marktakteure aufgrund fehlender Recyclingkapazitäten zu hoch sein könnte. Mit der vorgenommenen weiteren zeitlichen Streckung um ein Jahr bis 2022 bleibt den Akteuren nun Zeit, notwendige Infrastruktur, wie Recycling- und Sortieranlagen, vorzuhalten. Erst ab 2022 müssen dann die hohen, von Beginn an vorgesehenen Quoten nachgewiesen werden.

Besetzung der Zentralen Stelle bleibt Zankapfel

Für Diskussionsstoff in den Beratungen des Bundestags wird voraussichtlich die Zentrale Stelle sorgen, die als staatlich beliehene Stiftung Transparenz und Kontrolle sicherstellen sowie den Gesetzesvollzug durch die Bundesländer unterstützen soll. Denn entgegen der massiven Bedenken der dualen Systeme und privaten Entsorger bleiben diese in den entscheidungsrelevanten Gremien der Zentrale Stelle, die derzeit von vier Verbänden der Hersteller und des Handels aufgebaut wird, außen vor. Entsorger und Systembetreiber befürchten, dass Hersteller und Handel, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen stehen, über die Zentrale Stelle Einblick in sensible Daten nehmen könnten. Aufgrund dieses Risikos hatte in der Vergangenheit auch das Bundeskartellamt wettbewerbsrechtliche Bedenken angemeldet.

Parlamentarisches Verfahren soll zügig abgeschlossen werden

Keine Auswirkungen soll der späte Beschluss auf den weiteren Prozess haben. So soll nach Aussage des Bundesumweltministeriums (BMUB) am Zeitplan festgehalten werden. Der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetzentwurf müsste demnach im Bundesrat im Februar 2017 beraten und bereits Ende März 2017 vom Bundestag beschlossen werden. (SR)

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(Foto: ALBA Group)

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